Aktuelles aus der Regierungssitzung

LH Platter: „Raumordnung, Bauordnung, Aufenthalt – die Gesetzesnovellen sind beschlossen“

Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau, eine eigene Widmungskategorie für Chaletdörfer sowie Stellplätze in Form von Hoch- oder Tiefgaragen bei Handelsbetrieben – mit ihrem heutigen Beschluss stellt die Tiroler Landesregierung die Weichen für die Weiterentwicklung der Raum- und Bauordnung in Tirol: „Boden ist in Tirol eine begrenzte und damit äußerst wertvolle Ressource, mit welcher wir verantwortungsvoll und nachhaltig umgehen müssen. Umso wichtiger ist es, dass wir mit zielgerichteten Maßnahmen die positive Raumordnungsentwicklung in Tirol langfristig sicherstellen und für viele Menschen damit die Möglichkeit schaffen, wieder leistbaren Wohnraum zu erhalten“, betont LH Günther Platter, dass mit den Gesetzesbeschlüssen ein großer Schritt getan sei. Auf Antrag von Raumordnungslandesrat Johannes Tratter wurden die Änderungen im Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) sowie der Tiroler Bauordnung (TBO) beschlossen. Die Änderungen sollen ab Jänner 2020 in Kraft treten.

„Wir sind uns der Herausforderungen der Raumordnung als Grundlage für eine positive Landesentwicklung bewusst. Die Raumordnungsnovelle ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung, um die sparsame Bodenpolitik zu fördern. Es werden damit langfristig Strukturen geschaffen“, so LR Tratter.

Vorbehaltsflächen für geförderten Wohnbau

Ein wesentlicher Punkt der Novelle ist die verpflichtende Festlegung von Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau. Diese Verpflichtung ist von den Gemeinden im Zuge der Fortschreibung der Örtlichen Raumordnungskonzepte umzusetzen und in Verbindung mit der Struktur der Gemeinde, dem bestehenden Baulandüberhang sowie dem Bedarf an sozialem Wohnbau zu sehen. „Raumordnungskonzepte sind grundsätzlich zehn Jahre gültig. Bis 2030 soll daher jede Gemeinde Vorbehaltsflächen ausgewiesen haben, um diese für den geförderten Wohnbau sicherzustellen“, so LR Tratter.

Mit der Novelle ebenso beschlossen wird die angekündigte Einführung einer eigenen Sonderflächenkategorie für Chaletdörfer sowie die Verpflichtung von PKW-Stellplätzen in Form von Hoch- oder Tiefgaragen für Handelsbetriebe ab 300 Quadratmeter Kundenfläche.

In der Tiroler Bauordnung wurden zudem Änderungen vorgenommen, die Verfahrensvereinfachungen gewährleisten. Beispielsweise wurde die Widmungspflicht für in Dächer integrierte Solar- und Photovoltaikanlagen im Sinne einer energieautonomen Zukunft abgeschafft.

Airbnb – Verstoß gegen Anzeigenpflicht wird geahndet

Auch die Novelle des Tiroler Aufenthaltsgesetzes wurde heute von der Tiroler Landesregierung auf Antrag von LH Platter beschlossen und wird nun dem Tiroler Landtag zur weiteren Behandlung vorgelegt. „Online-Marktplätze für Vermietungen wie etwa Airbnb entziehen dem Wohnungsmarkt zunehmend privaten Wohnraum. Dieses Phänomen ist mittlerweile nicht nur in vielen europäischen Großstädten akut, sondern hat sich auch in Tirol in den letzten Jahren zunehmend verschärft. Um dieser negativen Entwicklung entgegenzutreten, setzen wir nun mit dem heute beschlossenen Gesetzesentwurf im Land Tirol konkrete Schritte“, begründet LH Platter die Maßnahme.

