Gelebte Inklusion, Teilhabe, Autonomie und Selbstbestimmung

Land Tirol und EU unterstützen Maßnahmen zur Barrierefreiheit in den Lebenshilfe-Wohnungen in Telfs Schlichtling

„Kleinstrukturierte, barrierefreie Wohn- und Lebensorte für Menschen mit Behinderungen sind ganz im Sinne des Tiroler Teilhabegesetzes“, stellt Soziallandesrätin Gabriele Fischer anlässlich eines Besuchs der neu umgebauten und verkleinerten Wohnungen der Lebenshilfe in einem Wohnbau in Telfs Schlichtling klar. Denn: „In kleinen, externen Wohngemeinschaften kann noch individueller auf die Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner eingegangen werden. Gleichzeitig kann dem Wunsch nach Privatsphäre besser entsprochen werden. Unter diesen Parametern wird Inklusion, Teilhabe, Autonomie und Selbstbestimmung – gemäß der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen – erreicht.“ Zur Unterstützung stehen den KlientInnen ausgebildete und hoch qualifizierte MitarbeiterInnen zur Seite.

Seit 15 Jahren begleitet die Lebenshilfe Menschen mit Behinderungen in einer großen Wohngemeinschaft in Telfs Schlichtling. „Seither hat sich die Art und Weise, Menschen mit Behinderungen zu begleiten, grundlegend geändert“, weiß Georg Willeit, Geschäftsführer der Lebenshilfe Tirol. Gleichzeitig entsprach die Wohnung in ihrer alten Form nicht mehr den aktuellen Normen für Barrierefreiheit.

Wohnungen und Garçonnièren für neun Menschen mit Behinderungen

Entsprechend den Vorgaben des Tiroler Teilhabegesetzes und der UN-Behindertenrechtskonvention wurde die Lebenshilfe-Wohnung in der Wohnanlage in Telfs Schlichtling umgebaut und die neuen Räumlichkeiten wurden bereits bezogen. „Die Privatbereiche der Bewohnerinnen und Bewohner wurden vergrößert, um sowohl Privatsphäre als auch eine individuelle Gestaltung zu ermöglichen. Die Bäder entsprechen nun den Normvorgaben und erforderlichen Wenderadien“, berichtet LRin Fischer. Diese Maßnahmen wurden vom Land Tirol im Rahmen des Österreichischen Programms für Ländliche Entwicklung 2014 – 2020 der Europäischen Union gefördert und sind auch im Impulspaket Soziales berücksichtigt. Die anrechenbaren Investitionskosten wurden zur Gänze übernommen, wovon das Land Tirol 50,57 Prozent und die EU 49,43 Prozent tragen. „Der Fokus liegt dabei auf Investitionen in die Barrierefreiheit“, erläutert LRin Fischer, die vor Ort das Ergebnis der Umbauarbeiten in Augenschein nahm.

„Die kleinstrukturierten Wohnungen als privater Rückzugs- und Wohnort, aber auch der Standort, nämlich in einem Wohnhaus mit ‚Nicht-Lebenshilfe-Nachbarn‘, sind ein innovativer Ansatz“, betont GF Willeit. Die beiden Wohnungen bieten Platz für insgesamt sieben Menschen mit Behinderungen, die sowohl hohen als auch niedrigen Unterstützungsbedarf oder auch eine Behinderung mit psychiatrischem Hintergrund haben. Zusätzlich dazu können zwei Garçonnièren von Menschen mit Behinderung bewohnt werden, die an der Schwelle zu einem selbstständigen Leben stehen. Sie bieten optimale Rückzugsmöglichkeit mit gleichzeitiger Anbindung an die beiden von der Lebenshilfe begleiteten Wohnungen samt den Vorteilen von Nachtdienst und 24-Stunden-Betreuung.

Das Österreichische Programm für Ländliche Entwicklung 2014 – 2020

Im Rahmen des Österreichischen Programms für Ländliche Entwicklung 2014 – 2020 werden gefördert: psychosoziale und psychiatrische Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Pflege- und Betreuungseinrichtungen für ältere Menschen oder Menschen in besonderen Notlagen, Investitionen für barrierefreie Zugänge in sozialen Einrichtungen sowie Infrastrukturen im Bereich ambulanter Gesundheitsdienstleistungen. Insgesamt stehen dafür 20 Millionen Euro zur Verfügung.

 

Weitere Informationen dazu unter:

<link internen link im aktuellen>www.tirol.gv.at/soziales-eler
<link internen link im aktuellen>www.tirol.gv.at/kinder-jugendhilfe-eler
<link internen link im aktuellen>www.tirol.gv.at/gesundheit-eler