Erleichterungen bei Ausbezahlung von Wohnbaufördermitteln

Wohnen soll in Tirol leistbar und nachhaltig sichergestellt sein

  • Möglichkeit der treuhändischen Abwicklung der Auszahlung der Wohnbauförderungsmittel geschaffen
  • Aufhebung der Terminisierung von Wohnbauförderungsmitteln

Mit 1. August 2022 trat die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-Verordnung) in Kraft, die sich wesentlich auf private Wohnimmobilienfinanzierungen und damit auch mittelbar auf die Wohnbauförderung auswirkt. Die verpflichtend erforderliche Eigenmittelquote von 20 Prozent, die Schuldendienstquote von maximal 40 Prozent sowie die steigenden Zinsen am Kapitalmarkt erschweren die Schaffung von Eigentum und beeinträchtigen den Bausektor. Das Thema beherrschte auch die Konferenz der LandeswohnbaureferentInnen, die kürzlich in Salzburg tagte. Sohin wurden, unter anderem auf Antrag Tirols, Bundesregierung, Finanzmarktstabilitätsgremium und Finanzmarktaufsicht aufgefordert zu prüfen, ob Haftungen und Darlehen im Rahmen der Wohnbauförderung als Eigenmittel anerkannt und insbesondere die Vor- und Zwischenfinanzierungen der Wohnbauförderungsdarlehen und sonstiger gebundener Eigenmittel aus der Verordnung ausgenommen werden können.

Notwendige Zwischenfinanzierungen können künftig vermieden werden

Auf diese Entscheidung seitens des Bundes kann und will man in Tirol nicht warten. Denn in der zuständigen Abteilung beim Land Tirol würden sich laut Angaben die Anfragen für eine möglichst rasche Auszahlung der Wohnbauförderungsmittel häufen. „Teilweise ist die Finanzierung einer Immobilie nur mit der Bewilligung beziehungsweise der Auszahlung der Wohnbauförderung möglich“, erklärt Wohnbaureferent LHStv Georg Dornauer. „Dem Wunsch unserer Tiroler Bevölkerung kommen wir nun nach, in dem wir die Möglichkeit der treuhändischen Abwicklung der Auszahlung der Wohnbauförderungsmittel schaffen. So können Zwischenfinanzierungen vermieden und Kosten gespart werden“, so LHStv Dornauer.

Auch für Banken werde es immer schwieriger, Wohnraum für junge KundInnen vorzufinanzieren. Insbesondere deshalb, weil die Vorfinanzierungszinsen in der Schuldendienstquote berücksichtigt werden müssten. Wenn die Wohnbauförderung direkt auf das Treuhandkonto ausbezahlt wird, ist eine Vorfinanzierung von Förderdarlehen für die Bank somit hinfällig.

Sofortige Zuteilung der Fördermittel ohne Dringlichkeitsbewertung

Eine weitere Erleichterung stellt die Aufhebung der Terminisierung von Wohnbauförderungsmitteln dar. „Daraus resultierend kann die Förderung schneller zugeteilt und schließlich ausbezahlt werden. Wohnen in Tirol muss leistbar und nachhaltig sichergestellt sein – nur so können wir den aktuellen Herausforderungen wie Teuerung und Klimawandel begegnen. Dementsprechend werden wir die Förderrichtlinien und Möglichkeiten der Wohnbauförderung des Landes laufend anpassen, erweitern und verbessern“, stellt LHStv Dornauer klar.

Seine Forderung nach einer Anpassung der Regelungen für private Wohnbaukredite bleibe aufrecht: „Die aktuelle Richtlinie macht vielen Familien den Traum der eigenen vier Wände zu Nichte. Es kann nicht in unserem Interesse sein, dass insbesondere jungen Menschen, die sich buchstäblich etwas aufbauen wollen, die Perspektive auf ein Eigenheim und mehr Sicherheit im Alter verwehrt wird.“