Coronavirus: Öffentlicher Aufruf der Gesundheitsbehörde

Aufruf für Zugfahrt Innsbruck-Wien-Innsbruck

  • Zeitraum: Dienstag, 21.12.2021
  • Hinfahrt: Railjet Xpress 269 um 5:10 Uhr von Innsbruck HBF nach Wien HBF, 2. Klasse
  • Rückfahrt: Railjet Xpress 168/ Railjet Xpress 185 um 15:30 Uhr von Wien HBF nach Innsbruck HBF, 2. Klasse.
  • Selbstanmeldung für PCR-Test über www.tiroltestet.at mit Code I-Aufruf-Zugfahrt-271221 möglich

Nachdem der Behörde ein positives Coronavirus-Testergebnis mit nachgewiesener Omikron-Mutation für eine Person aus Tirol vorliegt, die sich laut den behördlichen Erhebungen am Dienstag (21. Dezember) in ÖBB-Railjets für die Fahrt Innsbruck-Wien-Innsbruck aufgehalten hat, unternimmt die Gesundheitsbehörde vorsorglich einen öffentlichen Aufruf:

Personen, die im genannten Zeitraum diese Verkehrsverbindungen ebenfalls genutzt haben, werden gebeten, vorsorglich einen PCR-Test durchzuführen. Zudem sollen diese Personen für 14 Tage auf ihren Gesundheitszustand achten und vorsorglich verstärkt Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen beachten wie Abstand halten, FFP2-Maske tragen und Menschenansammlungen meiden.

Selbstanmeldung zu PCR-Test mit Code I-Aufruf-Zugfahrt-271221

Um eine schnellstmögliche Testanmeldung für die von dem Aufruf betroffenen Personen abzuwickeln, wurde ein eigener Anmeldevorgang bereitgestellt. Konkret: Über www.tiroltestet.at Anmeldung zum PCR-Test auswählen und „Öffentlicher Aufruf/Ich habe von der Behörde die Info erhalten, mich zu melden“ auswählen. Dort sind der Code I-Aufruf-Zugfahrt-271221 einzugeben und die Anmeldedaten auszufüllen. Dies ermöglicht es auch den MitarbeiterInnen im Contact Tracing gegebenenfalls eine noch schnellere Zuordnung vorzunehmen.

Bei Auftreten von Symptomen wie Schnupfen, Husten, Halsschmerzen, Fieber, Kurzatmigkeit oder dem plötzlichen Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns gilt es, umgehend eine Selbstanmeldung über www.tiroltestet.at durchzuführen oder die Gesundheitshotline 1450 zu kontaktieren. Bei der Kontaktaufnahme mit dem Hausarzt bzw. der Hausärztin soll dies jedenfalls telefonisch erfolgen.