Noch genießen die SchülerInnen die Sommerferien, doch das neue Schuljahr steht bereits vor der Tür: „Der Schulstart und die anfallenden Kosten stellen für viele Tiroler Familien und Alleinerziehende oftmals auch eine finanzielle Belastung dar. Mit der Schulstarthilfe in Höhe von 150 Euro pro schulpflichtigem Kind wollen wir seitens des Landes Tirol möglichst viele Eltern unterstützen“, betont Familienlandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf.
Die einkommensabhängige Landesförderung für das Schuljahr 2018/2019 kann bis spätestens 30. September 2018 beantragt werden. „Ich möchte alle betroffenen Eltern dazu aufrufen, die Hilfeleistung in Anspruch zu nehmen. Neben der Erhöhung des Fördersatzes von 145 auf 150 Euro pro Kind wurden auch die Einkommensgrenzen erhöht. Vor allem sozial schwächere Familien in Tirol können so noch besser unterstützt werden“, erklärt LRin Zoller-Frischauf.
Auszahlung einmal jährlich
Im vergangenen Jahr wurden knapp 10.300 Anträge zur Schulstarthilfe genehmigt, der ausbezahlte Förderbetrag belief sich insgesamt auf 2,2 Millionen Euro. Die Schulstarthilfe wird abhängig vom Familieneinkommen für Kinder zwischen sechs und 15 Jahren zuerkannt und einmal jährlich im Herbst des jeweiligen Schuljahres ausbezahlt.
Antragsstellung auch online möglich
Seit dem Vorjahr ist eine Antragsstellung über das Online-Formular möglich. Auf der Website des Landes Tirol unter <link https: www.tirol.gv.at schulstarthilfe>www.tirol.gv.at/schulstarthilfe stehen die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung. Dem Antrag ist die aktuelle Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde anzuschließen – konkrete Informationen dazu finden sich ebenfalls auf der Website.
Unterstützung und weiterführende Informationen bietet die Abteilung Gesellschaft und Arbeit unter der Telefonnummer 0512 508 7802 bzw. unter der E-Mail Adresse <link>gesellschaft.arbeit@tirol.gv.at.
Auch die Familien- und Senioreninfo Tirol bietet unter der Hotline 0800 800 508 oder per E-Mail <link>info@familien-senioreninfo.at Informationen an.