XIII. Generalversammlung der CALRE in Innsbruck

Landtagspräsident van Staa: „Stärkung der Regionen mit Gesetzgebungsbefugnis auf europäischer Ebene als vorrangiges Ziel“ 

Zum Abschluss der 13. Generalversammlung der „Konferenz der regionalen gesetzgebenden Parlamente Europas (CALRE), die gestern und heute in Innsbruck stattgefunden hat, zog Landtagspräsident Herwig van Staa, der in der Periode 2008/2009 auch Präsident der CALRE war, eine positive Bilanz: „Ich habe mich im vergangenen Jahr sowohl auf Ebene der EU als auch des Europarates intensiv für die Stärkung der Regionen mit Gesetzgebungsbefugnis eingesetzt. Gerade die Regionalparlamente sind es schließlich, die sich besonders gut dafür eignen, die zwischen den BürgerInnen und der Europäischen Union eingetretene Entfremdung zu überwinden“.

Im Mittelpunkt der CALRE-Generalversammlung stand einmal mehr der Vertrag von Lissabon, die Kontrolle des Subsidiaritätsprinzips und die Zusammenarbeit mit den europäischen Institutionen. In der einstimmig angenommenen „Innsbrucker Erklärung“ wurde ein klares Bekenntnis zur Stärkung der demokratischen Strukturen, vor allem auch jener auf regionaler und kommunaler Ebene, abgegeben.

Der Präsident des Ausschusses der Regionen (AdR), Luc van den Brande, schlug bei seiner Gastrede eine engere Zusammenarbeit zwischen den regionalen und europäischen Parlamentariern vor: „Ich appelliere an die CALRE, gemeinsam mit dem AdR einen echten Dialog und institutionelle Beziehungen zwischen den regionalen gesetzgebenden Parlamenten und dem Europäischen Parlament zu schaffen“.

Als neuer CALRE-Präsident für die Periode 2009/2010 wurde heute der Präsident des Landtages der Autonomen Provinz Trient Giovanni Kessler einstimmig gewählt. Kessler sieht seinen Arbeitsschwerpunkt im intensiven Ausbau des Einflussbereiches der Regionalparlamente bei der Entscheidungsfindung der EU-Organe Parlament, Kommission und AdR.

Die CALRE ist eine Versammlung aus 74 Vorsitzenden der regionalen gesetzgebenden Parlamente Europas. Mitglieder sind dabei die Parlamente der autonomen Gebiete Spaniens, der italienischen Regionen, der Bundesländer Deutschlands und Österreichs, der portugiesischen Regionen Azoren und Madeira, Schottlands, Wales und Nordirlands als britische Regionen, Alands in Finnland sowie der Regionen Belgiens.