Gemeinde Kundl führt künftig selbständig Geschwindigkeitsüberwachungen durch

Österreichweit 1. Übertragungsverordnung durch Land Tirol erlassen

  • Durch Verordnung wird selbständige Geschwindigkeitsüberwachung auf Straßen im Gemeindegebiet möglich
  • Interesse von zahlreichen Gemeinden in Tirol

Die Marktgemeinde Kundl im Bezirk Kufstein ist Vorreiter: Als erste Gemeinde Österreichs wird sie mittels Übertragungsverordnung vom Land Tirol ermächtigt, selbständig Geschwindigkeitsmessungen im Gemeindegebiet durchzuführen. Möglich wird das durch die seit 1. Juli 2024 geltende Gesetzesnovelle der Straßenverkehrsordnung (StVO).

„Mit der ersten Übertragungsverordnung in Tirol ist uns ein verkehrspolitischer Meilenstein gelungen, der auch für andere Gemeinden den Weg ebnet, selbstständig zu kontrollieren um die Verkehrssicherheit zu erhöhen“, sagt Verkehrslandesrat René Zumtobel, der betont: „Mehr als 60 Prozent der Unfälle mit Verletzten und Toten ereignen sich im langjährigen Schnitt im Ortsgebiet – dort, wo auch viele ungeschützte Verkehrsteilnehmerinnen und Teilnehmer unterwegs sind. Geschwindigkeitsbegrenzungen sind wesentlich, um Unfälle zu vermeiden. Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende werden oft schwer verletzt. Die Statistik belegt eindeutig: Reduzierte bzw. angepasste Geschwindigkeit senkt das Unfallrisiko deutlich. Durch die Übertagungsverordnung ist es der Gemeinde Kundl nun möglich, selbst die Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit mittels Radar zu überwachen“, so LR Zumtobel

Flächendeckende Überwachung durch Exekutive nicht möglich

Im Jahr 2025 wurden in Tirol mehr als 865.000 Geschwindigkeitsübertretungen durch mobile und fest installierte Radargeräte sowie durch Geschwindigkeitskontrollen der Polizei festgestellt. Die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten ist ein wesentlicher Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und im Ortsgebiet insbesondere zum Schutz von Kindern, älteren Menschen sowie anderen ungeschützten Verkehrsteilnehmenden.

Viele Tiroler Gemeinden wünschen sich seit Jahren zusätzliche Möglichkeiten zur Geschwindigkeitsüberwachung, insbesondere in Tempo-30-Zonen, im Umfeld von Schulen, Kindergärten, Seniorenheimen sowie an sonstigen verkehrssicherheitsrelevanten Stellen im Gemeindegebiet. Mit der novellierten Straßenverkehrsordnung ist dies nun möglich. Durch eine Übertragungsverordnung wird die Kompetenz zur Geschwindigkeitskontrolle vom Land an die Gemeinde übertragen. 

Bislang war die Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen grundsätzlich den für die Verkehrspolizei zuständigen Behörden vorbehalten. Lediglich Gemeinden mit einem eigenen Gemeindewachkörper konnten bereits selbst Geschwindigkeitskontrollen durchführen – in Tirol bisher Landeck, Hall in Tirol und Kufstein. Künftig können auch andere Tiroler Gemeinden unter klar definierten rechtlichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen die Handhabung der Verkehrspolizei hinsichtlich der punktuellen Geschwindigkeitsmessung übertragen bekommen.

Kundl ist österreichweit Vorreiter 

Nach Abstimmungen mit den Gemeinden, Informationsveranstaltungen und den notwendigen Vorbereitungen erließ das Land Tirol nun erstmals eine Übertragungsverordnung für die Marktgemeinde Kundl. Diese darf nun auf allen Straßen im Gemeindegebiet (mit Ausnahme der Autobahn) selbständig die Einhaltung des Tempolimits überwachen. Die Gemeinde übernimmt damit die Auswertung der Messdaten sowie die Vorbereitung der Anzeigen und übermittelt diese zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Bezirkshauptmannschaft. Dadurch wird die Exekutive von administrativen Tätigkeiten entlastet und kann ihre Ressourcen verstärkt für andere Aufgaben der Verkehrsüberwachung einsetzen. Die Verteilung der eingenommenen Strafgelder ist wie folgt festgelegt: Auf Gemeindestraßen erhält die Gemeinde 80 Prozent, das Land 20 Prozent, auf Landesstraßen L fließen 100 Prozent an das Land und auf Landesstraßen B gehen 80 Prozent an den Bund und 20 Prozent an das Land Tirol.

