Gleich-Behandlung und Anti-Diskriminierung
Anti heißt: gegen.
Diskriminierung heißt: Benachteiligung.
Anti-Diskriminierung heißt also gegen Benachteiligung.
Zum Beispiel von Frauen,
Menschen aus einem anderen Land
oder Menschen mit Behinderungen.
Sie fühlen sich benachteiligt oder ungleich behandelt?
Wenn Ihre Antwort „Ja“ ist, dann sind Sie richtig bei uns.
Wir kümmern uns um Sie!
Wir sind eine unabhängige und öffentliche Einrichtung und Service-Stelle.
Wir unterstützen Menschen dabei,
ihr Recht auf Gleich-Behandlung durchzusetzen.
Wir schützen Menschen davor,
dass sie benachteiligt werden.
Wir bieten rechtliche Beratung, Unterstützung und Information.
Unsere Beratungen und Unterstützungen sind vertraulich und
kostenlos.
Büro-Zeiten:
Zu diesen Zeiten sind wir im Büro:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Hier finden Sie mehr Informationen zur Gleich-Behandlung in schwerer Sprache
Hier finden Sie mehr Informationen zur Anti-Diskriminierung in schwerer Sprache
Hier finden Sie mehr Informationen zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in schwerer Sprache
Gleichbehandlung
Wir beraten und begleiten Bedienstete:
- der Landes-Verwaltung
- der Musik-Schulen
- Arbeitnehmende nach der Land-Arbeits-Ordnung
In der Land-Arbeits-Ordnung stehen die gesetzlichen Regeln
für Arbeiter und Angestellte in der Land- und Forstwirtschaft.
Unsere Ziele:
- Frauen und Männer sollen gleich behandelt und
gleich gestellt sein.
Frauen, die beim Land Tirol arbeiten,
sollen besonders gefördert werden.
Es gibt ein eigenes Programm für die Förderung von Frauen.
Zum Beispiel sollen in allen Bereichen des Landes Tirol
4 von 10 Bediensteten Frauen sein und
Arbeit und Familie sollen besser miteinander vereinbar sein. - Menschen mit Behinderung, die beim Land Tirol arbeiten,
sollen besonders gefördert werden.
Zum Beispiel dadurch, dass mehr Menschen mit Behinderung angestellt werden und
die Arbeitsplätze angepasst werden und
Gebärdensprach-Dolmetsch bei Kursen angeboten wird. - Alle Menschen sollen gleich behandelt werden:
- egal welches Geschlecht
- egal welche ethnische Zugehörigkeit
- egal welche Religion
- egal welche Weltanschauung
- egal welches Alter
- egal welche sexuelle Orientierung
- egal ob jemand eine Behinderung hat oder nicht
Anti-Diskriminierung
Wir sind eine unabhängige und öffentliche Einrichtung und
Service-Stelle.
Wir beraten und begleiten Bürgerinnen und Bürger,
wenn sie sich vom Land Tirol oder einer Gemeinde benachteiligt oder
ungleich behandelt fühlen.
Das Tiroler Anti-Diskriminierungs-Gesetz verbietet die Benachteiligung
oder ungleiche Behandlung:
- wegen dem Geschlecht
- wegen der ethnischen Zugehörigkeit
- wegen der Religion
- wegen der Weltanschauung
- wegen einer Behinderung
- wegen des Alters
- wegen der sexuellen Orientierung
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Tirol und
von Tiroler Gemeinden müssen sich an dieses Gesetz halten.
Unsere Aufgaben:
- Betroffene Personen informieren, beraten und unterstützen,
damit sie ihre Rechte durchsetzen können. - Wenn sich jemand bei uns beschwert,
dann versuchen wir zwischen den Beteiligten zu vermitteln.
Niemand darf wegen einer Beschwerde benachteiligt werden.
Nur die Beteiligten dürfen von der Beschwerde wissen. - Wir sind bei unseren Untersuchungen von Beschwerden unabhängig.
Unabhängig heißt, dass niemand uns sagen kann,
was wir untersuchen dürfen und was nicht.
Bei den Untersuchungen werden
Gespräche mit Beteiligten geführt,
Akten durchgesehen und kontrolliert. - Wir machen unabhängige Berichte und Empfehlungen
zum Beispiel für den Landtag oder die Landes-Regierung.
Unabhängig heißt, dass niemand uns vorschreiben kann,
was in den Berichten stehen soll.
Wenn wir einen Bericht oder eine Empfehlung
für die Landes-Regierung machen,
dann kann diese entscheiden, ob sie etwas unternimmt.
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Wir überwachen die Umsetzung der UN-Konvention
über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Österreich hat sich im Jahr 2008 dazu verpflichtet
diese Konvention einzuhalten.
Das heißt, Menschen mit Behinderungen müssen
die Möglichkeit bekommen am gesellschaftlichen und politischen Leben
teilzunehmen.
Wichtige Punkte der Konvention sind:
- Eine genaue Erklärung wie die Teilhabe
von Menschen mit Behinderungen ausschauen soll.
Zum Beispiel in den Bereichen Arbeit, Kultur und Freizeit. - Es ist egal, wieso jemand eine Behinderung hat oder
wie alt jemand ist. - Die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen richtet sich
nach ihren Bedürfnissen.
Alle Menschen sollen ein zufriedenes Leben führen können. - Menschen mit Behinderungen sollen ihre Betreuung selbst bestimmen
und selbst auswählen können. - Die Betreuung soll alle Lebensbereiche berücksichtigen,
wie zum Beispiel Familie, Freunde, Arbeit und Freizeit.