Coronavirus: Erweitertes Testangebot im Bezirk Schwaz

Ausreisetestpflicht von heute, 11. März, bis 25. März

  • Ausreisetestpflicht für Personen mit Wohnsitz im Bezirk Schwaz von heute, 11. März, bis 25. März
  • Testangebot für den Bezirk Schwaz mit Testbussen an vier Standorten erweitert
  • Testpflicht auch für bereits geimpfte Personen
  • Kontrollkonzept mit 14 Kontrollpunkten an Bezirksgrenzen, Autobahnauffahrten sowie Bahnhöfen

Mit heute, Donnerstagfrüh, startete die Corona-Impfinitiative für den Bezirk Schwaz. Die Impfaktion beinhaltet auch die Vorgabe, dass Personen mit Wohnsitz im Bezirk Schwaz und Personen, die sich durchgehend über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden im Bezirk Schwaz aufgehalten haben, bei der Ausreise aus dem Bezirk ein negatives Covid-Testergebnis mitführen müssen. Die Maßnahme endet mit 25. März. Dahingehend wurde auch das Testangebot im Bezirk Schwaz erweitert, um die Testabwicklung bestmöglich zu gewährleisten: Vier Testbusse kommen zusätzlich zum bisherigen Testangebot zum Einsatz.

„Jede einzelne neue Coronavirus-Infektion und jeder einzelne Mutationsverdachtsfall sind einer zu viel. Um aktuell bestehende Infektionsketten schnellstmöglich zu durchbrechen und die ganzheitlichen Rahmenbedingungen zur Eindämmung der Mutationen zu schaffen, wurde diese Maßnahme der Testverpflichtung veranlasst. Grundsätzlich gilt: Jeder Test ist eine Momentaufnahme und es ist auch weiterhin wichtig, sich an die vorgegebenen Hygienemaßnahmen zu halten. Jetzt ist es wesentlich, dass wir uns auch in Zukunft ein detailliertes Lagebild verschaffen. Jede gestoppte Infektionskette bedeutet weniger Neuinfektionen und damit ein Mehr an Sicherheit“, betont Elmar Rizzoli, Leiter des Einsatzstabes CORONA, einmal mehr die Notwendigkeit flächendeckender Testungen. Personen mit Wohnsitz im Bezirk Schwaz bzw. Personen, die sich länger als 24 Stunden im Bezirk Schwaz aufhalten, müssen bei der Ausreise aus dem Bezirk Schwaz einen negativen Coronatest (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden oder Antigen-Test nicht älter als 48 Stunden) mitführen, der im Rahmen von Tests durch dazu befugte Stellen (z.B. „Screening-Straßen“, Testaktionen des Landes, niedergelassene ÄrztInnen, Apotheken) erlangt wurde. Auch Testungen, die außerhalb des Bezirks Schwaz vorgenommen wurden, werden anerkannt.

Testpflicht für geimpfte Personen

Die derzeit geltenden Regelungen des Bundes sehen vor, dass man sich auch nach einer Covid-Impfung weiterhin an die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen (FFP2-Maske tragen, Abstand halten, Händehygiene) hält und sich regelmäßig testen lässt. „Die Impfung senkt die persönliche Wahrscheinlichkeit an Corona zu erkranken beim im Bezirk Schwaz verwendeten Impfstoff von BioNTech/Pfizer um 95 Prozent und bietet damit einen sehr guten individuellen Schutz“, so BH Michael Brandl. Es ist noch nicht gänzlich geklärt, ob geimpfte Personen das Virus weitergeben können, auch wenn sie durch die Impfung selbst nicht daran erkranken. Es gibt erste Hinweise, dass die Impfung dafür sorgt, dass die Virenausscheidung deutlich verringert ist. Bis solche Aspekte medizinisch-wissenschaftlich restlos geklärt sind, ist es notwendig, die vom Bund vorgegebenen Schutzmaßnahmen weiterzuführen, um Menschen zu schützen, die sich beispielsweise aufgrund ihres Gesundheitszustands derzeit nicht impfen lassen können. Darüber hinaus tritt die optimale Schutzwirkung einer Covid-Impfung nach derzeitigem Kenntnisstand circa sieben Tage nach der zweiten Teilschutzimpfung ein.

Weiters wurde die Verordnung zur Ausreise aus dem Bezirk Schwaz noch adaptiert: Von der Testpflicht ausgenommen sind nun auch Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr sowie SchülerInnen zum Zweck der Hin- und Rückreise zum Unterricht.

Kontrollkonzept von Polizei und Bundesheer umgesetzt

Das Kontrollkonzept wird 14 Kontrollpunkte beinhalten, an welchen die Test-Nachweise stichprobenartig überprüft werden. Die Stationierung dieser Kontrollpunkte betrifft sowohl Bezirksgrenzen, Autobahnauffahrten sowie Bahnhöfe. Die Kontrollen werden von der Polizei in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Bundesheer durchgeführt. „Rund 25 Personen werden in vier Teams die Ausreisekontrollen – alternierend an den verschiedenen Kontrollpunkten – durchführen“, informiert BH Brandl.

Testmöglichkeiten im Bezirk Schwaz

Neben der Möglichkeit für Antigen-Testungen bei niedergelassenen ÄrztInnen sowie Antigen-Testungen bei Apotheken ist an vier Standorten die Möglichkeit vorhanden, ohne vorherige Anmeldung Antigentests in Testbussen rund um die Uhr durchführen zu können. Die Durchführung der Tests in den Testbussen nimmt eine längere Zeit als in den Teststationen in Anspruch, da im Vorhinein auch Daten aufgenommen und geprüft werden müssen. An folgenden Standorten sind die Testbusse stationiert:

  • Parkplatz des Cafés „Zillertal“ in Strass
  • im Bereich ehemaliges Hotel „Toleranz“ am Bahnhof in Jenbach
  • Parkplatz des Einkaufszentrums Interspar Schwaz
  • Parkplatz der Firma Hofer KG in Weer

Darüber hinaus sind auch die kostenlosen PCR-Gurgeltests, welche in den Gemeindeämtern abgeholt und dort auch wieder abgegeben werden können, als Nachweis für die Ausreise zulässig. Umfassende Informationen dazu gibt es in der jeweiligen Gemeinde.

Teststationen im Bezirk Schwaz:

Screeningstraße Schwaz
Mo bis Fr: 7 bis 16 Uhr
Sa/So/Feiertag: 8 bis 16 Uhr
Stanser Au 1 (Parkplatz der ehemaligen Disco Mausefalle)
6135 Stans

Screeningzentrum Fügen
täglich 8 bis 16 Uhr (auch Wochenende und Feiertage)
Festhalle 
Franziskusweg 1
6263 Fügen

Screeningzentrum Zell am Ziller
täglich 8 bis 16 Uhr (auch Wochenende und Feiertage)
Zellmed Ärztehaus
Stöcklfeld 6
6280 Zell am Ziller

Sportclinic Mayrhofen
Mo bis Fr: 8 bis 17 Uhr
Sa/So/Feiertag: 8 bis 16 Uhr 
Stillupklamm 830
6290 Mayrhofen

Screening-Zentrum Schwaz (Antigentest)
Mo bis Fr: 8 bis 18 Uhr
Samstag: 8 bis 16 Uhr
Andreas-Hofer-Straße 10 (Einkaufszentrum StadtGalerien)
6130 Schwaz