Förderungen 2014 bis 2022
Österreichisches Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums (LE2020)
- Förderungen im Bereich Agrar (z.B. Investitionen, JunglandwirtInnen, Bildung, Diversifizierung sowie Dorferneuerung und Lokale Agenda)
- Förderungen im Bereich Forst
- Förderungen im Bereich Gesundheit und Soziales
- Förderungen im Bereich Naturschutz
- Förderungen im Bereich EU-Regionalförderung
Operationelles Programm Österreich Europäischer Meeres- und Fischereifonds EMFF 2014 - 2020
Programm ist ausgelaufen
Spezifische Fördermaßnahmen in Tirol
verlängert bis 31.12.2023
Österreichisches Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums (LE2020)
Das Österreichische Programm (in der jeweils gültigen Fassung) für die Entwicklung des ländlichen Raumes (CCI 2014AT06RDNP001) wurde mit der Entscheidung der Europäischen Kommission C(2014)9784 endgültig am 12.12.2014 genehmigt.
Mit GZ BMLFUW-LE.1.1.1/0171-II/2/2014 (Stammfassung) bzw. G.Z 2021-0.670.360 (letzte Änderung in Kraft getreten mit 07.12.2022) wurde die Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 – 2020 „LE-Projektförderungen“ erlassen.
Achtung: Gemäß Sonderrichtlinie Punkt 1.7.3 sind sämtliche Leistungen und Kosten erst nach Antragseingang bei der jeweiligen Förderstelle anrechenbar.
Auswahlverfahren und Auswahlkriterien
Mit den Auswahlkriterien (Version 14 vom 02.03.2023) sollen die Gleichbehandlung der Antragstellerinnen und Antragsteller, eine bessere Nutzung der Finanzmittel und die Ausrichtung der Maßnahmen an den Prioritäten der Europäischen Union für die Entwicklung des ländlichen Raums gewährleistet werden.
Publizitätsbestimmungen
Begünstigte im Rahmen einer finanziellen Unterstützung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sind gemäß Durchführungsverordnung (EU) Nr. 808/2014 verpflichtet, die Öffentlichkeit im Sinne der Transparenz über die erhaltene Förderung, gemäß den Informations- und Publizitätsbestimmungen, zu informieren.
Hierzu steht auf der Website des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft ein Merkblatt zu den Informations- und Publizitätsbestimmungen LE 14-20 im Downloadbereich zur Verfügung.
Förderungen im Agrarbereich
Die Gruppe Agrar mit ihren zuständigen Organisationseinheiten ist Bewilligende Stelle für folgende Vorhabensarten:
- Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft (M1) — Stichtag für Auswahlverfahren: 18.10.2023
Zu den Wissentransfer und Informationsmaßnahmen gehört die Vorhabensart Begleitende Berufsbildung, Fort- und Weiterbildung zur Verbesserung der fachlichen Qualifikation in der Landwirtschaft (1.1.1.a), zudem die Vorhabensart Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen in der Landwirtschaft (1.2.1.a) sowie die Vorhabensart Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen) für Land- und ForstwirtInnen in der Landwirtschaft (1.3.1.a) - Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung (4.1.1)
- Verarbeitung, Vermarktung und Entwicklung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (4.2.1.b)
Stichtag für letztes Auswahlverfahren: 01.06.2023
Zahlungsantrag für noch nicht abgeschlossene Projekte - Investitionen in überbetriebliche Bewässerungsinfrastruktur (4.3.1)
- Existenzgründungsbeihilfe für JunglandwirtInnen (6.1.1)
- Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten (6.4.1)
Stichtag für letztes Auswahlverfahren: 01.08.2023
Zahlungsantrag für noch nicht abgeschlossene Projekte - Diversifizierung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Betriebe durch Energie aus nachwachsenden Rohstoffen sowie Energiedienstleistungen (6.4.2)
- Pläne und Entwicklungskonzepte zur Dorferneuerung (7.1.2)
- Lokale Agenda 21 (7.1.3)
- Ländliche Verkehrsinfrastruktur (7.2.1)
Zahlungsantrag für noch nicht abgeschlossene Projekte - Umsetzung von Plänen zur Dorferneuerung und Gemeindeentwicklung (7.6.2)
Zahlungsantrag für noch nicht abgeschlossene Projekte - Schaffung und Entwicklung von kurzen Versorgungsketten und lokalen Märkten sowie unterstützende Absatzförderung (16.04.1)
Zahlungsantrag für noch nicht abgeschlossene Projekte
Informationen zum Agrar-Umweltprogramm (ÖPUL), zur Ausgleichszulage Berggebiete/Benachteiligte Gebiete (AZ) sowie zu Direktzahlungen (DZ) finden Sie auf den weiterführenden Seiten des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Förderungen im Bereich der Forstwirtschaft
