FFP2-Maskenpflicht an ausgewiesenen Örtlichkeiten im Freien

Bezirke Landeck und Kitzbühel

Bezirk Kitzbühel, Pressemeldung vom 13. Jänner 2022:

  • FFP2-Maskenpflicht in der Innenstadt der Gemeinde Kitzbühel laut Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel
  • Verordnung wurde kundgemacht und tritt mit Freitag, 14. Jänner, 0 Uhr in Kraft

Zusätzlich zu den Vorgaben der aktuellen Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung, im Rahmen derer die FFP2-Maskenpflicht bereits ausgeweitet wurde, gibt es nun auch im Bezirk Kitzbühel im Gemeindegebiet des Bezirkshauptortes Kitzbühel eine FFP2-Maskenpflicht im Freien an ausgewiesenen, stark frequentierten Örtlichkeiten jeweils von 10 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages. Dies wurde heute, Donnerstag, vonseiten der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel verordnet und betrifft die Kitzbüheler Innenstadt – konkret sind der Straßenzug Vorderstadt beginnend ab Hausnummer 3, der gesamte Straßenzug Hinterstadt und der gesamte Straßenzug Rathausplatz von der FFP2-Maskenpflicht umfasst.

Die Verordnung wurde heute, Donnerstag, kundgemacht und tritt mit dem darauffolgenden Tag (Freitag, 14. Jänner 2022) in Kraft. In Anlehnung an die sechste Novelle der sechsten Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung tritt sie mit Ablauf des 23. Jänners 2022 außer Kraft. Eine mögliche Verlängerung der Verordnung wird entsprechend den weiteren Entwicklungen neuerlich beurteilt werden.


Bezirk Landeck, Pressemeldung vom 12. Jänner 2022:

  • FFP2-Maskenpflicht an stark frequentierten Orten im Freien laut Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Landeck
  • Verordnung wurde kundgemacht und tritt mit Donnerstag, 13. Jänner, 0 Uhr in Kraft

Zusätzlich zu den Vorgaben der aktuellen Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung, im Rahmen derer die FFP2-Maskenpflicht bereits ausgeweitet wurde, gibt es nun auch in den Gemeindegebieten von Ischgl und St. Anton eine FFP2-Maskenplicht im Freien an ausgewiesenen, stark frequentierten Örtlichkeiten jeweils von 8 bis 24 Uhr. Dies wurde heute, Mittwoch, vonseiten der Bezirkshauptmannschaft Landeck verordnet.

Die Verordnung wurde heute, Mittwoch, kundgemacht und tritt mit dem darauffolgenden Tag (Donnerstag, 13. Jänner 2022) in Kraft. In Anlehnung an die sechste Novelle der sechsten Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung tritt sie mit Ablauf des 20. Jänners 2022 außer Kraft. Eine mögliche Verlängerung der Verordnung wird entsprechend den weiteren Entwicklungen neuerlich beurteilt werden. Es finden derzeit weitere finale Abstimmungen hinsichtlich weiterer möglicher FFP2-Maskenpflichten im Freien an stark frequentierten Örtlichkeiten statt.

In der Gemeinde Ischgl gilt die FFP2-Maskenpflicht in der Dorfstraße, am Silvrettaplatz und auf dem Fimbabahnweg. In der Gemeinde St. Anton am Arlberg sind es folgende Bereiche:

  • Dorfstraße vom Kreisverkehr Hotel/Cafe Sailer (Dorfstraße 4) - Fußgängerzone – bis zum Sparmarkt (Dorfstraße 66)
  • Verbindungsweg Dorfstraße - Hannes Schneider Weg und Parkgelände vom Kreisverkehr Hotel/Cafe Sailer bis zum geg. Verbindungsweg
  • Hannes Schneiderweg bis zur Kreuzung Verbindungsweg/Dorfstraße
  • Lemmererweg ab Dorfstraße 33 bis zur Einmündung in die Dorfstraße
  • Unterführung Fußgängerzone Richtung Bergbahnen (Kandaharweg 15)
  • Bahnhofsvorplatz inkl. Dr. Otto Schuler Brücke
  • Vorplatz Rendlbahn
  • gesamter Busterminal West
  • Unterführung Rendlbahn
  • Dorfstraße vom Kreisverkehr West Landesstraße B197 bis zum Kreisverkehr Hotel/Cafe Sailer (Dorfstraße 4)
  • Gesamter Kreisverkehr Hotel/Cafe Sailer (Dorfstraße 4)
  • Kandaharweg vom Kreisverkehr Sailer bis Kandaharweg 15
  • Vorplatz Galzigbahn
  • Fußwegverbindung westlich Hotel Anton Kandaharweg 4
  • Nassereinergasse
  • Busterminal Ost
  • Fußweg Busterminal Ost – Nassereinbahn
  • Vorplatz Nassereinbahn