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Landtag beschließt Tiroler Archivgesetz

Sicherung, Aufbewahrung und Nutzung von historischen Quellen

Historische Quellen wie Akten oder Urkunden sind für Kulturlandesrätin Beate Palfrader wertvolle Zeugen der Geschichte: „Was wir über unsere Vergangenheit wissen, wissen wir aus den in den Archiven verwahrten Unterlagen.“ Damit das öffentliche Archivgut gesichert und für die Zukunft erhalten bleibt, hat die Tiroler Landesregierung auf Initiative von LRin Palfrader das Tiroler Archivgesetz auf den Weg gebracht. Heute, Mittwoch, wurde die gesetzliche Regelung vom Tiroler Landtag beschlossen.

„Mit diesem Beschluss wurde internationalen Standards folgend erstmals eine gesetzliche Grundlage für das Archivwesen in Tirol beschlossen“, freut sich LRin Palfrader. So regelt das Gesetz neben der Sicherung und Aufbewahrung auch die Nutzung von öffentlichem Archivgut unter Wahrung des Datenschutzes. Rechtlich festgeschrieben sind außerdem die digitale Langzeitarchivierung sowie gemeindeübergreifende Lösungen.

„Archive sind das Gedächtnis eines Landes und seiner Menschen. Die Sicherung von Archivgut gewährleistet die Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns und trägt damit zur Wahrung der Rechtssicherheit bei“, betont LRin Palfrader. Das zuständige Archiv für die Tiroler Landesverwaltung, den Tiroler Landtag und die Tiroler Justiz ist das Tiroler Landesarchiv. Das staatliche Verwaltungsarchiv behütet und verwahrt über 30.000 Laufmeter Archivalien. Damit auch in Zukunft genügend Speicherreserven zur Verfügung stehen, investiert das Land Tirol fünf Millionen Euro in den Ausbau des Tiroler Landesarchivs.