Das Gesetz sieht die Einführung einer Anzeige- und Registrierungspflicht vor, wenn Unterkünfte vermietet werden – insbesondere auch jene, die über Online-Vermittlungsplattformen angeboten bzw. gebucht werden. „Damit schaffen wir Chancengleichheit und einen fairen Ausgleich zwischen all jenen, die Unterkünfte vermieten“, ist sich LH Platter sicher. VermieterInnen sind künftig verpflichtet gegenüber dem jeweiligen Tourismusverband entsprechende Meldungen vorzunehmen und Register zu führen. Begleitend dazu sind datenschutzrechtliche Bestimmungen einzuhalten. Wer sich nicht an diese Regeln hält, kann von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.


Kurzmeldungen aus der Regierungssitzung

Beschluss Tiroler Almschutzgesetz: Die Tiroler Landesregierung beschloss heute, Dienstag, die Änderung des Tiroler Almschutzgesetzes, welche in Folge nun dem Tiroler Landtag im Juni vorgelegt werden kann. „Wie bereits mehrfach betont, verankern wir damit nun die Eigenverantwortung von Personen, die in Almgebieten unterwegs sind, auf gesetzlicher Ebene. Wir schaffen die Voraussetzung für ein gedeihliches Miteinander auf den Almen und erhöhen die Rechtssicherheit für die Almwirtschaft“, betont der antragstellende LHStv Josef Geisler. Konkret wird das Almschutzgesetz nun um einen Paragraphen zu den allgemeinen Verhaltenspflichten auf Almen ergänzt. Grundsätzlich haben sich AlmbesucherInnen so zu verhalten, dass der Almbetrieb nicht beeinträchtigt und das Weidevieh nicht durch sie oder von ihnen mitgeführte Tiere gestört, beunruhigt oder gereizt wird.

Ausstattung für die TFBS für Metalltechnik: An der Tiroler Fachberufsschule für Metalltechnik werden jährlich circa 320 SchülerInnen im Hydraulik-Labor beschult – seit zwei Jahren werden auch die Lehrlinge des Lehrberufes Land- und Baumaschinentechnik dort ausgebildet. „Das bestehende Laborsystem entspricht teils sowohl aus sicherheitstechnischer als auch technischer Sicht nicht mehr den heutigen Anforderungen“, verweist LRin Beate Palfrader darauf, dass bereits im Vorjahr vier neue Hydraulikstände angekauft wurden. Nun werden auf Antrag der Bildungslandesrätin für zwei Hydraulik-Doppelarbeitsstände Mittel in Höhe von rund 96.000 Euro bereitgestellt. „Damit die Schülerinnen und Schüler ihr Handwerk erlernen können, braucht es neben einer fundierten Ausbildung auch die entsprechende technische Ausstattung. Daher unterstützen wir die Tiroler Fachberufsschulen bestmöglich“, so die Landesrätin.


Factbox: Wesentliche Änderungen im Tiroler Raumordnungsgesetz und der Tiroler Bauordnung

• Verpflichtender Mindestanteil von Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau

• Wiedereinführung von Vorbehaltsflächen für objektgeförderten Wohnbau

Befristete Widmungen auf Bauland

• Spezielle Widmungskategorie „Chaletdörfer“ zur Sicherung einer bodensparenden, qualitätsvollen und nachhaltigen Raumentwicklung in Tirol

• Verpflichtung zur Errichtung von Stellplätzen in Form von Hoch- oder Tiefgaragenbei Handelsbetrieben

• Aufwertung des Tiroler Bodenfonds zur Unterstützung der Tiroler Gemeinden

 

Vereinfachungen im Baurecht:

Verfahrensvereinfachungen im Baurecht

• Anstatt von fünf Wohnungen gelten künftig Gebäude mit sechs Wohnungen als Wohnanlage

• Abschaffung der Widmungspflicht für in Dächern integrierte Solar- und Photovoltaikanlagen im Sinne der „Energiestrategie Tirol 2050"

• Zulässigkeit von baulichen Anlagen zur Aufstellung von Wärmepumpen und Klimaanlagen im Mindestabstandsbereich