LH Platter: „Tiroler Berge gehören den Tirolerinnen und Tirolern!“

Land Tirol und Wirtschaftskammer machen gegen Markenanmeldungen mobil

Tirols Landeshauptmann Günther Platter und Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Walser werden gemeinsam gegen den Versuch der Anmeldung von ca. 70 Tiroler Wortmarken vorgehen: „Für uns steht fest: Die geografischen Tiroler Begrifflichkeiten gehören den Tirolerinnen und Tirolern und dürfen nicht von ausländischen Firmen kommerzialisiert werden. Ich habe daher die Markenexperten von Land Tirol und Tirol Werbung beauftragt, gegen die Anmeldungen dieser Marken vorzugehen. Nach unserer Einschätzung wird der Schutz dieser Begriffe rechtlich nicht möglich sein, sollte es doch so sein, werden wir entsprechende bundesgesetzliche Änderungen einfordern“, zeigt sich LH Platter verärgert.

WK-Präsident Walser pflichtet ihm bei: „Bei der Praxis der massenhaften Anmeldung von Begriffen als Marke handelt es sich um ein zweifelhaftes Geschäftsmodell aus dem anglo-amerikanischen Raum, das bei uns bis dato nicht üblich ist. Diese Vorgangsweise lehnen wir entschieden ab, denn damit wird dem gefährlichen Markenmissbrauch Tür und Tor geöffnet sowie das freie und ehrliche Unternehmertum torpediert.“

Schutz für geografische Bezeichnungen streng geregelt

Die Eintragung einer Bezeichnung als geografische Angabe oder Ursprungsbezeichnung ist über eine EU-Verordnung geregelt. Dementsprechende Anträge müssen beim österreichischen Patentamt eingereicht werden und sind von diesem zu prüfen. „Wir haben in dieser Causa vollstes Vertrauen in das österreichische Patentamt sowie das zuständige Bundesministerium. Den versuchten Massenausverkauf unserer Heimat, und sei es nur über Begrifflichkeiten, wird es mit uns sicher nicht geben“, stellt LH Platter klar.

Deutsche Firma will Tiroler Marken

Hintergrund ist der Versuch der von Deutschen geführten Firma KitzVenture mit Standort Kitzbühel, rund 70 Begriffe als Marke schützen zu lassen – darunter beispielsweise „Tiroler Berge“, „Tiroler Madl“, „Tiroler Bua“ oder „Gamsstadt“. Die Tirol Werbung hat den Sachverhalt bereits von ihrem Markenanwalt prüfen lassen. Dieser hat festgestellt, dass die Begriffe „Tiroler Madl“ und „Tiroler Bua“ bereits 2017 von einem Antragsteller beim österreichischen Patentamt als Wortmarke angemeldet worden waren. Dabei ist neben anderen Kategorien auch eine Anmeldung für die Warengruppe „Bekleidung“ beantragt worden, der vom österreichischen Patentamt nicht stattgegeben wurde. „Daraus schließen wir, dass auch die aktuelle Anmeldung der beiden Begriffe als Wortmarke nicht genehmigt werden wird“, so LH Platter.