Die Landesvolksanwältin kommt in die Bezirke

Anliegen können wieder persönlich vorgetragen werden

Nachdem der Parteienverkehr in Innsbruck mit 11. Mai 2020 wieder aufgenommen werden konnte, bietet die Landesvolksanwältin ab Mitte Juni auch wieder Sprechtage in den Bezirken an. Somit können sich die TirolerInnen mit ihren Anliegen in allen Teilen des Landes wieder persönlich an diese Ombudseinrichtung des Landtages wenden.

„Ich war mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter natürlich während der gesamten Zeit der coronabedingten Beschränkungen telefonisch oder auf schriftlichem Weg erreichbar. Für viele Betroffene ist es jedoch wichtig, ihre Anliegen persönlich vortragen zu können. Diesem Wunsch können wir nun wieder – unter Einhaltung der nötigen Schutzmaßnahmen – in ganz Tirol erfüllen“, so Landesvolksanwältin Maria Luise Berger.

Telefonische Voranmeldung für bestmöglichen Schutz

Stattfinden werden die Sprechtage an den Bezirkshauptmannschaften, insgesamt sieben Termine sind für diesen Sommer geplant. Aus Hygienegründen müssen ein selbst mitgebrachter Mund-Nasen-Schutz oder ein Schutzvisier getragen werden, Kontaktflächen werden regelmäßig desinfiziert. Um Ansammlungen in Wartebereichen zu vermeiden, ist eine telefonische Voranmeldung unter 0800 100 301 oder landesvolksanwaltschaft@tirol.gv.at erforderlich.

Termine:

Bezirkshauptmannschaft Imst: Dienstag, 16.06.2020 ab 10 Uhr

Bezirkshauptmannschaft Landeck: Mittwoch, 17.06.2020 ab 10 Uhr

Bezirkshauptmannschaft Reutte: Donnerstag, 18.06.2020 ab 10 Uhr

Bezirkshauptmannschaft Kufstein: Montag, 22.06.2020 ab 10 Uhr

Bezirkshauptmannschaft Schwaz: Dienstag, 23.06.2020 ab 10 Uhr

Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel: Mittwoch, 24.06.2020 ab 10 Uhr

Bezirkshauptmannschaft Lienz: Donnerstag, 25.06.2020 ab 10 Uhr

Über die Tiroler Landesvolksanwältin

Die Landesvolksanwaltschaft wurde im Jahr 1989 vom Tiroler Landtag als Ombudseinrichtung geschaffen, die ergänzend zum bestehenden Rechtschutzsystem möglichst einfach und unbürokratisch den BürgerInnen beistehen soll. Als Organ des Tiroler Landtages agiert die Landesvolksanwältin von der Landesregierung unabhängig und weisungsfrei. Konkret kontrolliert sie die Verwaltungstätigkeit der Gemeinden, der Bezirkshauptmannschaften, des Stadtmagistrates Innsbruck und des Amtes der Tiroler Landesregierung.

Die seit 1. April 2016 amtierende Landesvolksanwältin Maria Luise Berger wurde vom Tiroler Landtag auf die Dauer von sechs Jahren gewählt. Seit Juli 2018 wird Berger vom Behindertenanwalt Kristof Widhalm unterstützt. Schwerpunkte seiner Arbeit sind vor allem die rechtliche Beratung von Menschen mit körperlicher, psychischer und altersbedingter Behinderung sowie deren Angehörigen.

Ihren Sitz hat die Landesvolksanwältin im Haus der Anwaltschaften in der Innsbrucker Meraner Straße.