Gemeinsame Qualitätsstandards für die Kinder- und Jugendhilfe in Österreich

Landes-Kinder- und JugendhilfereferentInnenkonferenz in Innsbruck

  • Bundesländer bekennen sich zu einheitlichen Standards in der Kinder- und Jugendhilfe
  • Arbeitsgruppe setzte unter Tiroler Vorsitz die Arbeiten fort
  • Weitere Themen: soziale Absicherung von Pflegeeltern und Kindern in Voller Erziehung sowie Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel

Heute, Freitag, kamen die Landes-Kinder- und JugendhilfereferentInnen im Landhaus in Innsbruck zusammen. Dort bekräftigten sie das gemeinsame Bekenntnis zu österreichweit einheitlichen Qualitätsstandards in der Kinder- und Jugendhilfe. Unter Tiroler Vorsitz befasste sich die dafür eingesetzte Arbeitsgruppe, die 2025 ihre Arbeit aufgenommen hatte, dieses Jahr mit weiteren zentralen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe. Dazu zählen die Volle Erziehung, das Pflegekinderwesen sowie bundesländerübergreifende Erziehungshilfen. Die Bundesländer haben sich dazu verpflichtet, die vereinbarten Standards umzusetzen und deren Anwendung zu evaluieren.

„Wenn es um den Schutz und das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen geht, soll es bei der Qualität keine Unterschiede geben. Unser Ziel muss sein, dass sich Kinder, Jugendliche und Familien in ganz Österreich auf hohe Standards in der Kinder- und Jugendhilfe verlassen können – unabhängig davon, in welchem Bundesland sie leben. Gemeinsame Qualitätsstandards schaffen dafür eine wichtige Grundlage und ermöglichen es uns gleichzeitig, die Kinder- und Jugendhilfe österreichweit gemeinsam weiterzuentwickeln“, betont Landesrätin Eva Pawlata und resümiert: „Dass sämtliche Beschlüsse heute einstimmig gefasst wurden, zeigt ganz deutlich: Wenn es um den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen geht, ziehen alle Bundesländer an einem Strang.“

„Die Anforderungen an die Kinder- und Jugendhilfe sind in den vergangenen Jahren spürbar gestiegen. Umso wichtiger ist es, dass wir uns österreichweit auf gemeinsame Qualitätsstandards verständigen und voneinander lernen. An der Zuständigkeit der Länder soll sich dabei nichts ändern“, so Vorarlbergs Landesrätin Barbara Schöbi-Fink.

Seit 2020 liegt die Kinder- und Jugendhilfe in der ausschließlichen Zuständigkeit der Länder. Österreichweit einheitliche Qualitätsstandards sollen verbindliche Mindestanforderungen schaffen, regionale Unterschiede bei zentralen Leistungen vermeiden und ein vergleichbares Schutzniveau sowie Unterstützungsangebot sicherstellen.

Soziale Absicherung stärken

Ein weiterer Schwerpunkt war die soziale Absicherung von Pflegeeltern sowie von Kindern in Voller Erziehung und „Findelkindern“. Im Rahmen der Konferenz sprachen sich die Kinder- und JugendhilfereferentInnen für eine gemeinsame österreichweite Lösung zur sozialversicherungsrechtlichen Absicherung von Pflegeeltern aus, die insbesondere einen existenzsichernden Pensionsanspruch gewährleisten soll. In Tirol besteht bereits seit Herbst 2024 die Möglichkeit eines Anstellungsverhältnisses für Pflegeeltern und damit einer sozialversicherungsrechtlichen Absicherung.

Handlungsbedarf sehen die Länder auch bei der Krankenversicherung von Kindern in Voller Erziehung, die nicht bei Angehörigen mitversichert werden können, sowie von anonym geborenen Kindern bis zu einer möglichen Mitversicherung bei Pflegepersonen. Für sie soll, so die Forderung, künftig eine begünstigte Krankenversicherung ermöglicht werden, wie sie bereits für andere unterstützungswürdige Personengruppen vorgesehen ist.

Fachkräfte sichern

„Die Kinder- und Jugendhilfe ist das Musterbeispiel, wie Föderalismus funktioniert. Wir Länder haben die Verantwortung gerne übernommen und nehmen sie zum Wohl der Kinder und Jugendlichen wahr. Eine neuerliche Zentralisierung durch den Bund ist für uns kein Thema. Gleichzeitig müssen wir dafür Sorge tragen, dass wir das notwendige Personal finden. Und wir müssen dieses Personal auch schützen – leider werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer öfter mit Klagen bedroht. Das können wir nicht akzeptieren“, betont der Salzburger Landesrat Wolfgang Fürweger.

Als wichtige Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel sprachen sich die LändervertreterInnen für zusätzliche Studienplätze in den Bereichen Sozialpädagogik und Soziale Arbeit sowie für verkürzte Ausbildungswege für QuereinsteigerInnen aus verwandten psychosozialen Berufen in die Sozialpädagogik aus. Auch ein mögliches Bundesberufsgesetz für die Soziale Arbeit war Thema der Konferenz. Sollte ein solches erarbeitet werden, fordern die Länder eine umfassende Einbindung.