Ausstellung der Wahlkarten hat begonnen

Beantragung bei der jeweiligen Gemeinde möglich

Nach Zulassung der Landeswahlvorschläge hat in den Tiroler Gemeinden die Ausstellung der Wahlkarten für die Landtagswahl am 25. Februar 2018 begonnen.

Wer kann eine Wahlkarte beantragen?

Eine Wahlkarte beantragen können alle Wahlberechtigten, die aus gesundheitlichen Gründen, wegen Ortsabwesenheit oder aus sonstigen Gründen am Wahltag voraussichtlich verhindert sein werden, ihre Stimme im Wahllokal abzugeben. Auch „Auslandstiroler“, die sich in der „Auslandstirolerevidenz“ ihrer ehemaligen Hauptwohnsitzgemeinde rechtzeitig eintragen haben lassen, können die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen.

An wen ist der Antrag zu richten?

Zuständig für die Ausstellung einer Wahlkarte ist der Bürgermeister der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis der Wahlberechtigte eingetragen ist. Wie und bis wann muss der Antrag gestellt werden? Anträge auf Ausstellung einer Wahlkarte können schriftlich (z.B. Post, E-Mail) bis Mittwoch, 21. Februar 2018, gestellt werden. Ein mündlicher, persönlicher Antrag ist noch bis Freitag, 23. Februar 2018, 14 Uhr, möglich. Diese Frist gilt auch für schriftliche Anträge, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist. Für viele Gemeinden kann ein Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte auch über die Internetseite <link https: www.wahlkartenantrag.at>www.wahlkartenantrag.at eingebracht werden. Eine telefonische Antragstellung ist ausnahmslos nicht zulässig.

Erforderliche Unterlagen und Nachweise

Im Antrag ist ein Grund anzugeben, weswegen die Wahlkarte beantragt wird. Der Antragsteller hat zudem seine Identität nachzuweisen. Beim mündlich gestellten Antrag ist die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweises oder eine andere amtliche Urkunde nachzuweisen (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein). Beim schriftlich gestellten Antrag kann die Identität auch auf andere Weise, insbesondere durch Vorlage der Ablichtung eines solchen amtlichen Dokuments, glaubhaft gemacht werden. Dies gilt auch im Fall der elektronischen Einbringung des Antrages, sofern dieser nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist.

Auszählung aller Briefwahlstimmen durch die Gemeinden am Wahltag

Nach der Tiroler Landtagswahlordnung 2017 erfolgt die Auszählung aller mit Wahlkarten abgegeben Stimmen durch die Gemeinden. Es wird daher am Abend des 25. Februar 2018 ein vorläufiges Endergebnis der Landtagswahl 2018 vorliegen.

Postalische Übersendung

Wahlkarten können portofrei per Post an die Gemeinde, die sie ausgestellt hat, übermittelt werden. Die Adresse der Gemeinde ist auf der Wahlkarte aufgedruckt. Wahlkarten müssen so rechtzeitig aufgegeben werden, dass sie spätestens am Freitag, 23. Februar 2018, bei der Gemeinde einlangen. Somit sollten Wahlkarten im Inland spätestens am Mittwoch vor dem Wahltag, das ist der 21. Februar 2018, im Ausland entsprechend früher aufgegeben werden.

Abgabe bei der Gemeinde

Wahlkarten können zu den Amtsstunden auch bei der Gemeinde (persönlich oder durch Boten) abgegeben werden. Dies ist bis Freitag, 23. Februar 2018, 14 Uhr, möglich. Abgabe im eigenen Wahllokal am Wahltag Wahlkarten können auch noch am Wahltag während der Wahlzeit der Wahlbehörde, in deren Wählerverzeichnis der Wähler eingetragen ist, (persönlich oder durch Boten) überbracht werden. Diese Form der Übermittlung ist nur am Wahltag und ausschließlich während der Wahlzeit des betreffenden Wahllokals möglich.

ACHTUNG: Eine Abgabe in anderen Wahllokalen oder in anderen Gemeinden am Wahltag ist nicht möglich!

Info:
<link https: wahlen.tirol.gv.at>wahlen.tirol.gv.at
<link https: www.tirol.gv.at verfassungsdienst>www.tirol.gv.at/verfassungsdienst