LH Platter: „Halten zur Entlastung der Bevölkerung an Fahrverboten und Dosierungen fest“

Durchreiseverkehr ab 21. Dezember von Fahrverboten betroffen, nicht aber Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr

Ab Samstag, 21. Dezember 2019, gelten an Wochenenden Fahrverbote auf neuralgischen Straßenabschnitten in Tirol. Dabei handelt es sich um eine Maßnahme der Tiroler Landesregierung, um dem massiven Ausweichverkehr bei Stausituationen auf den Transitrouten entgegenzuwirken. VerkehrsteilnehmerInnen können damit nicht auf das niederrangige Straßennetz ausweichen, um den Stau zu umfahren.

„Der massive Ausweichverkehr in Verbindung mit ausgeklügelten Navigationsgeräten, die extrem schnell reagieren und Stauumfahrungen vorschlagen, macht Fahrverbote auf ausgewählten Straßen auch im Winter notwendig. Wie schon im Sommer wollen wir damit die Verkehr- und Versorgungssicherheit gewährleisten und gleichzeitig auch unsere Bevölkerung und unsere Gäste entlasten“, erklärt LH Günther Platter die Notwendigkeit, an dieser „Notwehrmaßnahme“ festzuhalten.

Die Fahrverbote betreffen den Durchreiseverkehr in Tirol, nicht aber den Ziel-, Quell und Anrainerverkehr. Das heißt: Alle FahrzeuglenkerInnen, die beispielsweise aufgrund einer Anlieferung oder eines Urlaubs bzw. Ausflugs ein Ziel in den betroffenen Regionen bzw. Ortschaften haben, können dieses regulär anfahren. Die Fahrverbote gelten von 21. Dezember 2019 bis 13. April 2020, jeweils an Samstagen von 7 bis 19 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 17 Uhr auf ausgewählten Straßenabschnitten in den Bezirken Kufstein, Reutte, Schwaz und Innsbruck-Land. Die Flüssigkeit des Verkehrs in den Ortschaften entlang der Transitrouten unterstützen außerdem Dosierampeln wie etwa in Ebbs, Gries am Brenner, Kufstein, Matrei am Brenner und Niederndorf. Bei Verkehrsüberlastung werden diese Ampeln zur Dosierung des Verkehrs aktiviert.

Flächendeckende Überwachung der Fahrverbote

LHStvinIngrid Felipe verweist darauf, dass diese Maßnahmen nach einer eingehenden Prüfung und den gewonnenen Erfahrungen aus dem Sommer nun mit 21. Dezember umgesetzt werden: „Bereits im Sommer war klar, dass wir ein ähnliches Maßnahmenpaket gegen den Ausweichverkehr auch im Winter brauchen. Dieses fokussiert sich nun auf die prekären Abschnitte, die besonders in den Wintermonaten vom Ausweichverkehr belastet sind.“

Beschlossen wurde in dieser Woche auch die Finanzierung der Straßenaufsichtsorgane, die in Zusammenarbeit mit der Tiroler Verkehrspolizei diese Verbote kontrollieren werden. „Maßnahmen wie diese sind nur dann wirksam, wenn sie auch kontrolliert werden. Straßenaufsichtsorgane sind dabei notwendig und werden vom Land Tirol finanziert und der Polizei zur Seite gestellt“, ergänzt Verkehrslandesrätin LHStvin Felipe. Bei einem Verstoß gegen die Fahrverbote ist mit Strafen zu rechnen. Diese können bis zu 60 Euro betragen.

Oberst Markus Widmann, Leiter der Verkehrsabteilung der Tiroler Polizei, erklärt: „Die Fahrverbote werden durch die Exekutive in das Verkehrsinformationssystem des Innenministeriums eingespielt und stehen damit den Navi-BetreiberInnen zur Verfügung. Wer auf Durchreise ist, soll jedenfalls auf den Hauptverkehrsstrecken bleiben. Die Tiroler Polizei und die beeideten Straßenaufsichtsorgane setzen an allen neuralgischen Punkten entsprechende Maßnahmen gegen unerlaubte Fahrten oder die Missachtung des Rotlichtes der Dosierampeln.“

Weitere Informationen:www.tirol.gv.at/fahrverbote

Unter diesem Link der Video-OT von LH Günther Platter und LHstvin Ingrid Felipe: https://we.tl/t-wevwDBpJhK