BürgermeisterInnen-Stichwahl in 27 Tiroler Gemeinden

BürgermeisterInnen-Stichwahl am 13. März 2022

  • Wahlkarten können noch bis Freitag, 11. März, 14 Uhr beantragt werden

In 31 Tiroler Gemeinden konnte bei den Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahlen am 27. Februar 2022 kein/e BürgermeisterkandidatIn eine absolute Mehrheit an Stimmen erreichen. Die zwei stimmenstärksten BürgermeisterkandidatInnen in diesen Gemeinden können sich entsprechend zu einer engeren Wahl stellen, welche am Sonntag, den 13. März, stattfindet. Bis heute, Dienstag, 8. März, 17 Uhr hatten die KanditatInnen die Möglichkeit, sich von dieser Wahl zurückzuziehen. Geschehen ist dies in den Gemeinden Nassereith, Völs, Wattens und Wörgl. Hier findet keine Stichwahl statt. Damit wird am 13. März in 27 Gemeinden erneut gewählt – jedoch mit einem Stimmzettel: Die Zusammensetzung der Gemeinderäte wurde mit der Wahl am 27. Februar bereits entschieden. In den nun betroffenen Gemeinden wird nur mehr die Wahl der BürgermeisterInnen durchgeführt. Eine Auflistung der Wahllokale und Öffnungszeiten findet sich unter wahlen.tirol.gv.at (Hinweis: Sollte in einer Gemeinde keine Stichwahl stattfinden, finden Sie auf der Website durch einen Klick auf die jeweilige Gemeinde einen entsprechenden Hinweis).

Wahlkarten können noch beantragt werden

Alle Wahlberechtigten, die am 13. März 2022 voraussichtlich ihre Stimme nicht persönlich im Wahllokal abgeben können, haben wiederum die Möglichkeit, die Wahl mittels Wahlkarte durchzuführen. Der entsprechende Antrag ist entweder schriftlich (per Brief, Email oder online unter www.wahlkartenantrag.at) bis spätestens morgen, Mittwoch, 9. März 2022, oder mündlich bis spätestens Freitag, 11. März 2022, 14 Uhr, bei der Gemeinde zu stellen. Eine telefonische Beantragung der Wahlkarte ist nicht möglich. In weiterer Folge erhalten die AntragstellerInnen die Wahlkarte sowie ein Wahlkuvert mit dem amtlichen Stimmzettel für die BürgermeisterInnen-Stichwahl.

Nach dem Ausfüllen und Unterschreiben der Wahlkarten müssen diese bis spätestens 11. März 2022 in der Gemeinde einlangen: entweder durch persönliche Abgabe oder auf dem Postweg. Vonseiten des Landes wird ausdrücklich auch auf die Miteinberechnung des Postwegs verwiesen, sodass Wahlkarten pünktlich bis Freitag, 14 Uhr, im Gemeindeamt einlangen. Im Zweifel sollte eine persönliche Abgabe – oder durch eine/n Botin/Boten – durchgeführt werden. Die Portokosten werden von der Gemeinde übernommen. Zudem kann die Wahlkarte am Wahltag selbst während den Öffnungszeiten im zuständigen Wahllokal übergeben werden. Das kann durch persönliche Übergabe oder mittels Botin/Boten erfolgen.

Sollte ein/e Wahlberechtigte einer Gemeinde, in der nach dem Rückzug einer Kandidatin/eines Kandidaten keine Stichwahl stattfindet, eine Wahlkarte beantragt haben, verliert die Wahlkarte ihre Gültigkeit und kann von der/dem AntragstellerIn entsorgt werden. 


Fact Box: Gemeinden, in denen am 13. März eine Stichwahl stattfindet

Bezirk Imst

  • Haiming
  • Imst
  • Obsteig
  • Wenns

Bezirk Innsbruck-Land

  • Ampass
  • Axams
  • Hall in Tirol
  • Natters
  • Neustift im Stubaital
  • Volders

Bezirk Kitzbühel

  • Fieberbrunn
  • Kirchberg in Tirol
  • St. Ulrich am Pillersee

Bezirk Kufstein

  • Angerberg
  • Kramsach
  • Kufstein
  • Langkampfen

Bezirk Lienz

  • Ainet

Bezirk Schwaz

  • Eben am Achensee
  • Fügenberg
  • Hart im Zillertal
  • Jenbach
  • Mayrhofen
  • Schwaz
  • Stumm
  • Terfens
  • Weer