- Kranebitter Innau als Auwaldgebiet seltener Lebensraum in Tirol – Betretungsverbot von Anfang Februar bis Ende Juni zum Schutz seltener Vogelarten
- Rund 90 Schutzgebiete in Tirol: Vielfältige Maßnahmen für ein konfliktfreies Miteinander von Mensch und Natur
Heute, Dienstag, wurden neue Informationstafeln im Sonderschutzgebiet Kranebitter Innau im Gemeindegebiet von Innsbruck präsentiert. Das Land Tirol arbeitet gemeinsam mit den zuständigen SchutzgebietsbetreuerInnen und den GrundeigentümerInnen laufend daran, die BesucherInnenlenkung in geschützten Gebieten im ganzen Land zu optimieren, um durch gezielte Information Konflikte zu vermeiden und geltende Regeln klar zu kommunizieren. Naturschutzlandesrat René Zumtobel betonte bei der heutigen Präsentation: „In ganz Tirol gibt es rund 90 Schutzgebiete – insgesamt stehen knapp 27 Prozent der Landesfläche unter Schutz. Am Beispiel der Kranebitter Innau möchte ich eindringlich an die Bevölkerung appellieren, sich in allen Schutzgebieten an die geltenden Regeln zu halten. Sofern es besondere Verhaltensregeln für bestimmte Lebens- und Naturräume gibt, sind diese ausgeschildert“. Generell gilt: Müllablagerungen, Lärm, Lagerfeuer, freilaufende Hunde – all das kann die sensible Flora und Fauna in einem Schutzgebiet negativ beeinflussen. Beispielsweise werden bedrohte Vogelarten bei der Brut gestört, was weitreichende Folgen haben kann. In ganz Tirol werden vielfältige Maßnahmen umgesetzt, um der Natur ihren Raum zu geben und gleichzeitig Erholung für Menschen zu ermöglichen. In den Naturparken sind RangerInnen unterwegs, zunehmend gibt es auch auf digitale Besucherlenkung. Zudem gibt es Informationstafeln und Hinweisschilder sowie Kontrollen durch die Tiroler Bergwacht. „Ich setze auf ein respektvolles Miteinander von Mensch und Natur. Viele Konflikte lassen sich ohne erhobenen Zeigefinger oder Strafandrohungen bereits im Vorfeld vermeiden, wenn die Menschen über die Besonderheiten der Schutzgebiete sowie die Verhaltensregeln gut informiert und sich bewusst sind, welche Auswirkungen ihr unbedachtes Handeln haben kann“, ist LR Zumtobel überzeugt.
Auwälder: Lebensraum für seltene Arten
Die für das Sonderschutzgebiet Kranebitter Innau zuständige Betreuerin Marianne Götsch von WWF Österreich erklärt die Bedeutung der Kranebitter Innau: „Auwälder entlang des Inns sind äußerst selten geworden – weniger als fünf Prozent der ursprünglichen Flächen sind noch erhalten. Die Kranebitter Innau ist ein wertvoller Auwaldrest, in dem spezialisierte Tierarten wie der Kleinspecht, der Grauschnäpper oder der Gelbspötter leben bzw. brüten. Auch Fledermäuse finden hier geeignete Jagdgründe. Seltene auwaldtypische Baumarten wie Silberweide, Schwarzpappel und Berg-Ulme sind hier noch zu finden. Von 1. Februar bis 30. Juni gilt in einem Großteil des Schutzgebiets ein Betretungsverbot, um die Brut der Vögel nicht zu stören. Durch die überarbeitete Beschilderung ist das Betretungsverbot nun besser erkennbar.“
Naturbelassener Auwald – Betretungsregeln dienen auch der eigenen Sicherheit
