Abschussverordnung für Wolf im Tiroler Unterland

Toter Ziegenbock in einem Almgebiet im Gemeindegebiet Fügenberg

  • Verdacht auf Wolf als Verursacher
  • Jägerschaft bereits informiert

Die Tiroler Landesregierung hat heute, Mittwoch, die Abschussverordnung für einen Schadwolf in den Bezirken Schwaz und Innsbruck-Land erlassen. Die Verordnung ist mit der Kundmachung, heute, Mittwoch, in Kraft getreten und gilt bis zum Ablauf des 31. Oktober 2026. Die betroffene Jägerschaft wurde bereits informiert.

In einem Almgebiet im Gemeindegebiet Fügenberg wurde Anfang der Woche ein toter Ziegenbock aufgefunden. Nach Begutachtung durch die örtlich zuständige Amtstierärztin besteht der konkrete Verdacht auf einen Wolf als Verursacher. 

Das Land Tirol appelliert wie immer an die Bevölkerung Sichtungen von Großraubtieren möglichst rasch über das Sichtungsformular auf der Website des Landes Tirol oder direkt an die zuständige Bezirkshauptmannschaft zu melden. Besonders wichtig für die fachliche Beurteilung ist Bildmaterial. Weitere Informationen finden sich unter www.tirol.gv.at/baer_wolf_luchs.