Abschussverordnung für Risikowolf im Bezirk Innsbruck-Land

Rissereignisse in unmittelbarer Nähe zum Siedlungsraum

  • Abschussverordnung gilt ab heute für acht Wochen – Jägerschaft bereits informiert

Die Tiroler Landesregierung hat heute, Freitag, die Abschussverordnung für einen Risikowolf im Bezirk Innsbruck-Land erlassen. Die Verordnung ist mit der Kundmachung, heute, Freitag, in Kraft getreten und gilt bis zum Ablauf des 2. Juli 2026. Die betroffene Jägerschaft wurde bereits informiert.

Im Gemeindegebiet von Gschnitz kam es zu einem Rissereignis in unmittelbarer Nähe zu von Menschen bewohnten Gebäuden. Gestern, Donnerstag, wurden dort drei tote Schafe begutachtet. Es besteht der konkrete Verdacht auf einen Wolf als Verursacher. 

Das Land Tirol appelliert wie immer an die Bevölkerung Sichtungen von Großraubtieren möglichst rasch über das Sichtungsformular auf der Website des Landes Tirol oder direkt an die zuständige Bezirkshauptmannschaft zu melden. Besonders wichtig für die fachliche Beurteilung ist Bildmaterial. Weitere Informationen finden sich unter www.tirol.gv.at/baer_wolf_luchs