Bundesmittel für VermieterInnen von Privatzimmerunterkünften

LH Platter: „Auch Tiroler Privatzimmeranbieterinnen und -anbieter erhalten Fördermittel nach Coronakrise“

In Tirol gibt es insgesamt 21.250 Beherbergungsbetriebe mit über 330.000 Gästebetten. Rund 70 Prozent der gesamten Beherbergungsbetriebe zählen zu Privat- und FerienwohnungsvermieterInnen. VermieterInnen solcher Unterkünfte können ebenfalls Unterstützung aus dem Härtefallfonds des Bundes in Anspruch nehmen. Das stellte der Bund heute, Donnerstag, klar. Tourismusreferent LH Günther Platter begrüßt dies: „Tirols Tourismuslandschaft ist für ihre kleinteilige und qualitätsvolle Strukturierung bekannt. Gleichzeitig ist es die Tourismusbranche, die von der Coronakrise und deren Auswirkungen am härtesten getroffen wird. Umso wichtiger ist es, dass hier möglichst breit und zielgerichtet unterstützt wird. Ich begrüße die heutige Klarstellung vonseiten des Bundes – tausende Privatzimmervermietende in Tirol können damit um eine Unterstützung ansuchen. Für viele sind die Entwicklungen der vergangenen Wochen und Monate existenzbedrohend, während es vielfach gerade auch die kleinen Beherbergungsbetriebe sind, welche als Aushängeschild des Tiroler Tourismus fungieren: Sie stehen in direktem Kontakt mit den Gästen und prägen das ‚Erlebnis Tirol‘ im Sinne von Tradition, Gemeinschaftlichkeit und Gastfreundlichkeit.“ Auch Wirtschaftslandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf betont: „Der Tourismus ist ein wesentliches Standbein der Tiroler Wirtschaft. Zahlreiche heimische Arbeitsplätze werden durch touristische Betriebe geschaffen und gesichert. Dennoch stehen auch die Privatzimmervermieterinnen und -vermieter im harten touristischen Wettbewerb. Darum ist es wichtig, dass auch diese nun zu den Anspruchsberechtigten des Härtefallfonds zählen und somit bestmöglich unterstützt werden.“

Entsprechend der Vorgaben des Bundes sind VermieterInnen von privaten Gästezimmern oder Ferienwohnungen anspruchsberechtigt, die maximal zehn Gästebetten im eigenen Haushalt anbieten, der auch als Hauptwohnsitz gilt, und im Rahmen dessen auch die Leistungen wie Bettwäsche oder Frühstück angeboten werden. Für Anspruchsberechtigte gibt es einen einmaligen „Comeback-Bonus“ von 500 Euro pro Monat – maximal sind es 3.000 Euro, die im Rahmen der Ausdehnung des Förderzeitraums auf sechs Monate bezogen werden können.

Weitere Informationen finden sich auf der Website der AgrarMarkt Austria (AMA), die die Förderungen abwickelt: www.ama.at.