Für Förderungen im Bereich der Forstwirtschaft ist die Gruppe Forst zuständig für folgende Vorhabensarten:
- Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft (M1)
Zu den Wissentransfer und Informationsmaßnahmen gehört die Vorhabensart Begleitende Berufsbildung, Fort- und Weiterbildung zur Verbesserung der fachlichen Qualifikation in der Forstwirtschaft (1.1.1.b), zudem die Vorhabensart Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen in der Forstwirtschaft (1.2.1.b) sowie die Vorhabensart Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen) für Land- und ForstwirtInnen in der Forstwirtschaft (1.3.1.b). - Inanspruchnahme von Beratungsleistungen - Forstwirtschaft (2.1.1.b)
- Investitionen in die Infrastruktur für die Entwicklung, Modernisierung und Anpassung der Forstwirtschaft (4.3.2)
- Investitionen in kleine touristische Infrastruktur - Länder (7.5.1.c)
- Studien und Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes - Forst (7.6.1.c)
- Überbetriebliche Maßnahmen für die Bereiche Wald und Schutz vor Naturgefahren (7.6.4)
- Aufforstung und Anlage von Wäldern (8.1.1)
- Vorbeugung von Schäden und Wiederherstellung von Wäldern nach Naturkatastrophen und Katastrophenereignissen - Forstschutz (8.4.1)
- Investitionen zur Stärkung von Resistenz und ökologischem Wert des Waldes - Öffentlicher Wert & Schutz vor Naturgefahren (8.5.1)
- Investitionen zur Stärkung von Resistenz und ökologischem Wert des Waldes - Genetische Ressourcen (8.5.2)
- Investitionen zur Stärkung des ökologischen Werts der Waldökosysteme - Wald-Ökologie-Programm (8.5.3)
- Investitionen in Forsttechniken, Verarbeitung, Mobilisierung und Vermarktung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse (8.6.1)
- Erstellung von waldbezogenen Plänen auf betrieblicher Ebene (8.6.2)
- Erhaltung von ökologisch wertvollen/seltenen Waldflächen /-gesellschaften (15.1.1)
- Erhaltung und Verbesserung der genetischen Ressourcen des Waldes (15.2.1)
- Stärkung der horizontalen und vertikalen Zusammenarbeit zwischen AkteurInnen im forst- und wasserwirtschaftlichen Sektor (16.05.1)
- Waldbezogene Pläne auf überbetrieblicher Ebene (16.08.1)
Förderungen im Bereich Soziales
Die Abteilung Soziales ist Bewilligende Stelle für folgende Vorhabensarten:
- Soziale Angelegenheiten (7.4.1.a) - Bereich Soziales (Abt. Soziales bzw. Abt. Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe)
- Soziale Angelegenheiten (7.4.1.b) - Bereich Gesundheit (Abt. Gesundheitsrecht und Krankenanstalten)
Förderungen im Bereich Naturschutz
Für Förderungen im Bereich Naturschutz ist die Abteilung Umweltschutz Bewilligende Stelle für folgende Vorhabensarten:
- Pläne und Entwicklungskonzepte zur Erhaltung des natürlichen Erbes - Naturschutz (7.1.1.a)
- Studien und Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes - Naturschutz (7.6.1.a)
- Stärkung der Zusammenarbeit von AkteurInnen und Strukturen zur Erhaltung des natürlichen Erbes & des Umweltschutzes - Naturschutz (16.05.2.a)
Förderungen im Fachbereich EU-Regionalpolitik
Für Förderungen im Bereich EU-Regionalförderung Tirol ist die Abteilung Landesentwicklung Bewilligende Stelle für folgende Vorhabensarten:
- Erstellung der lokalen Entwicklungsstrategie (19.1.1)
- Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie (19.2.1)
- Umsetzung von nationalen oder transnationalen Kooperationsprojekten (19.3.1)
- Förderung für laufende Kosten des LAG-Managements und für Sensibilisierung (19.4.1)
Projektdatenbank Netzwerk Zukunftsraum Land LE 14-20
Diese Projektdatenbank soll einen Überblick über die geförderten Projekte der laufenden LE-Periode 14-20 und der vergangenen Periode 07-13 geben.
Sie bietet den Projektträgerinnen und Projektträgern die Möglichkeit, ihre Projekte sichtbar zu machen sowie der interessierten Öffentlichkeit vorzustellen.
Richtlinien zur Umsetzung von spezifischen Fördermaßnahmen in Tirol
Die Gruppe Agrar ist Abwicklungsstelle für folgende spezifische Fördermaßnahmen in Tirol:
Beihilfe zur Förderung der Milchkuhalpung in Tirol
Die Richtlinien gemäß § 9 Tiroler Landwirtschaftsgesetz, LGBl. Nr. 3/1975, für die Gewährung von Beihilfen zur Förderung der Milchkuhalpung in Tirol nach Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU auf De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor wurden bis 31.12.2023 verlängert.
