Testpflicht für Gemeinden Haiming, Roppen, Virgen und Matrei in Osttirol

Ab Freitag bei Ausreise negatives Testergebnis verpflichtend

  • Aufgrund hoher 7-Tages-Inzidenz Testverpflichtung in vier Gemeinden von Freitag, 12. März bis inklusive Dienstag, 16. März
  • Ausnahmen für Durchreisende sowie Güterverkehr

Aufgrund der vergleichsweise hohen 7-Tages-Inzidenz werden in den Gemeinden Haiming, Roppen, Virgen und Matrei in Osttirol verschärfte Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie umgesetzt: Für die vier Gemeinden tritt am Freitag, 12. März, 0 Uhr, vorerst bis inklusive Dienstag, 16. März eine Testpflicht beim Verlassen des Gemeindegebietes in Kraft. Diese Testverpflichtung gilt für alle Personen, die sich auf dem jeweiligen Gemeindegebiet aufgehalten haben und das Gemeindegebiet verlassen wollen – unabhängig von ihrem Wohnsitz und unabhängig davon, wie lange sie sich dort aufgehalten haben. Als Nachweis gilt ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder ein negativer Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.

„In den Gemeinden Haiming, Roppen, Virgen und Matrei in Osttirol verzeichnen wir aktuell eine sehr dynamische Infektionsentwicklung und haben es dort zum Teil vermehrt mit der ansteckenderen britischen Virusmutation zu tun. Auch wenn im Bezirk die vom Gesundheitsministerium vorgegebenen Inzidenz-Grenzwerte von 400 nicht erreicht sind, bilden diese Gemeinden absolute Hotspots mit sehr hohen 7-Tages-Inzidenzen und wir wollen frühzeitig Maßnahmen setzen, um weitere Ansteckungen zu verhindern“, informiert Elmar Rizzoli vom Corona-Einsatzstab des Landes Tirol.

Der erforderliche Coronatest kann überall gemacht werden – der Testort ist nicht an die entsprechende Gemeinde geknüpft. Die Personen sind allerdings verpflichtet, beim Verlassen des Gemeindegebietes von Haiming, Roppen, Virgen oder Matrei in Osttirol einen negativen Test im Fall einer Kontrolle vorzuweisen. Für die Gemeinden Virgen und Matrei in Osttirol gilt zudem, dass zwischen diesen beiden Gemeinden keine Testverpflichtung besteht, da beide Gemeinden zu einem Großteil unmittelbar zusammenhängen. Wer also von Virgen nach Matrei fährt oder umgekehrt, muss an der Gemeindegrenze keinen negativen Test mitführen. Gleiches gilt für die Gemeinden Haiming und Roppen – auch hier besteht zwischen diesen beiden Gemeinden keine Testverpflichtung. Wer von Roppen nach Haiming fährt oder umgekehrt, muss an der Gemeindegrenze ebenso keinen negativen Test mitführen.

Eine Durchreise durch die betroffenen Gemeinden Haiming, Roppen, Virgen und Matrei in Osttirol ohne Zwischenstopp ist auch ohne Test möglich. Für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr gilt die Testverpflichtung nicht. Auch der Güterverkehr ist ausgenommen. Personen ohne Wohnsitz in den Gemeinden Haiming, Roppen, Virgen und Matrei in Osttirol, die dort vor Verlassen dieser Gemeinden positiv auf das Coronavirus getestet werden, können so schnell wie möglich entweder allein mit einem Kraftfahrzeug oder im Rahmen eines gesicherten Transports zum Zweck der behördlichen Absonderung zu ihrem Wohnsitz zurückkehren.