Mindestsicherung und Pflege im Fokus

SozialreferentInnenkonferenz der Länder in der Steiermark

Mindestsicherung, Pflege und Menschen mit Behinderungen standen im Zentrum der Beratungen der SozialreferentInnen, die heute in Leoben in der Steiermark tagten.

„Finanziell in Not geratenen Menschen muss weiterhin so unter die Arme gegriffen werden, dass sie rasch wieder auf eigenen Beinen stehen können“, fordert Soziallandesrätin Gabriele Fischer. Das Tiroler Modell der Mindestsicherung sei ein gutes soziales Auffangnetz, um die Achtung der Menschenwürde zu gewährleisten: „Ich bin mir sicher, dass der Tiroler Weg und die darin enthaltenen Standards das richtige Instrument zur Vermeidung und Bekämpfung von Armut und damit von sozialer Ausschließung ist“. Der Fleckerlteppich in der Mindestsicherung, der sich in Österreich über die Länder ausbreitet, sei nicht zielführend, so LRin Fischer: „Es braucht dringend eine Harmonisierung und einheitliche Mindeststandards in der Bedarfsorientierten Mindestsicherung“. Gemeinsam mit ihren AmtskollegInnen ersucht die Tiroler Soziallandesrätin daher die Sozialministerin, in Zusammenarbeit mit den Ländern eine 15a-Bund-Länder-Vereinbarung zur Mindestsicherung auszuarbeiten. „Erste Schritte müssen die Definition einerseits von bundesweit einheitlichen Mindeststandards an die Bedarfsorientierte Mindestsicherung und andererseits von Vereinbarungen zur Schnittstelle zum Arbeitsmarkt und zur Gesundheitsversorgung sein“, betont LRin Fischer.

Tirols Soziallandesrätin ist überzeugt, dass die aktuell positive Wirtschaftslage eine Chance ist, besondere Zielgruppen wie Langzeitarbeitslose, Flüchtlinge sowie Menschen mit niedrigem Bildungsniveau  und Menschen mit Behinderungen intensiv zu fördern und nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dazu seien entsprechende arbeitsmarktpolitische Maßnahmen auszudehnen und Schwerpunktsetzungen noch im heurigen Jahr vorzunehmen. „Einsparungen in diesem Bereich führen zwangsläufig dazu, dass die erwähnten Personengruppen in die Mindestsicherung als letztes Auffangnetz gedrängt werden und meist länger dort verbleiben. Dies gilt es unbedingt zu vermeiden“, unterstreicht LRin Fischer, die bei den geplanten Einsparungen des Bundes Mehrausgaben auf die Länder zukommen sieht. „Somit kommt es zu keiner Einsparung, sondern lediglich zu einer Kostenverlagerung zuungunsten der Länder und à la longue zu Mehrkosten für das gesamte österreichische Sozialsystem“. Es brauche, so LRin Fischer, einen entsprechenden Kostenausgleich für die Länder und Gemeinden.

Kompensation der aus der Abschaffung des Pflegeregresses resultierenden Einnahmenverluste und Mehrkosten

In Sachen Pflegeregress schließt sich die LandessozialreferentInnenkonferenz den entsprechenden Beschlüssen der LandesfinanzreferentInnen sowie jener der Landeshauptleutekonferenz an: „Die durch die Abschaffung des Pflegeregresses entstandenen Einnahmenverluste und Mehrkosten der Länder und Gemeinden müssen vom Bund getragen werden“, fordert der für das Ressort Pflege verantwortliche LR Bernhard Tilg. Gerade in Hinblick auf die Abschaffung des Pflegeregresses ist eine langfristige Strategie zur Sicherstellung der Finanzierung der Pflege vonnöten. Auch sei eine gesetzliche Klarstellung der nach wie vor ungeklärten Auslegung der Bestimmungen im Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz notwendig.

Ausbildung und Absicherung für Menschen mit Behinderungen

Das Arbeitsmarktprojekt „AusBildung bis 18“ des Bundes wird von den SozialreferentInnen als positive Maßnahme begrüßt. Ziel des Projekts ist es, alle Jugendlichen an eine über den Pflichtschulabschluss hinausgehende Qualifikation hinzuführen und einem frühzeitigen Ausbildungsabbruch entgegenzuwirken. „Auch Jugendliche mit Behinderungen sollen ohne Einschränkung berücksichtigt werden“, fordert LRin Fischer gemeinsam mit den SozialreferentInnen, denen auch die Aufwertung der Arbeit von Menschen mit Behinderungen ein besonderes Anliegen ist: „Unter Einbeziehung des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger ersuchen wir um Vorschläge, wie Menschen mit Behinderungen auf Basis ihrer Arbeit in die Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherung einbezogen werden können“, berichtet LRin Fischer. Darüber hinaus regen die SoziallandesrätInnen die Einrichtung eines Inklusionsfonds an, um die bedarfsgerechte Bereitstellung von Leistungen für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten sowie die Deinstitutionalisierung und die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung weiter vorantreiben zu können.