Heute, Dienstag, beschloss die Tiroler Landesregierung die Mittel für die Anschaffung eines Hubschraubers an den Bund zur Verfügung zu stellen. Für eine solche wurde bereits im vergangenen Jahr eine Haushaltsrücklage in Höhe von vier Millionen Euro gebildet – der nun vom Bund bekannt gegebene Kaufpreis von rund 3,3 Millionen Euro (das sind 3,96 Millionen Euro brutto) liegt damit unterhalb des maximal festgelegten Kostenrahmens. Um die erforderlichen Mittel bereitzustellen, ist die Genehmigung der Entnahme aus der Haushaltsrücklage erforderlich. Im November wird der Antrag dem Landtag vorgelegt.
„Die Sicherheit der Tirolerinnen und Tiroler hat oberste Priorität. Tirol wird immer wieder von schwerwiegenden Naturkatastrophen heimgesucht. Für eine rasche Bewältigung solcher Katastrophen ist ein dauerhaft stationierter Hubschrauber in Tirol unerlässlich“, erklärt LH Günther Platter, dass der Katastrophenschutz Ländersache ist: „Wir haben gegenüber der Bevölkerung eine Verantwortung. Unser Ziel ist es, dass wir gemeinsam mit dem BMI eine ganzjährige Einsatzbereitschaft für den umfassenden Zivil- und Katastrophenschutz sowie zur Unterstützung der Sicherheitsbehörden bei der Vollziehung ihrer Aufgaben sicherstellen“, betont LH Platter, dass Tirol mit einer solchen Kooperation Vorreiter in Österreich ist. Der Hubschrauber wird speziell für den Katastrophenschutz und hochalpines Gelände ausgerüstet und einsetzbar sein, aber auch für die Bekämpfung von Waldbränden oder für Erkundungsflüge mit Fachleuten wie z.B. der Landesgeologie oder des Lawinenwarndienstes im Rahmen einer Gefahrenbeurteilung für Siedlungsräume oder öffentliche Verkehrswege zur Verfügung stehen. Dieser Hubschrauber steht ab Herbst 2018 zur Verfügung. Das Innenministerium stellt aber bereits ab Winterbeginn 2017 einen solchen Landeshubschrauber zur Verfügung und übernimmt auch bereits den Betrieb.
Meldungen aus der Regierungssitzung
TSD: Traglufthallen für humanitäre Zwecke:
Bekanntlich hat die Tiroler Landesregierung im Juni die TSD damit beauftragt, die Nachnutzung der Traglufthallen zu intensiveren und dazu insbesondere mit internationalen humanitären Einrichtungen Kontakt aufzunehmen. Zur Umsetzung dieses Vorhabens beschloss die Tiroler Landesregierung heute, aus juristischen und steuerlichen Gründen, den Ankauf der drei Traglufthallen, um diese anschließend der humanitären Hilfe zur Verfügung stellen zu können. Der Regierungsbeschluss wird dem Landtag im November zur Beschlussfassung zugeführt. Zudem begrüßt die Regierung den Abschluss der Sozialplan-Verhandlungen zwischen der TSD Geschäftsführung und des Betriebsrates und stellt die dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung.
100.000 Euro für die Landesumweltanwaltschaft:
Über 100.000 Euro für ausgewählte Projekte darf sich der Landesumweltanwalt freuen. „Die Landesumweltanwaltschaft ist Tirols wichtigste Beratungs- und Informationsstelle in Sachen Umwelt, gleichzeitig in zahlreichen Verfahren mit Parteistellung ausgestattet und seit Juni 2014 auch in Tirol weisungsfrei gestellt“, so LHStvinIngrid Felipe. Die 100.000 Euro fließen in den Jahren 2017 und 2018 in das erfolgreiche „Innsbruck Nature Film Festival“ (INFF), das heuer sein 15-jähriges Bestehen feiert und seit 2013 auch als internationaler Filmwettbewerb für die weltweit neuesten und besten Filmproduktionen zum Thema Natur und Umwelt etabliert ist. Das mehrfach ausgezeichnet Projekt „Die Helle Not“ über die negativen Auswirkungen von Kunstlicht ist ebenso Teil der Zusatzfinanzen, wie das Projekt „Futourist“, in dessen Rahmen die Tiroler Landesumweltanwaltschaft gemeinsam mit italienischen KooperationspartnerInnen ein landschafts- und naturverträgliches touristisches Angebot für acht Gebiete unter Einbindung von Bevölkerung, Gemeinden und Tourismusverbänden, entwickelt.
