Testpflicht für vier Tiroler Gemeinden wird verlängert sowie auf Gemeinde Arzl im Pitztal ausgeweitet

• Testverpflichtung bis inklusive Donnerstag, 25. März • Infektionsgeschehen in betroffenen fünf Gemeinden auf hohem Niveau • Ausnahmen für Durchreisende, SchülerInnen sowie Güterverkehr

Die seit Freitag, 12. März, bestehende Testpflicht für die Gemeinden Haiming, Roppen, Virgen und Matrei in Osttirol wird bis inklusive 25. März verlängert. Dies haben die beiden betroffenen Bezirkshauptmannschaften Lienz und Imst in enger Abstimmung mit dem Corona-Einsatzstab des Landes Tirol nach Analyse der jüngsten Infektionsentwicklungen in den betroffenen Gemeinden heute festgelegt. Zudem wird mit Arzl im Pitztal die Testpflicht auf eine weitere Gemeinde im Bezirk Imst ausgeweitet. Ab Mittwoch, 17. März, 0 Uhr, muss auch in Arzl im Pitztal bis inklusive 25. März beim Verlassen des Gemeindegebietes ein negativer Corona-Test mitgeführt werden.

„Wir analysieren die Lage auch in den betroffenen Gemeinden im Detail laufend. Das Infektionsgeschehen befindet sich weiterhin auf hohem Niveau und empfiehlt die Beibehaltung der gewählten Maßnahmen“, informiert Osttirols Bezirkshauptfrau Olga Reisner. Die Bezirkshauptfrau von Imst, Eva Loidhold, ergänzt: „Im Bezirk Imst tritt zudem auch verstärkt die ansteckendere britische Coronavirus-Mutation auf. Neben den Gemeinden Roppen und Haiming ist vor allem auch Arzl im Pitztal betroffen. In Arzl verzeichnen wir einen massiven Anstieg an infizierten Personen. Innerhalb einer Woche gab es dort fast eine Verdreifachung an aktiv Positiven – von einem ohnehin schon recht hohem Wert ausgehend. Deshalb ist auch für Arzl im Pitztal eine Testverflichtung unerlässlich.“ Aus den genannten Gründen muss die Testpflicht für die Gemeinden Arzl im Pitztal, Haiming, Roppen, Virgen und Matrei in Osttirol bis inklusive 25. März verordnet werden, verlautbaren die beiden Bezirkshauptfrauen nach Abstimmung mit dem Corona-Einsatzstab des Landes Tirol.

Die von den Bezirkshauptmannschaften Imst und Lienz verordnete Testverpflichtung gilt für alle Personen, die sich in den jeweiligen Gemeindegebieten aufgehalten haben und das Gemeindegebiet verlassen wollen – unabhängig von ihrem Wohnsitz und unabhängig davon, wie lange sie sich dort aufgehalten haben. Als Nachweis gilt ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder ein negativer Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Die erweiterten Testangebote für die vier bisher betroffenen Gemeinden bleiben aufrecht, für Arzl im Pitztal gibt es neue Angebote (Auflistung in der Factbox unten). Bei der Testverpflichtung und den stichprobenartig durchgeführten Kontrollen sollte beachtet werden, dass es durch die Kontrollen zu Verzögerungen kommen kann, insbesondere ist dies bei der Anreise zu den Bahnhöfen bzw. öffentlichen Verkehrsknotenpunkten einzuplanen. Um die Kontrolle durch die Polizei zu beschleunigen, wäre es hilfreich, wenn die Testergebnisse bereits bereitgehalten werden.

Der erforderliche Coronatest kann überall gemacht werden – der Testort ist nicht an die entsprechende Gemeinde geknüpft. Die Personen sind allerdings verpflichtet, beim Verlassen des Gemeindegebietes in den fünf genannten Gemeinden einen negativen Test im Fall einer Kontrolle vorzuweisen. Für die Gemeinden Virgen und Matrei in Osttirol gilt zudem, dass zwischen diesen beiden Gemeinden keine Testverpflichtung besteht, da beide Gemeinden zu einem Großteil unmittelbar zusammenhängen. Wer also von Virgen nach Matrei fährt oder umgekehrt, muss an der Gemeindegrenze keinen negativen Test mitführen. Gleiches gilt für Arzl im Pitztal, Roppen und Haiming – auch zwischen diesen Gemeinden besteht keine Testverpflichtung.

Eine Durchreise durch die betroffenen Gemeinden ohne Zwischenstopp ist auch ohne Test möglich. Für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr sowie SchülerInnen zum Zweck der Teilnahme am Unterricht (Hin- und Rückfahrt) gilt die Testverpflichtung nicht. Auch der Güterverkehr ist ausgenommen. Personen ohne Wohnsitz in den fünf betroffenen Gemeinden, die dort vor Verlassen dieser Gemeinden positiv auf das Coronavirus getestet werden, können so schnell wie möglich entweder allein mit einem Kraftfahrzeug oder im Rahmen eines gesicherten Transports zum Zweck der behördlichen Absonderung zu ihrem Wohnsitz zurückkehren.

 

Factbox: 7-Tage-Inzidenz der betroffenen Gemeinden (Stand: 15. März 2020):

Matrei in Osttirol: 925

Virgen: 818

Arzl im Pitztal: 1.106

Roppen: 1.155

Haiming: 757

 

Testangebot für Arzl im Pitztal (Stand: 15. März, 14.30 Uhr):

  • Zusätzliche Öffnungszeit der „normalen“ Screeningstraße Imst morgen Dienstag, 16.03.2021 von 17.30 – 20.30 Uhr
  • Teststation Arzl i.P. (Gurgeltests PCR): im „Grube-Areal“, Grube 5, 6471 Arzl i.P. ab morgen von 06.00 bis 10.00 Uhr und 15.00 bis 19.00 Uhr
  • Testmöglichkeit Antigen-Tests in Zusammenarbeit mit Rotem Kreuz ab Mittwoch von 06.00 bis 10.00 Uhr und 15.00 bis 19.00 Uhr: Gemeindesaal Arzl, Dorfstraße 38, 6471 Arzl i.P. (Zugang auch über Bauhof möglich)
  • Weitere Testangebote über übliche Teststraßen, Ärzte, Apotheken, medalp

 

Anmeldung Teststraßen in Kürze über www.tiroltestet.at