Aktuelles zum Thema Leerstand.beleben
Förderaufruf für Investitionen zur Orts- und Stadtkernstärkung in Tirol (73-10)
Förderaufruf: „Orts- und Stadtkernförderung für Investitionen zur Revitalisierung und Sanierung oder Um- und Weiterbau von leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden oder öffentlichen Flächen (73-10)“
Was und wie wird gefördert? - hier die Eckdaten:
- Fördergegenstand 1 – die Schaffung und Sanierung öffentlicher Flächen
- Fördergegenstand 2 – die Revitalisierung von Gebäuden im öffentlichen Eigentum (Wohnbau wird nicht gefördert)
- Förderwerber: Gemeinden unter 30.000 Einwohnern oder ihre Rechtsträger
- der Fördergegenstand muss Teil eines gesamthaften Ortsentwicklungsplanes sein und in einer definierten Orts- bzw. Stadtkernabgrenzung liegen
- Fördergrenzen und Förderhöhe:
- Mindestinvestitionskosten EUR 60.000,- (brutto)
- Maximal förderbare Investitionskosten EUR 300.000,- (brutto), die Gesamtkosten können höher liegen
- Zuschuss der förderbaren Kosten in Höhe von 65%, maximal EUR 195.000,-
- Kostenanerkennung frühestens mit Zeitpunkt der Antragstellung
- Förderanträge müssen spätestens bis 16.11.2026 vollständig elektronisch über die Digitale Förderplattform (DFP) der AgrarMarkt Austria eingereicht sein
- die Fertigstellung von Förderprojekten muss spätestens bis 30.11.2028 erfolgen
- insgesamt steht ein Förderbudget von EUR 1.385.000,- bei diesem Aufruf zur Verfügung
Detailinformationen sind verfügbar auf der Homepage der AgrarMarkt Austria (AMA),
- der Förderaufruf findet sich unter:
https://dfp.ama.at/foerderungen-fristen/73-10-bml/aufrufe-und-fristen - das Merkblatt zur Fördermaßnahme (73-10) mit Leitfaden zur Registrierung und
zur Antragstellung auf der Digitalen Förderplattform (DFP ) unter:
https://dfp.ama.at/media/qi0n4gnx/merkblatt-73-10_v2.pdf - sonstigen rechtlichen Grundlagen, Informationsblätter wie z.B. Kosten/-plausibilisierung,
Publizität, Beihilfenrecht, Abrechnung u.a. unter:
https://dfp.ama.at/allgemeine-informationen/allgemeine-informationsblaetter-und-dfp-handbuch#18729
Aktionsmonat - Leerstand.beleben in 7 Tiroler Regionen
08. - 24. April 2026
Mit der Initiative “Leerstand.beleben” wird in Tirol ein sichtbares Zeichen für starke Ortskerne gesetzt. In den 7 teilnehmenden Regionen werden im Aktionsmonat April leerstehende Räume und Geschäftsflächen temporär genutzt, um mit Schaufensterausstellungen Perspektiven für die Wiederbelebung von Leerstand aufzuzeigen. Die Aktion wird vom Land Tirol, Geschäftsstelle für Dorferneuerung und Abteilung Landesentwicklung gemeinsam mit den Leerstandsberater:innen der Regionen umgesetzt. Zusätzlich zu den Schaufensterausstellungen zum Thema Leerstand und Revitalisierung finden Informations- und Beratungsnachmittage mit Expert:innen statt.
Termine:
Die Beratungsnachmittage sind jeweils von 14 - 18 Uhr geöffnet. Um 17 Uhr findet an den Öffnungstagen ein Impulsvortrag statt.
- 10. April 2026 (Ausnahme Imst: Samstag, 11. April, 10-13 Uhr)
- 17. April 2026
- 24. April 2026
Veranstaltungsorte + Programme:
- Region Imst: Imst, Kramergasse 2 - Download Programm Imst
- Region Innsbruck-Land: Hall i. T., Langer Graben 8 (ehem. Kleidergeschäft) - Download Programm Hall
- Region Kitzbüheler Alpen: Hopfgarten i. Br., Schmalzgasse 2 - Download Programm Hopfgarten
- Region Landeck: Landeck, altes Jöchlerhaus, Malserstraße 16 - Download Programm Landeck
- Region Osttirol: Lienz, Muchargasse 15 - Download Programm Osttirol
- Region Außerfern: Reutte, Untermarkt 8 - Download Programm Reutte
- Region Schwaz: Schwaz, Franz Josef Straße 25 - Download Programm Schwaz