Planstellen im Pflichtschulbereich:
Die Tiroler Landeregierung ermöglicht die Anstellung von 150 zusätzlichen JunglehrerInnen: Durch diese Lehrpersonen werden vor allem zusätzliche Klassenteilungen ermöglicht. „Wir setzen ein weiteres Signal für Bildung und Integration und ermöglichen 150 jungen Lehrpersonen den Einstieg in ihren Beruf“, betont Bildungslandesrätin Beate Palfrader. Diese Maßnahme kostet 6,2 Millionen Euro, wird über den Stellenplan für allgemein bildende Pflichtschulen umgesetzt und muss vom Landtag noch genehmigt werden. Zudem wurde die 15a-Vereinbarung für den Ausbau des quantitativen und qualitativen elementaren Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsangebotes zwischen Bund und Ländern um ein Jahr verlängert: „Ich freue mich, dass im Jahr 2018 zusätzlich rund 4,5 Millionen Euro für die Kinderbetreuung in Tirol zur Verfügung stehen“, so LRin Palfrader.
Waldordnung Neu:
Die Tiroler Waldordnung aus dem Jahr 2005 wird novelliert: Wesentliche Punkte der Waldordnung Neu sind die Neuregelung und Vereinheitlichung der Waldumlage, die forstliche Ausbildung der WaldaufseherInnen sowie eine Verbesserung der Stellung der Gemeinden beispielsweise bei der Abgeltung von Hubschrauber-Einsätzen infolge von Waldbränden. „Knapp die Hälfte der Tiroler Landesfläche ist Wald, ein Großteil davon erfüllt eine Schutzfunktion. Nicht zuletzt deshalb sind wir alle gemeinsam gefordert, unsere Wälder zu stabil und gesund zu halten“, erklärt LHStv Josef Geisler.
Kindergerechtes Wohnumfeld:
Auf Antrag von Gemeindelandesrat Johannes Tratter soll die Tiroler Bauordnung von 2011 geändert werden: Die Verpflichtung zur Schaffung von Kinderspielplätzen bei Neubauten von Wohnanlagen wurde konkretisiert sowie auf weitere Arten von Bauvorhaben im Zusammenhang mit Wohnanlagen ausgedehnt. Dies wird dem Novemberlandtag vorgelegt. Tiroler Gemeinden haben künftig die Ermächtigung, konkrete Bestimmungen über Erfordernisse von Kinderspielplätzen zu erlassen. „Ein kindgerechtes Wohnumfeld ist mir ein wichtiges Anliegen. Wir achten dabei unter anderem besonders auf die sichere Ausgestaltung, die barrierefreie Erreichbarkeit sowie auf ausreichende besonnte als auch beschattete Bereiche. Spielpädagogische Aspekte sollen werden ebenfalls berücksichtigt“, betont LR Tratter.
Verlängerung Lkw-Umrüstförderungen:
Die beiden Förderungsaktionen „Förderung von emissionsarme LKW“ und „Förderung für die Stilllegung emissionsreicher LKW“, für welche insgesamt 12,5 Millionen Euro zur Verfügung stehen, werden noch bis 30. Juni 2018 verlängert – ursprünglich wären diese Ende 2017 ausgelaufen. Gleichzeitig wurde die Frist für die Anschaffung eines Lkw innerhalb eines Monats nach Antragstellung, die Stilllegung von Lkw innerhalb von sechs Monaten nach Antragstellung (bisher drei Monate) festgelegt. „Die Maßnahmen zielen auf eine möglichst rasche Umrüstung auf Euro-6-LKW. Die Zeitraumerweiterung ist notwendig, da die Stilllegung oft mit der Anschaffung einhergeht. Gleichzeitig treten häufig längere Lieferzeiten auf, die das Unternehmen nicht beeinflussen kann“, so LRin Zoller-Frischauf.