LHStv Dornauer begrüßt Verlängerung des Aufenthaltsrechts

Aufenthaltsrecht für Ukraine-Vertriebene seitens des Bundes bis 4. März 2024 verlängert

Mittlerweile fast ein Jahr dauert der Angriffskrieg Russlands in der Ukraine an.  Zahlreiche UkrainerInnen mussten seitdem ihre Heimat verlassen. Um den Vertriebenen in Österreich bzw. Tirol rasch Schutz zu bieten und die Menschen bestmöglich in die Gesellschaft zu integrieren, wurde ein einjähriges Aufenthaltsrecht gewährt. Aufgrund des weiter andauernden Krieges wurde dieses seitens des Bundes nun um ein weiteres Jahr verlängert – konkret bis 4. März 2024. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wird allen bereits registrierten Vertriebenen mit Wohnsitz in Österreich damit automatisch einen neuen „Ausweis für Vertriebene“ mit verlängertem Gültigkeitsdatum zusenden. Mit aktuellem Stand sind rund 3.900 Vertriebene aus der Ukraine in Tirol gemeldet.

„Der ‚Ausweis für Vertriebene‘ ist wesentlich, um den geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern rasch und unkompliziert die Möglichkeit zu bieten, arbeiten zu gehen und Gesundheitsleistungen in Anspruch zu nehmen. Das ist wichtig, um diese Menschen, die vor dem Krieg geflüchtet sind, in Tirol vorübergehend bestmöglich zu integrieren und ihnen einen normalen Alltag zu ermöglichen“, begrüßt LHStv Georg Dornauer die seitens des Bundes beschlossene Verlängerung des Aufenthaltsrechts für Ukraine-Vertriebene.

Ukrainische Vertriebene erhalten mit dem Vertriebenenausweis ein Recht, sich in Österreich aufzuhalten, sind krankenversichert und haben darüber hinaus Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt bzw. im Falle einer bestehenden Notlage Zugang zur Grundversorgung. Unabhängig vom Gültigkeitsdatum auf dem Vertriebenenausweis, bleiben diese jedenfalls auch nach dem 3. März 2023 weiterhin bestehen. Wichtig ist, dass jede Änderung des Wohnsitzes unverzüglich beim Meldeamt bekannt gegeben wird, damit der Ausweis auch entsprechend zugestellt werden kann, informiert das BFA.