LHStv Geisler: „An gesetzlicher Neuregelung zur Entnahme von Problemwölfen führt kein Weg vorbei“

Zu viel Spielraum für Verzögerungen und juristische Spitzfindigkeiten

 

  • Abschussbescheid für die beiden Wölfe 108MATK und 121FATK an Behörde zur neuerlichen Entscheidung zurückverwiesen
  • Landesverwaltungsgericht lässt aufschiebende Wirkung von Beschwerde gegen Abschussbescheid für Wolf 158 MATK im Wipptal zu
  • Jagdausübungsberechtigte wurden umgehend informiert
  • Fachkuratorium berät kommende Woche

„An einer landesgesetzlichen Neureglung zur Entnahme von Problemwölfen führt kein Weg vorbei. Mit dem derzeitigen System kommen wir leider nicht weiter. Es lässt zu viel Spielraum für zeitliche Verzögerungen und juristische Spitzfindigkeiten“, setzt LHStv Josef Geisler nach den Beschlüssen des Landesverwaltungsgerichts auf eine rasche Neufassung des Jagdgesetzes. Das Landesverwaltungsgericht hat den Abschussbescheid für die beiden Wölfe 108MATK und 121FATK in Lavant (Bezirk Lienz) zur neuerlichen Entscheidung an die Behörde zurückverwiesen. Es sei nicht ausreichend sichergestellt, dass die „richtigen“ Wölfe entnommen werden, argumentiert das Gericht. Im Falle des zum Abschuss freigegebenen Wolfs 158MATK im Wipptal (Bezirk Innsbruck-Land) wurde die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde zuerkannt. Die bis zum 31. Oktober 2022 geltenden Abschussbescheide sind damit nicht mehr vollstreckbar. Die Jägerschaft wurde bereits informiert.

Die Novelle des Jagdgesetzes soll noch heuer beschlossen werden. „In der Zwischenzeit halten wir Linie und reizen die derzeitigen Möglichkeiten aus. Bereits kommende Woche wird das Fachkuratorium Wolf, Bär, Luchs zusammentreten und über die Gefährlichkeit weitere Wolfsindividuen in Osttirol entscheiden. Dort sind im heurigen Sommer bereits über 200 Schafe und auch ein fast ausgewachsenes Rind Wölfen zum Opfer gefallen. Zahlreiche weitere Schafe wurden verletzt oder werden vermisst. Zu besonders vielen Rissen ist es im Gemeindegebiet von Anras sowie im Gemeindegebiet von Obertilliach und Kartitsch gekommen. Es geht um die Zukunft der Almwirtschaft in unserem Land“, ist LHStv Geisler entschlossen, wenn notwendig auch juristisches Neuland zu betreten. Ziel bleibe weiterhin die Anpassung der FFH-Richtlinie und eine grenzüberschreitende Betrachtung der Wolfspopulation. „Ohne die Einsicht der EU, dass der Wolf nicht mehr vom Aussterben bedroht ist, haben alle Bemühungen auf Landesebene nur den Charakter der Symptombekämpfung“, setzt LHStv Geisler weiterhin auf eine starke Allianz der Berggebiete.