390 Hektar Bauland entlang des Inn als Gefährdungsbereiche ausgewiesen

Gefahrenzonenplanung am Inn abgeschlossen.

Die Gefahrenzonenplanung am Inn auf seinen rund 212 Tiroler Fließkilometern ist abgeschlossen. Rund 390 Hektar Bauland in 77Gemeinden entlang des Tiroler Hauptflusses sind laut aktueller Gefahrenzonenplanung als Gefährdungsbereiche bei einem statistisch alle 100 Jahre vorkommenden Hochwasserereignis ausgewiesen. Weitere 1.400 Hektar sind sogenannte rot-gelbe Funktionsbereiche und somit als natürliche Überflutungsflächen zu erhalten.

Alle Gefahrenzonenpläne wurden kommissioniert. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus hat das fachlich wie rechtlich einwandfreie Zustandekommen für jede einzelne Gemeinde bestätigt. Die Gefahrenzonenpläne bilden die Grundlage für die Planung von Hochwasserschutzprojekten. „Derzeit sind am Inn vier Hochwasserschutzprojekte - im Unteren und im Mittleren Unterinntal, in der Region Schönwies/Mils/Imsterberg/Imst und in Zams - in Planung“, erläutert Markus Federspiel, Vorstand der Abteilung Wasserwirtschaft.

Unterinntal am meisten gefährdet

Zwei Drittel der 390 Hektar durch ein 100-jährliches Hochwasser an gefährdeten Siedlungs- und Gewerbegebiete befinden sich zwischen Pill und Wörgl. „Mit insgesamt 260 Hektar hochwassergefährdetem Bauland haben wir im Mittleren und Unteren Unterinntal den größten Handlungsbedarf“, weiß Federspiel. Durch die Hochwasserschutzprojekte in Zams und in der Region Schönwies/Mils/Imsterberg/Imst sollen vier Hektar bzw. 26 Hektar Bauland vor einem hundertjährlichen Hochwasser geschützt werden. Für die Planungsarbeiten an den vier Projekten entlang des Inn sind heuer 1,5 Millionen Euro veranschlagt.

Gemeindeübergreifender Hochwasserschutz in ganz Tirol

Lediglich die Gemeinde Zams ist in der Lage sowohl die Schutzbauten als auch die dafür notwendigen Ausgleichsmaßnahmen, sprich Retentionsräume, auf eigenem Gemeindegebiet zu bewerkstelligen. Bei den anderen drei Hochwasserschutzprojekten im Ober- und im Unterinntal erfolgt die Planung, Umsetzung und Finanzierung gemeindeübergreifend. Die Gemeinden müssen zur Realisierung des Hochwasserschutzes Wasserverbände bilden.

„In einem solchen Wasserverband müssen laut Wasserrechtsgesetz alle Gemeinden, die durch die geplanten Maßnahmen geschützt und auf deren Gemeindegebiet notwendige Hochwasserschutzmaßnahmen errichtet werden, mit Sitz und Stimme vertreten sein“, erklärt Wolfgang Nairz von der Wasserrechtsabteilung des Landes Tirol. Aus diesem Grund ist es beispielsweise auch nicht möglich, den bereits konstituierten Wasserverband im Unteren Unterinntal – wie kürzlich von Wörgl vorgeschlagen – ohne die Gemeinde Radfeld zu gründen.

Pegeldaten als Grundlage

Grundlage der Gefahrenzonenplanung und damit der Planung von Hochwasserschutzprojekten sind die Messreihen der seit Jahrzehnten bestehenden Pegelstellen am Inn. „Pegeldaten sind wie ein Spiegel. Sie bilden Niederschlags- und Abflussereignisse, aber auch naturräumliche Veränderungen wie den Verlust natürlicher Überflutungsgebiete ab“, erklärt Federspiel. Am Inn könne man auf ein dichtes Messnetz und lange Zeitreihen zurückgreifen. „Damit erhöht sich die Exaktheit der Modelle“, so Federspiel.

Ereignisse bestätigen Gefahrenzonen

In der Vergangenheit hat es immer wieder Versuche gegeben, die Grundlagen und somit die Gefahrenzonenplanung insgesamt in Zweifel zu ziehen. Wie bei der Gefahrenzonenplanung vorzugehen ist, ist aber gesetzlich vorgegeben. Dass die rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden und die Gefahrenzonenplanung auf dem Stand der Wissenschaft durchgeführt wird, wurde zwischenzeitlich mehrfach bestätigt. Dass die Gefahrenzonenpläne stimmen, haben auch die letzten Hochwasserereignisse bewiesen.