Europäische Impfwoche 2024: Kostenlose MMR- und HPV-Impfungen in allen Bezirken

Lange Impfnachmittage in allen Gesundheitsämtern vom 21. bis zum 27. April

  • Impfungen als wichtigste Maßnahmen der heutigen Vorsorgemedizin
  • Prävention vor hochansteckenden und gefährlichen Erkrankungen wie Masern, Keuchhusten oder
  • Weitere Informationen zur Europäischen Impfwoche in Tirol unter: www.tirol.gv.at/impfen

Durch eine hohe Durchimpfrate konnten Krankheiten wie die Kinderlähmung bereits seit 2002 österreichweit ausgerottet werden. Auch Impfungen gegen Masern-Mumps-Röteln (MMR), Keuchhusten oder Humane Papillomaviren (HPV) sind seit langem erprobt und können die Erkrankung selbst, schwere Krankheitsverläufe oder Komplikationen verhindern. Deshalb zählen Impfungen zu den wichtigsten und effektivsten Maßnahmen der Vorsorgemedizin. Im Rahmen der Europäischen Impfwoche vom 21. bis zum 27. April finden in allen Gesundheitsämtern der Tiroler Bezirkshauptmannschaften, dem Stadtmagistrat Innsbruck wie auch in der Landessanitätsdirektion „Lange Impfnachmittage“ statt. Dabei werden Beratungen sowie kostenlose MMR-Impfungen für alle Jahrgänge und kostenlose HPV-Impfungen bis 21 Jahre angeboten. Informationen zu allen Impf-Angeboten und der Europäischen Impfwoche finden sich unter www.tirol.gv.at/impfen.

„Wir alle können dazu beitragen, dass Infektionskrankheiten wie Masern, Keuchhusten und HPV nachhaltig eingedämmt werden. Die ‚Impfaktion Tirol‘ umfasst 15 kostenlose Impfungen für alle Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr. Damit bieten wir in Tirol ganzjährig eine niederschwellige und wohnortnahe Möglichkeit rechtzeitig alle empfohlenen Impfungen zu erhalten. Diese können bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten oder im Rahmen der kostenlosen Schulimpfungen durchgeführt werden“, betont Gesundheitslandesrätin Cornelia Hagele und verweist zudem auf die „Langen Impfnachmittage“: „Ich lade die Menschen in Tirol ein, das Angebot der kostenlosen MMR- und HPV-Impfungen bis 21 Jahre im Rahmen der Europäischen Impfwoche zu nutzen: Lassen Sie sich beraten, welche Impfungen Sie nachholen oder auffrischen sollten.“

Infektionskrankheiten effektiv eindämmen

Anfang des Jahres stieg die Anzahl der Masern-Erkrankungen in Österreich und auch in Tirol deutlich an. Masern sind eine sehr ansteckende in jedem Lebensalter komplikationsträchtige Erkrankung und für Kinder die im ersten Lebensjahr erkranken besonders gefährlich. Mit zwei Impfungen gegen Masern-Mumps-Röteln (MMR) gilt man bereits als geschützt. Von der WHO wird eine Durchimpfung von 95 Prozent empfohlen – in Tirol haben rund 85 Prozent der Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwei MMR-Impfungen erhalten. „Je mehr Menschen geschützt sind, desto eher kann eine Verbreitung von Masern innerhalb der Bevölkerung verhindert und besonders gefährdete Gruppen geschützt werden. Der wirksamste Schutz für einen selbst, aber auch für andere ist eine frühzeitige, zweimalige MMR-Impfung ab dem vollendeten neunten Lebensmonat“, betont Gesundheitsdirektorin Theresa Geley und verweist darauf, dass aktuell vor allem Kinder unter zehn Jahren und Erwachsene zwischen 25 und 50 Jahren unzureichend geschützt sind, da zudem früher nur einmalig geimpft wurde. Die MMR-Impfung kann zu jedem Zeitpunkt in jedem Abstand von allen Altersgruppen gratis bei den teilnehmenden ÄrztInnen der „Impfaktion Tirol“ nachgeholt werden.

