„Zeiten ändern sich. Richtige Männer auch“

Land Tirol startet Kampagne „Sorgende Männer“

  • Aufbrechen traditioneller Rollenklischees und Sensibilisierung für partnerschaftliche Aufteilung von Kinderbetreuung und häuslicher Pflege
  • Vielfältige Modelle der Freistellung ermöglichen Männern verstärkten Fokus auf Familienleben
  • Kampagne wird bis Sommer 2023 über unterschiedliche Kanäle ausgerollt

Unter dem Leitsatz „Zeiten ändern sich. Richtige Männer auch“ startete das Land Tirol diese Woche eine breit angelegte Sensibilisierungskampagne. Das Ziel: traditionelle Rollenklischees aufbrechen und für die partnerschaftliche Aufteilung bei Kinderbetreuung und häuslicher Pflege sensibilisieren. Die Kampagne zeigt unterschiedliche Möglichkeiten auf, wie sich Männer mehr ins Familienleben einbringen und Sorgearbeit übernehmen können. Ausgerollt wird sie bis Sommer 2023 auf unterschiedlichen Kanälen – von der Online-Werbung bis hin zur digitalen Außen- und Printwerbung im öffentlichen Raum. Darüber hinaus werden an relevanten Stellen, wie etwa bei GynäkologInnen oder ÄrztInnen, Flyer aufgelegt.

Den Großteil der Kinderbetreuung sowie der Pflege von Angehörigen üben nach wie vor Frauen aus: Die Teilzeitquote von Frauen beträgt in Tirol über 50 Prozent, während sie bei Männern bei 13 Prozent liegt. Bei acht von zehn Paaren in Österreich geht der Mann aktuell weder in Karenz noch bezieht er Kinderbetreuungsgeld. Zwei Prozent der österreichischen Väter in Partnerschaften unterbrechen die Erwerbstätigkeit für drei bis sechs Monate, ein Prozent für mehr als sechs Monate. Zehn Prozent der Väter in Karenz wählen eine Karenzdauer, die nicht länger als drei Monate dauert. In der häuslichen Pflege beträgt der Frauenanteil über 70 Prozent. Zwei Drittel der Personen, die in Österreich eine Pflegekarenz in Anspruch nehmen, sind Frauen.

Teamwork in der Sorgearbeit

Sozial- und Frauenlandesrätin Eva Pawlata betont: „Meist stehen Frauen vor der Herausforderung, Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen. Eine partnerschaftliche Aufteilung von familiären Aufgaben schafft Chancengleichheit und leistet einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Frauen haben durch einen früheren Wiedereinstieg in das Berufsleben bessere Karrierechancen, geschlechtsspezifische Einkommensunterschiede werden verringert und infolgedessen sinkt das Risiko für Frauen, von Altersarmut betroffen zu sein. Aktuelle Studien zeigen darüber hinaus, dass immer mehr Männer Zeit mit ihren Kindern und Angehörigen verbringen und intensiver an der Kindererziehung und -betreuung sowie Pflege mitwirken wollen. So kommt Teamwork in der Sorgearbeit nicht nur den Frauen zugute, sondern auch den Männern in ihrer Rolle als engagierte Familienmitglieder.“

Im Rahmen der Kampagne werden unterschiedliche Modelle der Freistellung für Männer wie die Väterkarenz, die Elternteilzeit oder der „Papamonat“ sowie die Pflegekarenz und die Pflegeteilzeit vorgestellt.

Karenzmöglichkeiten in Kinderbetreuung und Pflege

Bei der Elternkarenz steht es den Eltern frei, wer in Karenz geht und wie diese aufgeteilt wird. Da die Elternkarenz – und damit auch die Väterkarenz – einem Rechtsanspruch unterliegt, kann sie von der/dem ArbeitgeberIn nicht verweigert werden. Vier Monate vor dem Antritt der Karenz bis vier Wochen nach der Karenz gilt ein Kündigungs- und Entlassungsschutz. Die Elternkarenz kann entweder von einem Elternteil in Anspruch genommen werden oder in drei Teile aufgeteilt werden. So können etwa Vater und Mutter abwechselnd in Karenz gehen. Die Vollkarenz kann zwischen zwei Monate und zwei Jahre betragen. Daneben gibt es die Möglichkeit der Elternteilzeit. Dabei können die Elternteile die Arbeitsstunden herabsetzen und die Arbeitszeiten anpassen. Die Rahmenbedingungen der Elternteilzeit müssen mit der/dem ArbeitgeberIn vereinbart werden. Der sogenannte „Papamonat“ im Umfang von vier Wochen umfasst die Arbeitsfreistellung in der Zeit des Mutterschutzes. Er kann, wie die anderen Karenzformen, auch von gleichgeschlechtlichen Paaren, Adoptiv- und Pflegeeltern genutzt werden. Während der Karenz wird von der zuständigen Krankenkasse das Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

Wer die häusliche Pflege von Angehörigen übernimmt, kann die Pflegekarenz und Pflegeteilzeit in Anspruch nehmen. Es besteht ein Rechtsanspruch auf zwei Wochen Pflegekarenz. Per Vereinbarung mit der/dem ArbeitgeberIn kann die Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit verlängert werden. Für die Zeit der Pflegekarenz wird das Pflegekarenzgeld ausgebezahlt, bei der Pflegeteilzeit jeweils anteilig. Das Pflegekarenzgeld kann bis zu drei Monate in Anspruch genommen werden.

Weitere Informationen zu den unterschiedlichen Karenzregelungen sowie der Kampagne des Landes finden sich unter www.tirol.gv.at/richtigemaenner.