Land- und Forstwirtschaftsinspektion
Aufgaben der Land- und Forstwirtschaftsinspektion
Die Land- und Forstwirtschaftsinspektion hat durch fortlaufende Betriebskontrollen die Einhaltung der zum Schutz der land- und forstwirtschaftlichen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erlassenen Gesetze, Verordnungen und Verfügungen zu überwachen, im Besonderen die Einhaltung aller Vorschriften
- zum Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Würde und Integrität,
- zur Verwendung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen,
- zur Arbeitszeit,
- zu Betriebsvereinbarungen,
- zur Lohnzahlung,
- zur Beschäftigung von Jugendlichen, bei der Ausbildung von Lehrlingen oder während eines Praktikums und
- zur Kinderarbeit.
Die Land- und Forstwirtschaftsinspektion ist begutachtendes Fachorgan auf dem Gebiet des Schutzes der Arbeitskräfte in der Land- und Forstwirtschaft (z.B. sicherheitstechnische Stellungnahmen zu landwirtschaftlichen Bauvorhaben, Überprüfung der Schutzmaßnahmen bei Maschinen,...).
Der Landesregierung wird alljährlich ein Bericht über die Tätigkeiten und Wahrnehmungen der Land- und Forstwirtschaftsinspektion erstattet.
Rechtliche Grundlagen
- Bundesgesetz über das Arbeitsrecht in der Land- und Forstwirtschaft (Landarbeitsgesetz 2021 – LAG)
- Verordnung über den Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in der Land- und Forstwirtschaft
Berichte
(Jahres-)Berichte der Land- und Forstwirtschaftsinspektion
Weiterführende Informationen
Allgemeine Unfallversicherungsanstalt
Sozialversicherung der Selbständigen
Kontakt
Martin Gstrein
AdresseHeiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 2548
Fax +43 512 508 742545