UN-Kinderrechtskonvention

Anlässlich des 20. Geburtstages der SchülerInnen der Polytechnischen Schule Siegmairstraße zu Gast im Tiroler Landtag

Die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 20.11.1989 einstimmig angenommen und zwei Jahre später auch von Österreich unterzeichnet. Aus Anlass des 20. Geburtstages der KRK fanden sich heute die Schülerinnen und Schüler der Polytechnischen Schule Innsbruck, Siegmairstraße, gemeinsam mit ihrem Lehrer sowie der Kinder- und Jugendanwältin Elisabeth Harasser im Tiroler Landtag ein, um an die Abgeordneten Broschüren zum Thema „Die Rechte von Kindern und Jugendlichen“ zu verteilen. Bei einer anschließenden Diskussionsrunde mit Landtagspräsident Herwig van Staa und Landtagsvizepräsidentin Gabi Schiessling hatten die Jugendlichen die Gelegenheit, sich über die aktuellen politischen Diskussionen rund um die Kinderrechtskonvention zu informieren. „Seit kurzem liegt ein Regierungsentwurf zur Verankerung der KRK in der Bundesverfassung vor, und es wird voraussichtlich noch im Dezember im Nationalrat zur Beschlussfassung kommen“, so Landtagspräsident van Staa. Ein diesbezüglicher Antrag zur Verankerung der KRK in der Tiroler Landesverfassung von Vizepräsidentin Schiessling liege ebenfalls bereits vor.

Die Kinderrechtskonvention beinhaltet folgende vier Grundprinzipien: Gleichbehandlung aller Kinder und Jugendllichen, die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohles, das Recht auf Leben und persönliche Entwicklung und die Achtung vor der Meinung von Kindern und Jugendlichen. 

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft (kija) ist eine weisungsfreie Einrichtung des Landes Tirol und besteht seit 1995. Als „Ombudsstelle“ widmet sich die kija allen Fragen von über 145.000 Kindern und Jugendlichen in ganz Tirol. Sämtliche Beratungsangebote sind kostenlos, anonym und vertraulich!