- Nach Verlängerung des Aufenthaltsrechts für Ukraine-Vertriebene in Österreich: Land Tirol stellt zusätzliche 250.000 Euro für Unterstützungsmaßnahmen zur Verfügung
- Schulassistenz für Kinder mit Beeinträchtigungen bis März 2024 verlängert
Der Krieg in der Ukraine dauert weiter an. Seitens des Bundes wurde daher Ende Januar das Aufenthaltsrecht für die Vertriebenen bis März 2024 verlängert. Auch das Land Tirol zieht bei den Unterstützungsmaßnahmen für die aus der Ukraine geflüchteten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen nach und stellt zusätzliches Budget in Höhe von 250.000 Euro zur Verfügung. Damit werden für das laufende Jahr 2023 die Dolmetschkosten für gehörlose UkrainerInnen übernommen. Außerdem wird die Schulassistenz für ukrainische Kinder mit Beeinträchtigungen bis März 2024 fortgeführt.
„Ich befürworte die seitens des Bundes beschlossene Verlängerung des Aufenthaltsrechts für Vertriebene aus der Ukraine. Auch in Tirol setzen wir uns stark dafür ein, dass alle Ukrainerinnen und Ukrainer längerfristig einen möglichst geregelten Alltag verbringen können. Von den Unterstützungen im Rahmen der Grundversorgung sowie des Tiroler Teilhabegesetzes – der Rechtsgrundlage für die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen – kann diese Personengruppe aufgrund des Vertriebenenstatus nicht profitieren. Daher haben wir zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten für dringlich benötigte Maßnahmen wie Dolmetschleistungen für gehörlose Menschen und der Schulassistenz für Kinder mit Beeinträchtigungen bereitgestellt“, erklärt LHStv Georg Dornauer. Soziallandesrätin Eva Pawlata ergänzt: „Es ist mir ein besonderes Anliegen, Kinder und Jugendliche aus den Kriegsgebieten in Tirol bestmöglich aufzufangen. Gerade weil viele junge Menschen länger hierbleiben, müssen wir sicherstellen, dass sie an allen gesellschaftlichen Bereichen des Lebens teilhaben können. Neben der Kinderbetreuung oder der Schaffung von Freizeitangeboten geht es dabei um die Eingliederung in Schulen. Die Teilnahme am Unterricht muss für alle Kinder und Jugendlichen gleichermaßen möglich sein. Dank der Schulassistenz erhalten Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen die notwendige individuelle Betreuung und können in den Klassen am Unterricht teilnehmen.“
Gehörlosenverband bietet Dolmetschleistungen an
In Tirol befinden sich aktuell rund 60 gehörlose UkrainerInnen. Damit speziell bei wichtigen Terminen wie Arztbesuchen, Besprechungen in Kindergärten oder Schulen sowie Wohnungsbesichtigungen und Vertragsvereinbarungen eine reibungslose Kommunikation möglich ist, können beim Tiroler Gehörlosenverband Dolmetschleistungen beansprucht werden. Durchgeführt werden diese über die Beratungsstelle für Gehörlose und Dolmetschzentrale für Gebärdensprache in Innsbruck. Für das Jahr 2023 stellt das Land Tirol insgesamt maximal 70.000 Euro für diese Dolmetschleistungen zur Verfügung, die damit für die Betroffenen kostenlos sind.
Schulassistenz als Unterstützung für ukrainische SchülerInnen mit Behinderungen
Bereits im Oktober 2022 hat die Tiroler Landesregierung beschlossen, die Schulassistenz – als Unterstützungsleistung für SchülerInnen mit Behinderungen – auch für schulpflichtige Kinder aus der Ukraine zu ermöglichen. Nun wird das Angebot der Schulassistenz für zwei weitere Schulhalbjahre verlängert. Das Land Tirol leistet hierfür im Ausmaß von maximal 180.000 Euro einen Zuschuss zu den Lohnkosten, wie er grundsätzlich bei Erfüllung der Voraussetzungen nach dem Tiroler Teilhabegesetz gewährt wird.