Tirol ist Regionalitäts-Vorreiter

Verpflichtende Herkunftskennzeichnung in Gemeinschaftsverpflegung erster Schritt

  • Transparenz auch für verarbeitete Lebensmittel gefordert
  • 92 öffentliche Einrichtungen setzen auf Lebensmittel aus der Region
  • Jährlich rund zehn Millionen Mahlzeiten in Gemeinschaftseinrichtungen

Bis Mitte 2023 soll die verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Fleisch, Milch und Eier für die Gemeinschaftsverpflegung beispielsweise in Krankenhäusern, Alters- und Pflegeheimen oder Schulen umgesetzt werden.

Seitens des Landes Tirol wird der Verordnungsentwurf des Gesundheitsministeriums begrüßt. „Das ist ein erster Schritt. Bedauerlich ist, dass im selben Atemzug nicht auch die verpflichtende Herkunftskennzeichnung für verarbeitete Lebensmittel auf den Tisch gelegt wurde. Hier besteht aus unserer Sicht dringender Handlungsbedarf, auch bei Eigenmarken“, appelliert Tirols LHStv Josef Geisler an Konsumentenschutzminister Johannes Rauch, die nächsten Schritte zu setzen. Transparenz brauche es nicht nur am Teller, sondern vor allem auch bei verpackten und verarbeiteten Lebensmitteln.

Jährlich rund zehn Millionen Mahlzeiten

Auf Tirol wird die verpflichtende Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung wenig Auswirkungen haben. „Wir gehen schon lange mit gutem Beispiel voran. Tirol ist in Sachen Regionalität in öffentlichen Küchen Vorreiter. 92 öffentliche Einrichtungen – darunter alle Krankenhäuser, Schulen sowie eine Vielzahl von Altersheimen – setzen nachweislich und kontrolliert auf heimische Lebensmittel und werden auch jährlich für den bewussten Einsatz regionaler Lebensmittel ausgezeichnet“, verweist LHStv Geisler auf das seit 2016 laufende Großküchenprojekt der Agrarmarketing Tirol. Rund zehn Millionen Mahlzeiten mit überwiegend regionalen Zutaten werden jährlich von öffentlichen Einrichtungen mit Großküchen zubereitet und ausgegeben.

Dass die verwendeten Lebensmittel nicht nur aus Österreich, sondern aus Tirol kommen, kann im Rahmen der verpflichtenden Herkunftskennzeichnung entsprechend angeführt werden. „Mit dieser Regelung werden die regionale Landwirtschaft und die Wertschöpfungsketten sichtbar gemacht und gestärkt“, freut sich LHStv Geisler. Grundsätzlich können Großküchen die Auslobung nach „EU“ oder „Nicht-EU“, „Herkunftsland“ oder eben der Region durchführen.

Angebot für Großküchen

Tirol ist in der Selbstversorgung in vielen Bereichen gut aufgestellt. So liegt der Selbstversorgungsgrad bei Rind- und Kalbfleisch bei 100 Prozent, bei Milch- und Milchprodukten bei 80 Prozent. Bei Eiern kann Tirol 15 Prozent des Bedarfs selbst decken. Die Agrarmarketing Tirol unterstützt Großküchen bei der Beschaffung regionaler Lebensmittel und forciert die Produktentwicklung im Bereich „Convenience“, um Arbeitsschritte bei gleichzeitig hoher Produktqualität zu reduzieren. So sind etwa Erdäpfel aus Tirol geschält, vorgekocht und geschnitten erhältlich. Für Großküchen gibt es auch pasteurisiertes Tiroler Vollei.