LRin Zoller-Frischauf: „Ausbau von Bürgerfreundlichkeit, Flexibilität und Transparenz bei Förderansuchen“

Wirtschaftsförderung ab sofort über Online-Formular beantragbar

Die Tiroler Landesregierung hat beschlossen, dass die Wirtschaftsförderung ab sofort via Online-Formular und damit noch einfacher beantragt werden kann. Bisher wurden die Anträge in Papierform oder elektronisch per E-Mail eingereicht. Wirtschafts- und Digitalisierungslandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf betont: „Die Digitalisierungsoffensive des Landes Tirol betrifft selbstverständlich auch den Verwaltungsbereich. Mit dem E-Government bieten wir unseren Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen eine zeitgemäße, unbürokratische und schnelle Abwicklung von Förderansuchen. Im Vordergrund steht dabei der Ausbau der Bürgerfreundlichkeit, Flexibilität, und Transparenz.“

Wirtschaftsförderung sichert nachhaltiges Wachstum

Insgesamt rund 50 Millionen Euro stellte das Land Tirol im Jahr 2018 für die Wirtschaftsförderung zur Verfügung. Die Gelder werden beispielsweise für Kleinunternehmen, Ein-Personen-Unternehmen oder Sonderförderprogramme, wie etwa für Osttirol oder die Naturparkregion Lechtal-Reutte, verwendet. „Damit unterstützen wir seitens des Landes ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum. Das schafft neue Jobs und sichert bestehende Arbeitsplätze ab“, erläutert LRin Zoller-Frischauf. Die Wirtschaftsförderung des Landes Tirol umfasst unter anderem das Wirtschaftsförderungsprogramm, die Innovations- und die Digitalisierungsförderung, die Infrastrukturförderung, die Breitbandförderung sowie diverse Sonderförderungsprogramme.

Förderansuchen in Papierform noch bis 31. Dezember möglich

Die Online-Formulare zur Förderbeantragung können unter www.tirol.gv.at/buergerservice/e-government/formulare aufgerufen werden. Förderungsansuchen in Papierform sind noch bis 31. Dezember 2019 möglich. Laut Statistik Austria verfügen etwa 99 Prozent der österreichischen Unternehmen und Betriebe über einen Internetanschluss. „Insofern erwarten wir keine Probleme bei der Förderbeantragung aufgrund fehlender IT-Ausstattung“, so die Landesrätin. Darüber hinaus stünden trotz des Online-Abwicklungsverfahrens weiterhin AnsprechpartnerInnen in der Landesverwaltung für Fragen und Hilfestellungen zur Verfügung.