TSD-U-Ausschuss: Gutachten schafft Rechtssicherheit bei Aktendefinition

Uni Innsbruck legt Expertise vor

Im Zuge der letzten beiden Verfahrenssitzungen traten unterschiedliche Rechtsmeinungen hervor: zum einen über den Umfang der Vorlagspflicht und wie der Begriff „Akten“ juristisch zu definieren ist, zum anderen, wie weit das Fragerecht des Untersuchungsausschusses gegenüber Organen der Tiroler Sozialen Dienste GmbH auszulegen ist.

Um hier für Rechtssicherheit zu sorgen, wurde von Landtagspräsidentin Sonja Ledl-Rossmann und Ausschussvorsitzendem Toni Mattle ein Rechtsgutachten bei Universitätsprofessor Arno Kahl, Leiter des Instituts für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre an der juridischen Fakultät der Universität Innsbruck, eingeholt. Das Gutachten liegt seit heute Donnerstag, 19. Dezember 2019, vor.

Auf 36 Seiten führt Professor Kahl darin seine Expertise zu den beiden Fragenkomplexen aus. Unter vorlagepflichtigen Akten im Sinn des Gesetzes über Untersuchungsausschüsse ist demnach eine zumindest vom Ansatz her strukturierte Sammlung von Schriftstücken und dergleichen zu verstehen, die von Angehörigen der ersuchten Stelle im Hinblick auf einen konkreten Verwaltungszweck zusammengestellt worden ist, so Kahl.

Das Frage- bzw. Untersuchungsrecht gegenüber Organen der TSD reicht laut Kahl so weit, wie das zu untersuchende Ingerenzverhalten im Bereich der TSD Wirkungen entfaltet. Das heißt, es können grundsätzlich auch (entsandte) Organe der Gesellschaft zur Auskunft über die Ausübung der Eigentümerrechte und -pflichten in der Vergangenheit befragt werden, nicht jedoch über das operative Geschäft. Die Organe der TSD sind dabei aber zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen verpflichtet und auch an die gesellschaftsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten gebunden.

Sowohl der Ausschussvorsitzende als auch die Verfahrensleiter werden sich im weiteren Verlauf des Untersuchungsausschusses an diesem Rechtsgutachten orientieren.

Eine ausführliche Zusammenfassung des Gutachtens finden Sie <link file:358878 internen link im aktuellen>hier.