Landeswahlbehörde hat über Überprüfungsantrag beraten

Entscheidung nach weiterer Sitzung am 21. März

Aufgrund des von der Wählergruppe FPÖ am 19. März 2018 fristgerecht eingereichten Überprüfungsantrages im Hinblick auf das amtliche Endergebnis der Tiroler Landtagswahl hat heute Vormittag eine Sitzung der Landeswahlbehörde stattgefunden. „In dieser Sitzung wurde das Vorbringen der Wählergruppe FPÖ im Überprüfungsantrag inhaltlich beraten“, informiert der stellvertretende Landeswahlleiter Christian Ranacher. „Die Landeswahlbehörde hat dabei als Kollegialorgan die weitere Vorgehensweise festgelegt. Der Landeswahlleiter wurde beauftragt, bis morgen einen Entscheidungsentwurf vorzubereiten. Demnach wird eine bescheidmäßige Entscheidung über den Überprüfungsantrag im Rahmen einer weiteren Sitzung der Landeswahlbehörde, die morgen stattfindet, erfolgen.“ Die Öffentlichkeit wird nach der morgigen Sitzung der Landeswahlbehörde vom Ergebnis der Entscheidung informiert.