Grundeigentümer der Kranebitter Innau sind die Österreichischen Bundesforste (ÖBf), die Stadt Innsbruck und das öffentliche Wassergut. Die für das Gebiet zuständige ÖBf-Naturraummanagerin Nadine Werner betont: „Die Kranebitter Innauen sind ein ökologisch wertvoller Auwaldrest, den es bestmöglich zu erhalten gilt. Die Waldflächen stehen unter Prozessschutz, das heißt, die natürliche Entwicklung des Waldes steht im Vordergrund und es finden keine regulären forstlichen Eingriffe statt. Typisch für Auwälder ist viel Totholz, was dazu führt, dass Äste oder ganze Bäume umfallen können. Deshalb ist es nicht nur zum Schutz der Tierwelt, sondern auch zur eigenen Sicherheit wichtig, auf den freigegebenen Wegen zu bleiben. Das Betreten der Waldflächen ist grundsätzlich nur zwischen 1. Juli und 31. Jänner erlaubt und erfolgt auf eigene Gefahr. Wir hoffen, dass die neuen Schilder dazu beitragen, die Nutzung dieses besonderen Naturraums mit seinem Schutz besser in Einklang zu bringen.“
Innerhalb des Schutzgebietes liegt die öffentliche Fläche „Rimmlwiese“ der Stadt Innsbruck, die als Naherholungsgebiet beliebt bei der Bevölkerung und vom saisonalen Betretungsverbot ausgenommen ist. Dort gibt es auch ausgewiesene Grillplätze auf denen das Grillen mit mitgebrachten Grillgeräten und Grillkohle nach Anmeldung bei der Stadt Innsbruck erlaubt ist. „Selbstverständlich kann die Rimmlwiese auch weiterhin genutzt werden. Wichtig ist, das Schutzgebiet und dessen Regeln zu respektieren, Müll wieder mitzunehmen und sich entsprechend umsichtig zu verhalten“, so Werner.
Tiroler Bergwacht unterstützt bei Überwachung geltender Regeln
Die Tiroler Bergwacht übernimmt in ihrer Funktion als Organ der öffentlichen Aufsicht unter anderem die Überwachung des Tiroler Naturschutzgesetzes – freiwillige Mitglieder sind regelmäßig zu Kontrollgängen unterwegs – auch im Sonderschutzgebiet Kranebitter Innau. Gabriele Pfurtscheller, Landesleiterin der Tiroler Bergwacht sagt dazu: „Es ist für unsere Mitglieder, die sich in ihrer Freizeit für den Schutz der Natur einsetzen, eine große Unterstützung, wenn die geltenden Regeln für alle sichtbar angeschrieben sind. So können viele Diskussionen im Vorfeld schon vermieden werden.“
Informationen zum Sonderschutzgebiet Kranebitter Innau
Fläche: 18,3 Hektar
Unter Schutz seit 2005 als Sonderschutzgebiet
Artenvielfalt: Direkt gegenüber der Kranebitter Innau befindet sich der geschützte Landschaftsteil Völser Au. In den letzten 20 Jahren wurden mindestens 91 Vogelarten im Bereich der Völser/Kranebitter Innau nachgewiesen. 18 dieser Arten stehen auf der Österreichischen Roten Liste gefährdeter Vogelarten, 29 auf der Tiroler Roten Liste. Zudem ist die Innau ein wichtiger Rastplatz und Nahrungsraum für viele durchziehende Kleinvögel und Brutvögel der Umgebung, die Kiesbänke, Ufer, Auen bzw. den Luftraum über dem Auengebiet in großer Dichte nutzen. Der Bereich der Völser/Kranebitter Innau ist daher sowohl im regionalen als auch im überregionalen Kontext als überdurchschnittlich artenreich einzustufen. Besonders hervorzuheben sind die Brutvorkommen gefährdeter Arten wie Kleinspecht, Wendehals und Gelbspötter, sowie die hohen Bestandsdichten von Mönchsgrasmücke, Zilpzalp, Rotkehlchen, Zaunkönig und Kohlmeise. In der Kranebitter Innau sind somit sowohl Vogelarten der Auen, Laubmischwälder als auch der Nadelwälder in guten Beständen vertreten.
Regeln im Sonderschutzgebiet Kranebitter Innau:
- Betretungsverbot von 1. Februar bis 30. Juni
- Auf den markierten Wegen bleiben.
- Hunde müssen an der Leine geführt werden.
- Lagerfeuer sind verboten.
- Das Aufschlagen von Zelten ist nicht gestattet.
- Müll, Essensreste und Zigarettenstummel müssen wieder mitgenommen bzw. in Mülleimern entsorgt werden.
- Laute Musik und Lärm sind nicht gestattet.





