LHStv Geisler verschärft Gangart im Kampf gegen illegale Freizeitwohnsitze

Land Tirol erhöht Kontrolldruck gemeinsam mit Tirols Gemeinden

  • Praktiken einer in Tirol ansässige Immobilienfirma werden von Behörde nun genau unter Lupe genommen
  • Grundsätzliche Linie: Land schreckt auch nicht vor Rückabwicklung von Rechtsgeschäften und Zwangsversteigerungen zurück

Durch Verschärfungen im Tiroler Raumordnungsgesetz, in der Tiroler Bauordnung und im Tiroler Grundverkehrsgesetz unternimmt die Tiroler Landesregierung alles landesgesetzlich Mögliche, um der ansässigen Bevölkerung leistbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen und illegale Freizeitwohnsitznutzungen hintanzuhalten.

„Dass eine in Tirol ansässige Immobilienfirma auf ihrer Homepage offen mit unzulässiger Freizeitwohnsitznutzung um InvestorInnen wirbt, ist nicht nur schockierend, sondern klar rechtswidrig. Dagegen werden wir als Land Tirol gemeinsam mit den betroffenen Gemeinden konsequent vorgehen und Bauvorhaben sowie Nutzungen genau kontrollieren“, verschärft LHStv Josef Geisler die Gangart gegen illegale Freizeitwohnsitze. Das betroffene Maklerunternehmen hat die unzulässigen Anpreisungen nach entsprechender Berichterstattung mittlerweile von seiner Homepage entfernt. Seitens des Landes Tirol wurden die Gemeinden, in denen das Unternehmen Immobilien anbietet, ersucht, diese genau unter die Lupe zu nehmen.

Raumordnungslandesrat Josef Geisler hat sich in einem Schreiben auch direkt an die Geschäftsführung der Immobilienfirma gewandt. Darin heißt es: „Ihr Unternehmen konterkariert die Bemühungen der Landesregierung für leistbares Wohnen und eine geordnete Landesentwicklung. Solche Praktiken haben einen wesentlichen Anteil daran, dass der ansässigen Bevölkerung Wohnraum entzogen wird und die gesamte Branche in ein schlechtes Licht gerückt wird. Ich kann Ihnen versichern, dass wir seitens des Landes Tirol – wann immer wir Kenntnis über derartige mutmaßliche Machenschaften erhalten – im Rahmen unserer Möglichkeiten vehement dagegen vorgehen werden.“ Das Schreiben wurde auch an die zuständige Fachgruppe in der Wirtschaftskammer Tirol zur Kenntnis geschickt.

Eine Möglichkeit, Investorenmodellen gänzlich den Riegel vorzuschieben, gibt es keine. „Aufgrund der Kapitals- und Niederlassungsfreiheit können wir Investorenmodelle nicht generell verbieten. Aber wir haben bereits seit geraumer Zeit sehr strenge und restriktive Bestimmungen für InvestorenInnen und schärfen hier auch ständig nach“, so LHStv Geisler. Mit der Einführung einer de facto Halbpensionspflicht in Chaletdörfern und Großbeherbergungsbetrieben im Tiroler Raumordnungsgesetz und der Regelung im Tiroler Grundverkehrsgesetz, wonach in 143 Tiroler Gemeinden mit hohem Wohndruck beim Erwerb einer Immobilie ausdrücklich erklärt werden muss, dass diese nicht als Freizeitwohnsitz genutzt wird, hat die Tiroler Landesregierung erst kürzlich weitere Schritte gesetzt.

„Die Kontrolle der strengen Bestimmungen obliegt der Gemeinden. Das gleicht derzeit einer Sisyphusarbeit, die wir im Sinne unserer Heimat machen müssen. Sowohl Immobilienfirmen als auch Investorinnen und Investoren müssen wissen, dass wir hier kein Pardon kennen und bis zur Rückabwicklung von Rechtsgeschäften und Zwangsversteigerungen gehen“, betont LHStv Josef Geisler. Die oft geforderte Übernahme des Salzburger Modells hinsichtlich Investorenmodellen würde aber einen Rückschritt gegenüber der geltenden Tiroler Gesetzeslage bedeuten.