Für sogenannte E-Mopeds gelten in Österreich ab 1. Oktober 2026 neue gesetzliche Bestimmungen. Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) und des Kraftfahrgesetzes (KFG) werden diese Fahrzeuge künftig nicht mehr als Fahrräder, sondern als Kraftfahrzeuge eingestuft. Ziel der Neuregelung ist es, die Sicherheit auf Radwegen zu erhöhen und für mehr Klarheit für Verkehrsteilnehmer:innen zu sorgen.
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick
- Ab 1. Oktober 2026 stuft Österreich L1e-B-Fahrzeuge als zweirädrige Kleinkrafträder ein - mit allen kraftfahrrechtlichen Konsequenzen.
- Zulassung, Kfz-Haftpflichtversicherung, Prüfplakette, Lenkberechtigung und Helm werden verpflichtend; Radwege dürfen nicht mehr benutzt werden.
- Wer jetzt handelt, prüft den R-Punkt seines Fahrzeugs und klärt die Zulassungsfähigkeit - bevor der Stichtag kommt.
Information des Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI)
