Ausreisetestpflicht für die Gemeinde Umhausen ab Freitag

Testpflicht von Freitag (14. Mai, 0 Uhr) bis vorerst inklusive Sonntag, 23. Mai 2021, 24 Uhr

  • Nach erhöhtem Infektionsgeschehen Aufruf an Bevölkerung, sich testen zu lassen

Aufgrund des aktuell erhöhten Infektionsgeschehens tritt in der Gemeinde Umhausen im Bezirk Imst ab Freitag (14. Mai, 0 Uhr) bis vorerst inklusive Sonntag (23. Mai 2021, 24 Uhr) eine Testpflicht beim Verlassen des Gemeindegebietes in Kraft. Das hat der Corona-Einsatzstab des Landes in enger Abstimmung mit der Bezirkshauptmannschaft Imst als Gesundheitsbehörde sowie der Gemeinde beschlossen. Diese Testverpflichtung gilt für alle Personen, die sich im Gemeindegebiet von Umhausen aufgehalten haben und das Gemeindegebiet verlassen wollen – unabhängig von ihrem Wohnsitz und unabhängig davon, wie lange sie sich dort aufgehalten haben. Als Nachweis gilt ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder ein negativer Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Die Testpflicht gilt auch für geimpfte und genesene Personen.

„Mit Stand heute, Mittwochnachmittag, gelten in der Gemeinde Umhausen 32 Personen als aktiv mit dem Coronavirus infiziert. Wir verzeichnen hier ein dynamisches Infektionsgeschehen und setzen nun die Maßnahme der Testpflicht beim Verlassen der Gemeinde, um einer weiteren Verbreitung des Coronavirus bestmöglich vorzubeugen“, informiert Elmar Rizzoli vom Corona-Einsatzstab des Landes Tirol.

Appell an Bevölkerung, sich testen zu lassen

„Wir rufen die Bevölkerung dazu auf, sich weiter vorsorglich testen zu lassen und sich an die geltenden Bestimmungen zu halten. Je mehr Menschen mitmachen, desto eher kann eine weitere Verbreitung des Virus innerhalb der Gemeinde sowie im Bezirk eingedämmt werden“, betont die Bezirkshauptfrau von Imst, Eva Loidhold, und bedankt sich für das Mitwirken jeder und jedes Einzelnen bei der Bekämpfung der Pandemie.

Der erforderliche Corona-Test ist nicht an die Gemeinde Umhausen geknüpft. Das heißt: Es gilt beispielsweise auch ein aktuell gültiger Test einer Teststation außerhalb des Ortes. Die Personen sind allerdings verpflichtet, beim Verlassen des Gemeindegebietes einen negativen Test im Fall einer Kontrolle vorzuweisen.

Um dem vermehrten Testaufkommen angesichts der Ausreisetestpflicht Rechnung zu tragen, stehen in der Gemeinde Umhausen Testmöglichkeiten in der Teststraße Mittelschule Umhausen (Antigentest und PCR-Gurgeltest), im Therapiezentrum Radl (Antigentest), im Kurzentrum Umhausen (Antigentest) sowie in den Ordinationen Dr. Josef Strigl und Dr. Dimitrios Karagiannis (jeweils Antigentest) zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es die bereits bekannten Testmöglichkeiten im Bezirk Imst wie beispielsweise jene in der Screeningstraße Imst, in der MedAlp in Mils bei Imst, dem Antigen-Screeningzentrum in Sölden oder bei der niedergelassenen Ärzteschaft und Apotheken.

Einen Überblick zum Testangebot gibt es unter www.tiroltestet.at.