LHStv Wohlgemuth: „Jede Entlastung bei den Wohnkosten zählt“

WohnbaureferentInnenkonferenz in Rust (Burgenland)

  • Forderung nach Wohnbauinvestitionsbank, Reformen im Mietrecht und dauerhafte Entlastung bei Gebühren für das erste Eigenheim

Bei der Landes-WohnbaureferentInnenkonferenz, die kürzlich in Rust im Burgenland stattfand, standen zentrale Herausforderungen für leistbares Wohnen im Mittelpunkt. Die Bundesländer bekräftigten unter anderem ihre Forderungen nach einer Wohnbauinvestitionsbank, notwendigen Reformen im Miet- und Wohnrecht sowie einer dauerhaften Befreiung von Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühren beim Erwerb von Wohnraum zur Deckung eines dringenden Wohnbedürfnisses.

Für Tirols Wohnbaureferenten LHStv Philip Wohlgemuth ist klar, dass neben den Maßnahmen der Länder auch auf Bundesebene weitere Schritte notwendig sind: „Wir investieren in Tirol konsequent in die Wohnbauförderung und schaffen damit konkrete Entlastung. Gleichzeitig brauchen wir auch auf Bundesebene Rahmenbedingungen, die steigenden Wohnkosten entgegenwirken, Sanierungen erleichtern und den Menschen den Weg zum ersten eigenen Zuhause nicht unnötig erschweren.“

Leistbare Mieten durch bessere Finanzierung

Ein zentraler Beschluss betrifft die neuerliche Forderung nach einer Wohnbauinvestitionsbank. Gestiegene Baukosten und Finanzierungskosten haben in den vergangenen Jahren auch den gemeinnützigen Wohnbau unter Druck gesetzt. Eine Wohnbauinvestitionsbank könnte mit langfristig planbaren Finanzierungskonditionen dazu beitragen, die Kostenentwicklung abzufedern und die Mieten leistbar zu halten.

„Gerade im gemeinnützigen Wohnbau müssen wir darauf achten, dass steigende Finanzierungskosten nicht immer stärker auf die Mieterinnen und Mieter durchschlagen. Deshalb ist es wichtig, die Finanzierung des Wohnbaus langfristig abzusichern. Eine Wohnbauinvestitionsbank kann dafür ein entscheidender Baustein sein“, betont LHStv Wohlgemuth.

Mietrecht modernisieren und Sanierungen erleichtern

Die Bundesländer sprechen sich außerdem für eine umfassende Modernisierung des Miet- und Wohnrechts aus. Insbesondere sollen rechtliche Hürden für Sanierungen, energetische Verbesserungen und den Umstieg auf erneuerbare Energiesysteme abgebaut werden.

„Unsere Gebäude müssen fit für die Zukunft werden. Dafür brauchen wir ein Mietrecht, das sinnvolle Verbesserungen ermöglicht, statt sie durch unnötig komplizierte Verfahren zu erschweren. Das gilt für energetische Sanierungen ebenso wie für Maßnahmen zum besseren Schutz vor sommerlicher Hitze. Entscheidend ist, dass notwendige Verbesserungen rechtssicher und praktikabel umgesetzt werden können“, so LHStv Wohlgemuth.

Nebenkosten beim ersten Eigenheim dauerhaft senken

Ein weiterer Schwerpunkt war die Forderung, die mit Ende Juni 2026 ausgelaufene Befreiung von Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühren bei dringendem Wohnbedürfnis wieder einzuführen und dauerhaft abzusichern. Gerade für junge Menschen und Familien können die zusätzlichen Kosten beim Eigentumserwerb eine erhebliche finanzielle Hürde darstellen: „Der Weg zum ersten Eigenheim ist für viele junge Menschen und Familien mit großen finanziellen Herausforderungen verbunden. Umso wichtiger ist es, zusätzliche Kosten möglichst gering zu halten. Die Gebührenbefreiung hat hier eine konkrete Entlastung gebracht, die sich auf mehrere Tausend Euro summieren kann. Deshalb sollte diese Unterstützung dauerhaft verankert werden“, erklärt der Tiroler Wohnbaureferent.

Abschließend unterstreicht LHStv Wohlgemuth die Bedeutung des gemeinsamen Vorgehens: „Die Länder leisten mit ihrer Wohnbauförderung einen wesentlichen Beitrag zu leistbarem Wohnen. Damit diese Anstrengungen ihre volle Wirkung entfalten können, braucht es auch auf Bundesebene die richtigen Entscheidungen. Unser gemeinsames Ziel muss sein, dass Wohnen für die Menschen wieder besser leistbar wird.“