Impfstatus überprüfen und Schutz auffrischen

Derzeit treten zudem auch viele Keuchhustenfälle in Tirol auf. Keuchhusten ist unbehandelt über fünf bis sechs Wochen ansteckend, wobei das Bakterium über große Tröpfchen durch Husten aber auch durch Schmierinfektionen übertragen wird. Komplikationen wie Lungenentzündung, Mittelohrentzündung, gebrochenen Rippen oder Leistenbrüche können auftreten. Die Krankheit selbst bringt schwere Hustenanfälle bis zum Erbrechen mit sich und ist vor allem für Neugeborene und Säuglinge bis sechs Monate durch Auftreten von Atemstillständen besonders gefährlich. Eine Impfung schützt sehr gut vor einer Erkrankung oder mindert zumindest die Schwere der Erkrankung. Daher sollten insbesondere Schwangere zum Schutz des Neugeborenen zu Beginn des letzten Schwangerschaftsdrittels und Kinder zu Beginn des dritten Lebensmonats gegen Keuchhusten geimpft werden. Da die Wirksamkeit der Impfung im Laufe der Jahre abnimmt, sollten zudem alle zehn Jahre und ab 60 Jahre alle fünf Jahre Auffrischungsimpfungen erfolgen.

„Vor allem Kleinkinder sind derzeit unzureichend gegen Keuchhusten geimpft, weshalb wir empfehlen den Impfstatus zu überprüfen und auch gegebenenfalls die dritte 6-fach-Impfung gegen Diphtherie, Wundstarrkrampf, Keuchhusten, Kinderlähmung, Haemophilus influenzae B und Hepatitis B ehestmöglich nachzuholen. Ähnliches gilt für die Auffrischungsimpfungen in der dritten Schulstufe. Für einen ausreichenden Impfschutz sind zumindest drei Impfungen der Grundimmunisierung sowie Auffrischungsimpfungen erforderlich“, erläutert die Gesundheitsdirektorin und verweist darauf, dass Keuchhusten-Impfungen bis zum 15. Lebensjahr im Rahmen der 4-fach-Impfung gratis bei teilnehmenden ÄrztInnen der „Impfaktion Tirol“ nachgeholt werden können.

Hier finden Sie eine Übersicht aller empfohlenen Impfungen nach Altersgruppen.


Übersicht des kostenlosen Impfangebots während der Europäischen Impfwoche 2024:

  • Bitte nehmen Sie Ihren Impfausweis bzw. jenen Ihres Kindes und die e-Card mit.

Bezirkshauptmannschaft Lienz:
Montag, 22. April 2024, 14 bis 16 Uhr
Telefonische Voranmeldung unter: 04852 6633 6672

Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel:
Montag, 22. April 2024, 16 bis 17 Uhr
Ohne Voranmeldung

Stadtmagistrat Innsbruck:
Dienstag, 23. April 2024, 16 bis 18 Uhr
Ohne Voranmeldung

Bezirkshauptmannschaft Landeck:
Dienstag, 23. April 2024, 16 bis 18 Uhr
Ohne Voranmeldung

Bezirkshauptmannschaft Schwaz:
Dienstag, 23. April 2024, 16 bis 18 Uhr
Telefonische Voranmeldung unter: 05242 6931 5963

Bezirkshauptmannschaft Kufstein:
Mittwoch, 24. April 2024, 15 bis 17.30 Uhr
Ohne Voranmeldung

Landessanitätsdirektion in Innsbruck:
Mittwoch, 24. April 2024, 16 bis 18 Uhr
Ohne Voranmeldung

Bezirkshauptmannschaft Imst:
Mittwoch, 24. April 2024, 16 bis 18 Uhr
Ohne Voranmeldung

Bezirkshauptmannschaft Innsbruck:
Donnerstag, 25. April 2024, 16 bis 18 Uhr
Ohne Voranmeldung

Bezirkshauptmannschaft Reutte:
Donnerstag, 25. April 2024, 16 bis 18 Uhr
Ohne Voranmeldung