Es ist keine eigene Antragstellung notwendig.
Beihilfen zur Umstellung auf biologische Landwirtschaft in Tirol
Richtlinien gemäß § 9 Tiroler Landwirtschaftsgesetz, LGBl. Nr. 3/1975, für die Gewährung von Beihilfen zur Umstellung auf biologische Landwirtschaft nach Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU auf De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor.
Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirkslandwirtschaftskammer.
Betriebssicherungsprämie für kleine und kleinste Bergbauernbetriebe 2015-2020
Die Richtlinien gemäß § 9 des Tiroler Landwirtschaftsgesetzes Nr. 3/1975 für die Gewährung einer Betriebssicherungsprämie für Kleinbetriebe 2015-2020 nach Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU auf De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor wurden bis 31.12.2023 verlängert.
Es ist keine eigene Antragstellung notwendig.
Beihilfe zum Ankauf von Zuchttieren
Die Richtlinien gemäß § 9 des Tiroler Landwirtschaftsgesetzes, LGBl. Nr. 3/1975, für die Gewährung von Beihilfen zum Ankauf von hochwertigen Zuchttieren nach Verordnung (EU) Nr 2019/316 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU auf De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor wurden bis 31.12.2023 verlängert.
Die Antragstellung erfolgt bei der Landwirtschaftskammer Tirol.
Beihilfen für Vollmilchmastkälber
Richtlinien gemäß § 9 des Tiroler Landwirtschaftsgesetzes, LGBl. Nr. 3/1975, für die Gewährung von Beihilfen für Vollmilchkälber in Tirol nach Verordnung (EU) Nr 2019/316 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU auf De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor.
Die Antragstellung erfolgt bei der Landwirtschaftskammer Tirol.
Qplus Rind für Kleinbetriebe
Richtlinien gemäß § 9 des Tiroler Landwirtschaftsgesetzes, LGBl. Nr. 3/1975, zur Förderung der Qualitätsverbesserung in der Rinderhaltung in Tirol nach Verordnung (EU) Nr 2019/316 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU auf De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor.
Das Land Tirol fördert für Kleinstbetriebe (durchschnittlicher Mutterkuhbestand von 3 bis 5 Tieren) die Produktion nach dem AMA Gütesiegel mit € 700,00.
Die Antragstellung erfolgt über die Rinderzucht Tirol eGen.
Förderung der Tiroler Landwirtschaft aus Landesmittel
Die Richtlinien gemäß des Tiroler Landwirtschaftsgesetzes, LGBl. Nr. 3/1975, zur Förderung der Tiroler Landwirtschaft aus Landesmittel, Beihilfe Nr. SA.48555/2017/XA nach Verordnung (EU) Nr. 702/2014 (Gruppenfreistellungsverordnung/Agrar) bzw. deren Änderung gem. Verordnung (EU) Nr. 2020/2008 der Kommission vom 8. Dezember 2020 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 702/2014, hinsichtlich ihrer Geltungsdauer und anderer entsprechender Anpassungen wurden bis 31.12.2023 verlängert.
- Abwicklungsrichtlinie "Verbesserung der Grünlandbestände - klimafittes Grünland"
Die Meldung erfolgt über die Landwirtschaftskammer Tirol - Technischer Herdenschutz - Zaunmaterial
Die Meldung erfolgt über die Landwirtschaftskammer Tirol
Förderung der Wohnraumbeschaffung für land- und forstwirtschaftliche Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer
Richtlinie gemäß § 9 des Tiroler Landwirtschaftsgesetzes, LGBl. Nr. 3/1975 über die Förderung der Wohnraumbeschaffung für land- und forstwirtschaftliche Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer
Tiroler Fördertransparenzgesetz
Der Tiroler Landtag hat in seiner Sitzung am 07.11.2012 idgF das Tiroler Fördertransparenzgesetz beschlossen. Entsprechend diesem sind Landesförderungen pro Förderart mit dem vollständigen Namen bzw. der Bezeichnung der juristischen Person, der Postleitzahl, der Art und Höhe der Förderung, der Gesamtinvestitionssumme sowie der gewährten Kredite jährlich dem Landtag bekannt zu geben und zu veröffentlichen.
In der Transparenzdatenbank des Landes werden die ausbezahlten Landesförderungen bzw. –kredite personenbezogen veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgte bis einschließlich des Jahres 2021 in Form von Förderberichten. Seit dem Jahr 2022 gibt es eine eigene digitale Förderanwendung.
Mehr dazu finden Sie auf der Seite Förderungen und Transparenz
Gemäß Datenschutzgrundverordnung werden Sie darüber informiert, dass Ihre Daten ab Einlangen des Antrags bei der bewilligenden Stelle verarbeitet werden.
Weiterführende Informationen hierzu finden Sie unter: Allgemeine Datenschutzerklärung des Landes Tirol