- Jugendschutzbänder des Landes Tirol unterstützen Jugendliche und VeranstalterInnen
- Übersicht der Jugendschutzbestimmungen unter https://www.tirol.gv.at/jugendschutz
Wie lange dürfen 14-jährige am Abend ausgehen? Ab welchem Alter ist der Konsum von Bier und Wein erlaubt? Ab wann ist der Konsum von Nikotinbeutel oder E-Shishas erlaubt? Eine Übersicht zu diesen und weiteren Schutzbestimmungen finden sich auf der Website des Landes unter https://www.tirol.gv.at/jugendschutz. Eine gute Orientierung für den Ausschank bei Veranstaltungen gibt es für Jugendliche und Veranstalter mit den Jugendschutzbändern des Landes Tirol.
„Gerade jetzt zu Saisonbeginn der Zelt- und Sommerfeste steht der Jugendschutz wieder vermehrt im Fokus der Öffentlichkeit. Als Jugend- und Sicherheitslandesrätin ist es mir deshalb ein besonderes Anliegen, wieder die aktuellen Jugendschutzbestimmungen in Erinnerung zu rufen“, betont LRinAstrid Mair.
„Feste sind zum Feiern und für freundschaftliche Begegnungen gedacht. Damit Jugendliche bestmöglich geschützt werden, gibt es Bestimmungen, die von allen einzuhalten sind. Die Jugend von heute pflegt vielfach einen gesünderen Lebensstil als noch vor einigen Jahren. Gleichzeitig laden Feste auch dazu ein, das eine oder andere Glas Alkohol zu trinken oder mit Tabakprodukten in Berührung zu kommen. Die Wirkung und die Gefahren von Tabak und Alkohol werden in jungen Jahren oftmals unterschätzt. Hier greifen die Jugendschutzbestimmungen.“
Jugendschutzbänder mit Ampelsystem für Altersgrenzen
Für VeranstalterInnen stellt das Land Tirol Jugendschutzbänder im Ampelsystem rot (für unter 16-Jährige), gelb (für 16- bis 18-Jährige) und grün (ab 18 Jahren) zu einem Unkostenbeitrag von einem Euro für eine 50-Stück-Packung zur Verfügung. Die Jugendschutzbänder können über ein Onlineformular der Landesabteilung Gesellschaft und Arbeit bestellt werden.
Zu den wichtigsten Jugendschutzbestimmungen zählen:
- Alkohol (Wein, Bier) darf erst ab 16 Jahren konsumiert werden
- Spirituosen, Alkopops, Nikotin und E-Zigaretten dürfen erst ab 18 Jahren konsumiert werden
- Die Ausgehzeiten für Unter-14-Jährige sind bis 23 Uhr, für Unter-16-Jährige bis 1 Uhr vorgesehen
Tiroler Jugendgesetz: Auch Eltern verantwortlich
„Das Tiroler Jugendgesetz muss nicht nur von Kindern und Jugendlichen eingehalten werden, sondern auch von Eltern, Erwachsenen und Gastronomen. Das Ziel muss der Schutz unserer nachfolgenden Generationen sein“, erklärt LRin Mair die klare Zielsetzung.
Die Jugendlandesrätin verweist darauf, dass in Österreich die Jugendgesetze in den einzelnen Bundesländern geringfügig voneinander abweichen. Es gilt also immer das Gesetz jenes Bundeslandes, in dem man sich gerade aufhält, weshalb eine entsprechende Vorab-Information empfohlen wird.
