LR Tilg begrüßt Empfehlungen zum Reha-Hochfahren

Ab 1. Mai schrittweise Wiederaufnahme möglich

Zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus wurde mit den in Österreich gesetzten Maßnahmen unter anderem auch der Betrieb von privaten Krankenanstalten, Sanatorien und Rehabilitationseinrichtungen wesentlich reduziert oder grundsätzlich eingestellt, um eine Verbreitung der COVID-19 Infektionen einzudämmen.

„Die nun vom Bund empfohlenen Maßnahmen zur Wiederaufnahme von derzeit eingestellten oder reduzierten Tätigkeiten ist sehr begrüßenswert. Nun können weitere Schritte eingeleitet werden, um wieder in Richtung Regelversorgung zu gelangen. Das betrifft Sanatorien, private Krankenanstalten und Reha-Einrichtungen“, erklärt Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg.

In den letzten Wochen dienten die Reha-Einrichtung Münster und die private Krankenanstalt Med-Alp in Imst aufgrund der Corona-Pandemie vorübergehend als Notkrankenstationen für PatientInnen, die nicht unbedingt einer Behandlung im Krankenhaus bedurften, aber dennoch eine Gesundheits- bzw. pflegerische Betreuung benötigten. Ab 1. Mai soll nun die schrittweise Wiederaufnahme der Tätigkeiten in Abstimmung mit den öffentlichen Krankenanstalten erfolgen.

„Die Träger dieser privaten Krankenanstalten, Sanatorien und Reha-Einrichtungen werden in den nächsten Wochen entsprechende Konzepte erarbeiten. Leistungen, die von erhöhter medizinischer Dringlichkeit sind, sollen priorisiert werden. Dabei ist wichtig, dass die Deckung des Bedarfs an Anschlussheilverfahren in den Reha-Einrichtungen gewährleistet ist“, so Tilg. Nach wie vor sei aber die Einhaltung entsprechender Schutz- und Hygienemaßnahmen unbedingt erforderlich.