Fahrverbote für den Ausweichverkehr

in der Wintersaison 2022/23

  • Fahrverbote auf dem niederrangigen Straßennetz von 24. Dezember 2022 bis inklusive 10. April 2023
  • Fahrverbote und Dosierampeln in den Bezirken Kufstein, Reutte und Schwaz
  • Ziel,- Quell- und AnrainerInnenverkehr sind ausgenommen
  • Übersicht der Fahrverbote: www.tirol.gv.at/fahrverbote

Mit Start der Wintersaison 2022/23 treten in Tirol wie in den Vorjahren wieder Fahrverbote für den Ausweichverkehr auf dem niederrangigen Straßennetz in Tirol in Kraft. Diese gelten von Sonntag, den 24. Dezember 2022, bis inklusive Ostermontag, 10. April 2023, jeweils an den Wochenenden und Feiertagen auf ausgewählten Straßen in den Bezirken Kufstein, Reutte und Schwaz. Zudem werden bei Bedarf wieder Dosierampeln eingesetzt. „Die Tiroler Gemeinden leiden enorm unter dem hohen Verkehrsaufkommen, das jeden Winter auf den Landes- und Gemeindestraßen zu verzeichnen ist. Dementsprechend – auch um die Versorgungssicherheit in den Orten zu gewährleisten – setzen wir auch heuer wieder auf die bereits bewährten Fahrverbote“, erklärt der für Gemeinden zuständige Landeshauptmann Anton Mattle. „Die Gesundheit und Sicherheit der Tiroler Bevölkerung ist unser höchstes Gut. Navigationsgeräte versuchen, Fahrzeuge auf schnellstem Weg durch den Verkehr zu leiten – dabei wird oftmals geraten, von höherrangigen Straßen abzufahren und durch Ortsgebiete zu fahren, um Zeitverzögerungen durch Staubildungen zu vermeiden. Das führt dazu, dass Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten verstopft sind und es für Einheimische und anreisende Gäste kein Durchkommen mehr gibt“, so Verkehrslandesrat René Zumtobel. LH Mattle und LR Zumtobel unterstreichen zudem: „Besonders problematisch wird es, wenn Einsatzkräfte aufgehalten werden und dadurch die Sicherheit der Personen in den umliegenden Orten gefährdet ist.“

Fahrverbote gelten ausschließlich für den Ausweichverkehr

Die Fahrverbote gelten lediglich für jene Fahrzeuge, die das niederrangige Straßennetz als Ausweichroute nutzen – sowohl AnrainerInnen als auch sonstiger Ziel- und Quellverkehr (an- und abreisende Gäste, Warenanlieferung, usw.) sind nicht von den Fahrverboten betroffen.

Die Einhaltung der Fahrverbote wird in bewährter Form stichprobenartig von der Exekutive sowie beeideten Straßenaufsichtsorganen kontrolliert: Fahrzeuge, die nicht dem Ziel-, Quell- oder AnrainerInnenverkehr zuzurechnen sind, werden wieder auf das höherrangige Straßennetz zurückgeleitet. „Wir werden die Situation laufend beobachten und gegebenenfalls auch Nachbesserungen vornehmen. Nach jedem Wochenende evaluieren wir die Situation gemeinsam mit den Behörden“, erklärt Günther Salzmann, Leiter der Landesverkehrsabteilung Tirol.

Eine Übersicht der geltenden Fahrverbote findet sich unter www.tirol.gv.at/fahrverbote.

„Mein Dank gilt der Polizei und den Kontrollorganen, die in den Hauptreisezeiten die Einhaltung der Fahrverbote kontrollieren“, so LR Zumtobel. Für den Einsatz der beeideten Straßenaufsichtsorgane beschloss die Tiroler Landesregierung kürzlich auf Antrag des Verkehrslandesrats rund 71.000 Euro bereitzustellen.

Aus den vergangenen Winter- und Sommersaisonen sind die betroffenen Straßenabschnitte bekannt. Dass sich die Fahrverbote bewähren, zeigen nicht zuletzt die Zahlen aus dem heurigen Sommer: „Insgesamt wurden im August und September dieses Jahres rund 73.000 Fahrzeuge an acht Wochenenden zurückgewiesen. Im vergangenen Winter 2021/22 waren es insgesamt 57.000 – allerdings war diese Zeit auch von Lockdowns geprägt. Wir können hierbei jedoch auf die Erfahrung mehrerer Jahre setzen und wissen, wo die neuralgischen Stellen liegen“, so Bernhard Knapp, Leiter der Abteilung Verkehrsrecht des Landes.