LRin Leja: „Impfterminvergabe ab sofort auch an Personen unter 50 Jahren“

Land Tirol öffnet Terminvergabe für Corona-Impfungen für die Allgemeinheit | Priorisierungen werden weiterhin eingehalten

Nach intensiven Abstimmungen zur Weiterführung des Tiroler Impfplans wird die Impfterminvergabe in Impfzentren und bei der niedergelassenen Ärzteschaft ab heute, Freitag, 28. Mai 2021, für alle vorgemerkten Personen ab 16 Jahren freigeschaltet. Die vom Nationalen Impfgremium empfohlenen und im Tiroler Impfplan festgelegten Priorisierungen werden weiterhin eingehalten, auch Personen unter 50 Jahren werden nach Alter abgestuft eingeladen. Nachgemeldete Personen aus Phase 1 und 2, wie etwa ältere Menschen, Risikopersonen oder bestimmte Berufsgruppen, werden bei der Terminvergabe wie bisher vorrangig berücksichtigt.

„Der Impffortschritt bei priorisierten Personengruppen entwickelt sich gut, auch wenn es immer wieder zu Nachmeldungen kommt. Aufgrund der erwarteten Impfstofflieferungen vonseiten des Bundes und der derzeit auf www.tirolimpft.at registrierten Personenanzahl haben wir uns deshalb dazu entschieden, auch Personen unter 50 Jahren ein Impfangebot zu machen“, verkündet Gesundheitslandesrätin Annette Leja. „Das Credo lautet weiterhin: Alt vor Jung, Personen mit hohem Risiko vor Personen mit geringem Risiko“, fügt die Landesrätin hinzu. Diese Neuerungen gelten sowohl in den Impfzentren als auch bei der niedergelassenen Ärzteschaft.

Die Gesundheitslandesrätin appelliert an die Bevölkerung: „Warten Sie mit der Vormerkung für eine Impfung nicht weiter ab – melden Sie sich ehestmöglich an.“ Vor allem jene Personen, die aufgrund Ihres Alters oder der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe bereits in den vergangenen Wochen und Monaten im Impfplan berücksichtigt gewesen wären , sich aber noch nicht vorgemerkt haben, werden aufgerufen, Ihre Vormerkung auf www.tirolimpft.at ehestmöglich nachzuholen.

Terminverschiebungen aufgrund von Urlaubsreisen nicht möglich

Immer häufiger werden Terminverschiebungen aufgrund von Urlaubsreisen oder anderen nicht triftigen Gründen angefragt. Die Landesrätin merkt dazu an: „Alle impfwilligen Personen werden eindringlich gebeten, sich bei Zweifachimpfstoffen beide angebotenen Impftermine vorab anzusehen und nur dann zu bestätigen, wenn sie auch beide Termine wahrnehmen können.“ Terminverschiebungen sind nur im Ausnahmefall, wie etwa bei behördlich angeordneter Quarantäne, möglich – Urlaubsreisen sind kein Grund für Terminverschiebungen. Eingeladene Personen werden dazu aufgerufen, bei Verhinderung an einem der beiden Termine die Einladung abzulehnen. Sie verbleiben als vorgemerkt im System und erhalten eine neue Einladung.