LH Platter: „Empfehlung von Coronatests bei Einreise von Gästen aus Regionen mit aufrechter Reisewarnung“

Vorab Kontaktaufnahme durch Beherbergungsbetriebe wird angeraten

Im Gleichklang mit dem Bundesland Salzburg spricht LH Günther Platter im Zusammenhang mit der Einreise von Gästen aus Ländern und Regionen, für die eine Reisewarnung gilt (derzeit zum Beispiel auch im Bundesland Nordrhein-Westfalen die Landkreise Gütersloh und Warendorf), folgende dringliche Empfehlungen aus:

„Beherbergungsbetrieben wird empfohlen, Gäste aus den genannten Ländern und Regionen, die einen Aufenthalt in Tirol gebucht haben, vorab zu kontaktieren“. Diesen solle dringend angeraten werden, bei der Einreise ein Testergebnis, welches einen negativen Nachweis auf SARS-CoV-2 (PCR-Testung aus einem Nasen-Rachenabstrich) ausweist und nicht älter als vier Tage ist, mitzuführen und dem Betrieb vorzuweisen.

Jenen Gästen, die ohne einen derartigen Test anreisen, soll von den Beherbergungsbetrieben dringend angeraten werden, unmittelbar nach Ankunft telefonisch mit einer/m niedergelassenen Arzt/Ärztin Kontakt aufzunehmen, die dann einen Corona-Test veranlassen können.  Eine Bestätigung des Testergebnisses ist dann dem Beherbergungsbetrieb vorzulegen.

 

Weitere Informationen zu den Reisewarnungen finden Sie unter:

https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reisewarnungen/