- Forderung nach Fortsetzung der Bundesförderung für notwendige Umstellung auf emissionsfreie Busse im öffentlichen Verkehr
- Stärkung des Schienengüterverkehrs und langfristige Finanzierungssicherheit gefordert
- Erfolg bei Anonymverfügungen: Forderung von LR Zumtobel zur Digitalisierung nun rechtlich möglich
Bis 2030 müssen zumindest 65 Prozent aller neu gekauften Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr im urbanen Bereich „sauber“ sein, also ohne fossile Antriebsarten betrieben werden. So sieht es die EU-Richtline „Clean Vehicle Directive“ vor. Der geplante Umstieg ist allerdings mit großen Herausforderungen verbunden. Es braucht die entsprechende Ladeinfrastruktur für Elektrobusse, gleichzeitig sind die Fahrzeuge derzeit noch deutlich teurer als herkömmliche Dieselbusse und haben längere Lieferzeiten. Beim Land Tirol verfolgt man die Dekarbonisierungsstrategie im öffentlichen Verkehr bereits seit vier Jahren. Bisher wurden Linien des VVT in Serfaus-Fiss-Ladis, am Seefelder Plateau, im Stadtverkehr Kitzbühel, sowie der Großteil des Regionalverkehrs zwischen Hall und Innsbruck umgestellt.
Die LandesverkehrsreferentInnen sprachen sich bei ihrer heutigen Konferenz in Bregenz einstimmig dafür aus, dass die aktuell vorgesehene Finanzierung durch den Bund nachgebessert werden und langfristige Planungssicherheit gewährleistet sein muss, um das gemeinsame Ziel eines emissionsfreien öffentlichen Verkehrs zu erreichen. Das bisherige Förderprogramm „EBIN - Emissionsfreie Busse und Infrastruktur“ läuft Ende des Jahres aus. Für die Zeit danach ist eine Förderung aus dem Klima-Sozialfonds vorgesehen. Der aktuelle Entwurf entspricht aus Sicht der Bundesländer jedoch nicht den Anforderungen in der Praxis. „Die EU gibt vor, dass wir die Dekarbonisierung im urbanen Raum prioritär vorantreiben müssen. Der aktuelle Entwurf der Bundesregierung sieht aber vor, dass der Umstieg auf E-Busse primär dort gefördert wird, wo es bislang ein geringes Angebot im öffentlichen Verkehr gibt. Das geht an der Praxis vorbei. Hier braucht es dringend eine zielgerichtete Anpassung an die Mobilitätsrealitäten in den Bundesländern – die Energiewende im öffentlichen Verkehr ist für die Bundesländer alleine nicht zu stemmen“, so Verkehrs- und Mobilitätslandesrat René Zumtobel.
Langfristige finanzielle Unterstützung auch für Stärkung des Schienengüterverkehrs unabdingbar
Straße oder Schiene – diese Frage stellt sich aktuell für viele Transportunternehmen nicht. Denn: Der Warentransport auf der Straße ist weiterhin deutlich günstiger und unbürokratischer als der Schienentransport. „Wir müssen alle an einem Strang ziehen, um hier eine Trendwende zu erwirken“, ist LR Zumtobel überzeugt. Mit rund 28 Prozent Schienenanteil beim Güterverkehr liegt Österreich aktuell deutlich über dem EU-Schnitt von rund 18 Prozent. 2025 wurden in Österreich 96,2 Millionen Tonnen Güter auf der Schiene transportiert und somit 3,85 Millionen Lkw-Fahrten auf der Straße vermieden.
Die LandesverkehrsreferentInnen sprachen sich heute dafür aus, langfristige, attraktive und unbürokratische Förderprogramme auf Bundesebene zu schaffen. Konkret müssen die Finanzierungsinstrumente für moderne Terminalinfrastruktur, den Ausbau regionaler Verladeterminals sowie den Erhalt von Anschlussbahnen und Einzelwagenverkehren für mehrere Jahre im Voraus abgesichert sein um eine entsprechende Planungs- und Umsetzungssicherheit für diese Projekte zu schaffen. „Die Stärkung des Schienengüterverkehrs ist unerlässlich, um die Verkehrswende zu schaffen. Ebenso müssen die im ÖBB-Rahmenplan vorgesehenen Ausbauten ohne Verzögerungen umgesetzt werden“, bekräftigt LR Zumtobel den Beschluss.
Forderung von LR Zumtobel umgesetzt: Rechtliche Grundlage für Digitalisierung von Anonymverfügungen geschaffen
Bereits bei vergangenen Tagungen der VerkehrsreferentInnen hatte LR Zumtobel eingefordert, das Verfahren bei Anonymverfügungen durch eine entsprechende Digitalisierung zu beschleunigen. Ziel ist es, künftig einen QR-Code in den Schreiben bereitzustellen, durch den die EmpfängerInnen datenschutzkonform auf die Beweismittel (Radarfotos) zugreifen können. Durch die Änderungen der entsprechenden bundesgesetzlichen Regelungen wurde dieser Forderung des Tiroler Verkehrslandesrates nachgekommen und die Umsetzung dieses Digitalisierungsschrittes rechtlich möglich. Eine Arbeitsgruppe soll nun länderübergreifend an der zeitnahen praktischen Umsetzung des Vorhabens arbeiten. „Die Erhebung der Lenkerin bzw. des Lenkers bei Anonymverfügungen und die Beweismittelführung ist oftmals komplex, bürokratisch und zeitintensiv. Insbesondere bei Fahrzeugen mit Zulassung im Ausland bedeutet die Abarbeitung der Anfragen und Übermittlung der Beweismittel oft einen hohen Aufwand für die heimischen Behörden. Ich freue mich sehr, dass meine Forderung nach einer digitalen Lösung vonseiten des Bundes aufgegriffen wurde und in Zukunft mit weniger Personal- und Zeitaufwand bei Verkehrsstrafen schneller und ökonomischer gearbeitet werden kann. Ein wichtiger Schritt zur Entbürokratisierung und Verfahrensbeschleunigung“, betont LR Zumtobel.