Der Bürgermeister der Marktgemeinde Kundl, Anton Hoflacher, erklärt: „Die Überwachung erfolgt zukünftig an sieben festgelegten Standorten. Die Wahl der Standorte erfolgte nicht willkürlich, sondern wurden diese Punkte auf der Grundlage eines Gutachtens eines Verkehrsplaners im Verkehrsausschuss erarbeitet und anschließend erfolgte dann die Prüfung und endgültige Freigabe dieser Standorte durch die Vertreter des Amtes der Tiroler Landesregierung. Die Marktgemeinde Kundl ist überzeugt, dass die Einführung der Radarüberwachung einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit leisten wird und sich auch positive Effekte im Bereich der Lärm- und Umweltbelastung ergeben werden. Strafen sind kein vorrangiges Ziel, sondern die nachhaltige Bewusstseinsbildung für die Einhaltung der geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen.“ 

Der Weg zu Übertragungsverordnung – Informationsblatt und Checkliste für Gemeinden 

Damit eine Übertragungsverordnung durch das Land Tirol erlassen werden kann, müssen im Vorfeld zahlreiche Schritte gesetzt werden. Übertragen wird dann nicht die gesamte Handhabung der Verkehrspolizei, sondern explizit die punktuelle Geschwindigkeitsmessung. „Es soll zu keinem Radarwildwuchs auf Tirols Straßen kommen, weshalb mit einer Übertragungsverordnung auch ein intensiver Vorbereitungsprozess einhergeht, den die Gemeinden durchlaufen müssen“, betont LR Zumtobel. Ein Informationsblatt mit Checkliste erleichtert den Gemeinden diesen Prozess. Zudem stehen die ExpertInnen der Abteilung Verkehrs- und Seilbahnrecht des Landes unterstützend zur Verfügung. Vom ersten Schritt – dem Gemeinderatsbeschluss – bis zum Erlass der Verordnung sollte knapp ein Jahr eingeplant werden. Zu den erforderlichen Verfahrensschritten zählen insbesondere die verkehrstechnische Prüfung der vorgesehenen Messstandorte, ein Ermittlungsverfahren sowie die Schaffung der notwendigen technischen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen für den späteren Messbetrieb.

Tempolimits werden oft nicht eingehalten – Überwachung ist notwendig

Laut Auswertungen des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) aus dem Jahr 2023 halten sich LenkerInnen in Österreich oft nicht an die vorgegebene Geschwindigkeit. In Tempo 30-Zonen im Ortsgebiet fahren beispielsweise mehr als 70 Prozent zu schnell, bei Tempo 50 sind es rund 50 Prozent. Dabei ist Geschwindigkeit ein ausschlaggebender Faktor bei Unfällen. Höhere Geschwindigkeiten verlängern den Bremsweg und schränken auch das Sichtfeld des/der FahrerIn ein. Der Anhalteweg bei 30 km/h beträgt bei optimaler Reaktionszeit rund 18 Meter, bei 40 km/h sind es bereits 28 Meter. 2023 gingen 108 Todesfälle auf Österreichs Straßen auf nicht angepasste Geschwindigkeit zurück. Wissenschaftliche Modelle sagen zudem aus, dass ein Prozent weniger Geschwindigkeit zu rund vier Prozent weniger Todesfällen führen würde. Eine Reduzierung der Durchschnittsgeschwindigkeit um ein Prozent würde in der EU also pro Jahr rund 2.100 tödliche Unfälle verhindern. Für die Einhaltung der geltenden Regeln, Rücksichtnahme, angepasste Fahrweise und gegenseitigen Respekt im Straßenverkehr sensibilisiert auch die aktuelle Verkehrssicherheitskampagne des Landes Tirol.