KIJA: Mehr Kinderschutz, keine niedrigere Strafmündigkeit

Positionen wurden bei Herbsttagung der Kinder- und JugendanwältInnen aus ganz Österreich am Grillhof in Innsbruck bekräftigt

  • Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs sprechen sich für Beibehaltung der Strafmündigkeit ab 14 Jahren aus
  • Stattdessen wird Ausbau präventiver und frühinterventiver Angebote gefordert

Anlässlich der Herbsttagung aller neun Kinder- und JugendanwältInnen Österreichs in Tirol formulieren die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs aktuelle Forderungen zur Stärkung der Kinderrechte und zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe:

  • Stärkung der aufsuchenden KIJA-Arbeit in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe: Sicherstellung und bedarfsorientierter Ausbau der aufsuchenden Beratung und Unterstützung von jungen Menschen in stationären Einrichtungen als essenzieller Beitrag zum Kinderschutz. 
  • Klares Nein zur Senkung des Strafmündigkeitsalters: Beibehaltung des Strafmündigkeitsalters von 14 Jahren als bewährter, kinderrechtlich gebotener und international anerkannter Standard.
  • Ausbau präventiver Angebote für delinquente unmündige Minderjährige: Frühe, niederschwellige Interventionsmaßnahmen und sozialtherapeutische Angebote statt repressiver Ansätze zur Gewaltprävention bei Kindern und Jugendlichen.
  • Eigene Gesetze für die KIJAs: Kinderrechte betreffen alle Lebensbereiche der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und sind die Grundlage der unabhängigen und weisungsfreien Arbeit der KIJAs Österreichs. Daher bedarf es einer eigenständigen gesetzlichen Verankerung der KIJAs in den Bundesländern.

Aufsuchende KIJA-Arbeit: Ein unverzichtbarer Qualitätsstandard in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe

Die aufsuchende Arbeit der KIJAs umfasst insbesondere die Beratung und Unterstützung von Minderjährigen in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, aber auch in weiteren Einrichtungen, in denen Kinder stationär betreut werden. Dieses Angebot ist ein wirksamer Beitrag zur Kinderschutzarbeit. Darüber hinaus fördert es die Beteiligung der jungen BewohnerInnen und den Zugang zu ihren Rechten.

Die KIJAs leisten damit einen bedeutsamen Beitrag zur Umsetzung der Kinderrechte in der Praxis. Dieses Angebot ist in der Kinder- und Jugendhilfe unerlässlich und stellt ein Qualitätsmerkmal für die kinderrechteorientierte Fremdunterbringung von Minderjährigen dar. Lukas Trentini, Kinder- und Jugendanwalt für Tirol betont: „Es braucht einen bedarfsorientierten Ausbau des Angebots sowie die Bereitstellung der dafür erforderlichen Ressourcen in allen Bundesländern.“

Klares Nein zur Senkung der Strafmündigkeit: 14 Jahre haben sich bewährt

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs sprechen sich für das Beibehalten der Strafmündigkeit ab 14 Jahren aus. Dabei wiederholen sie ihre bereits 2024 in dem Positionspapier zur Kinderdelinquenz veröffentlichte Empfehlungen (www.kija.at/stellungnahmen). Das Abkehren von delinquentem Verhalten und die nachhaltige Entwicklung delinquenter Minderjähriger ist erwiesenermaßen außerhalb des strafrechtlichen Kontexts bei weitem besser zu ermöglichen. Auch eine Generalprävention delinquenten Verhaltens ist durch die Herabsenkung der Strafmündigkeit nicht zu erwarten. Dies wird durch die eindeutige Haltung des UN-Kinderrechtsausschusses (Allgemeine Bemerkung Nr. 24, 2019), gegen die Herabsetzung der Strafmündigkeit unter 14 Jahre nochmals unterstrichen. Wie Denise Schiffrer-Barac, Kinder- und Jugendanwältin für die Steiermark, betont: „Dass Kinder, die vor Erreichen der Strafmündigkeit eine Straftat begangen haben, nicht förmlich angeklagt werden können, bedeutet nicht, dass ihr Verhalten folgenlos bleibt. Vielmehr bedarf es geeigneter Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen, die an den Ursachen delinquenten Verhaltens ansetzen und einer weiteren Entwicklung in diese Richtung wirksam entgegenwirken.“

Prävention für delinquente unmündige Minderjährige

Für Kinder und Jugendliche unter dem Strafmündigkeitsalter mit strafrechtlich relevantem Verhalten fordern die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs den gezielten Ausbau präventiver und frühinterventiver Angebote. Der Diskurs sollte sich von der Forderung nach einer Senkung der Strafmündigkeit auf die Schaffung effektiver Interventions- und Präventionsmaßnahmen verlagern. Aus Sicht der KIJAs ist es erforderlich, Frühinterventionsprogramme primär in den Familien, insbesondere bei vulnerablen Konstellationen oder bei Gewaltneigung, auszubauen. Außerdem ist die weitere Forcierung von niederschwelligen Angeboten wie Erziehungsberatung, flexible Hilfen, Lernunterstützung und Freizeitpädagogik notwendig. Ergänzend bedarf es der Ausweitung ambulanter sozialtherapeutischer und -psychiatrischer Angebote zur Vermeidung stationärer Betreuung und einer Stärkung der Kooperation zwischen Kinder- und Jugendhilfe, mobiler und Offener Jugendarbeit, Gerichten, Polizei, Kindergärten und Schulen. Astrid Liebhauser, Kinder- und Jugendanwältin für Kärnten unterstreicht „Wir brauchen mehr Prävention statt mehr Strafe. Frühinterventionsprogramme in den Familien und niedrigschwellige Angebote sind der Schlüssel, um delinquentem Verhalten wirksam zu begegnen."

Eigene Gesetze für die KIJAs in den Bundesländern

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs bekräftigen die Forderung nach eigenständigen Gesetzen für die KIJAs in allen Bundesländern. Derzeit ist der Auftrag der KIJAs in einzelnen Paragrafen der meisten Kinder- und Jugendhilfegesetze der Länder geregelt. „Dies ist zu wenig für eine Einrichtung, die sich in den letzten 30 Jahren weit über ihren ursprünglichen Auftrag hinaus entwickelt hat und für alle jungen Menschen in allen Lebensbereichen zuständig ist“, stellt Sebastian Öhner, Kinder- und Jugendanwalt für Wien, fest.

Vorarlberg zeigt, dass eine eigenständige gesetzliche Verankerung möglich ist: Dort ist die Kinder- und Jugendanwaltschaft in einem separaten Gesetz (KJA-G) verankert. Ergänzend benötigen die KIJAs in allen Bundesländern gleichermaßen gesetzlich festgelegte Befugnisse wie beispielsweise umfassende Auskunftsrechte bei Behörden, um ihren Auftrag zur Interessenvertretung und zum Schutz des Wohls von Kindern und Jugendlichen wirksam erfüllen zu können. 

Hintergrund

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften (KIJAs) Österreichs sind weisungsfreie Einrichtungen der neun Bundesländer mit dem gesetzlichen Auftrag, die Interessen und Rechte von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu fördern, zu vertreten und zu schützen. Grundlage der Arbeit bildet die UN-Kinderrechtskonvention sowie das BVG über die Rechte von Kindern. Die Ständige Konferenz der Kinder- und JugendanwältInnen Österreichs (STÄNKO) tagt zwei Mal jährlich, um gemeinsame Positionen zu entwickeln und bundesweite Verbesserungen im Bereich der Kinderrechte voranzutreiben.